Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Ab. 2 BauGB , - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 3
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. 

Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha. 

Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 19.12.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024 wurde mit Schreiben vom 24.01.2025 im Zeitraum bis 28.02.2025 durchgeführt. 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 25.01.2025 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der 
Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen am Bebauungsplan waren nicht notwendig.

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).

Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2.1 
und 2.2        Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 28.04.2025
Anlage 3        Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftsplanung Dr. Andreas Schuler vom 22.11.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025 als Satzung

Dokumente
Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge BBPl PV Illerberg Freyung (.pdf)
Anlage 2.1 - Planzeichnung BBPl PV Illerberg Freyung (.pdf)
Anlage 2.2 - Begründung BBPl PV Illerberg Freyung (.pdf)
Anlage 3 - Artenschutzgutachten Büro Schuler 22.11.2024 - BBPl PV Illerberg Freyung (.pdf)

Datenstand vom 28.04.2025 09:52 Uhr