Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Energiespeicher Im Rank“, - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 5
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Geltungsbereich befindet sich im Süden von Vöhringen, zwischen dem Stadtgebiet Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg. Die Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Unmittelbar angrenzend befinden sich im Norden und Süden weitere landwirtschaftliche Flächen. Im Westen liegt das Umspannwerk des Übertragungsnetzbetreibers Amprion und des Netzbetreibers LEW / LVN. Im Osten verläuft die Bahnstrecke Memmingen – Neu-Ulm.

Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms soll nach Vorgaben des Gesetzgebers bis zum Jahr 2030 auf 65% steigen. Mit der stetig zunehmenden Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien, wie Solarstrom-Produktion von PV-Anlagen, nehmen die Spannungsschwankungen im Stromnetz zu. Um diese Instabilitäten im Netz auszugleichen, ist der Einsatz von effektiver Regelenergie, wie sie Batteriespeicher liefern können, unumgänglich. Ein großes Plus dieser Technologie ist die schnelle Reaktionszeit. Durch die Möglichkeit, dass Batteriespeicher je nach Bedarf geladen oder entladen werden können, ist eine Verfügbarkeit jederzeit gegeben. 

Für das Gelingen der Energiewende und um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nehmen Batteriespeichersysteme eine zentrale Rolle ein. Vor dem Hintergrund, dass der Netzentwicklungsplan den Bau von Batteriegroßspeichern fordert, müssen geeignete Standorte genutzt werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund plant die Firma Energie-Ernte GmbH die Entwicklung eines Batteriegroßspeichersystems (BESS) auf den Flurstücken 1194 und 1196 in der Gemarkung Vöhringen.

Das BESS wird regional und überregional über netzdienliche Dienstleitungen, Regelleistungserbringung und marktlichen Einsatz einen wichtigen Beitrag für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung und die Netzstabilität leisten. Die Belange von Natur und Landschaft werden gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung behandelt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Für die Aufstellung des Baubauungsplans „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.

Anlagen
Anlage 1: Lageplan, Fassung vom 03.03.2025

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiespeicher Im Rank“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich von insgesamt 3,23 ha umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen gemäß Lageplan der Firma Energie Ernte GmbH vom 03.03.2025 (Anlage 1).

Der Planbereich soll als Sondergebiet Energiespeicher gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiespeicher Im Rank“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich von insgesamt 3,23 ha umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen gemäß Lageplan der Firma Energie Ernte GmbH vom 03.03.2025 (Anlage 1).

Der Planbereich soll als Sondergebiet Energiespeicher gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - Planzeichnung - 03.03.2025 (.pdf)

Datenstand vom 22.04.2025 13:57 Uhr