Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße Information Bürgermeister Janson


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.06.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2010 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Karl Janson nimmt Bezug auf den seitens eines Teils der Bürgerschaft wie des Stadtrats wiederholt vorgetragenen Wunsches nach der Anlage einer Aufpflasterung / Fußgängerquerung bzw. eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße, Höhe des sog. Weihnachtsgässchens.

Die Regierung von Schwaben hat dies seinerseits abgelehnt unter Hinweis auf die deutliche Verringerung des Fahrbahnquerschnittes von zehn  Metern auf 5,5 Meter. Eine solche Querung würde sich auch nicht in die klare Systematik und Struktur des Stadtbodens in Vöhringen einfügen. Eine Fußgängerquerung sei städtebaulich nicht geeignet. Eine Aufpflasterung bringe für den Fußgänger auch nur eine Scheinsicherheit, die real nicht existiere. Maßnahmen, die sich negativ auf das Gefüge, die Gestalt oder die Funktion auswirken, insbesondere zu einer erhöhten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen würden, würden sich auch zuschussschädlich auswirken. Gleichwohl stehe es der Stadt Vöhringen frei, die Problematik mit den Fachbehörden zu erörtern, hierbei wären auch Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsgeschwindigkeit in der Ulmer Straße denkbar.

Bei dieser jüngsten Erörterung im Rahmen der turnusgemäßen Verkehrsschau hatten die Fachbehörden die Anlage eines Fußgängerüberweges jedoch gleichfalls nicht für vertretbar und auch nicht notwendig erachtet. Sie vertraten die Auffassung, dass Fußgängerüberwege im Bereich von 30km/h-Zonen wie in der Ulmer Straße grundsätzlich entbehrlich seien.
Es würden auch die nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gegebenen rechtlichen Voraussetzung zu beachten sein. Die Anlage eines Fußgängerüberweges setze auch voraus, dass die Fußgängerquerung hinreichend „gebündelt“ auftrete, was wohl in der Ulmer Straße nicht der Fall sei. Es dürften auch nicht die in der Spitzenstunde notwendigen Fußgängerquerungen von mindestens 50 Personen erreicht werden. Fußgängerüberwege sollten auch nicht im bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten angelegt werden, wie dies bei der Anlage im Bereich des sog. Weihnachtsgässchens so gegeben wäre, Die Situierung an anderer Stelle würde wohl zu Lasten von zwei Parkplätzen in der Ulmer Straße gehen. Schließlich müsse der Fußgängerüberweg entsprechen der DIN 5044 und DIN 67532 ausreichend beleuchtet sein, was wohl gegenwärtig auch nicht der Fall sei.

Die Gremiumsmitglieder teilen diese Auffassung nicht. Im übrigen liege der bereits bestehende Zebrastreifen nördlich des Minikreisverkehrs auch in einem Einfahrtsbereich.
Dies führe beim Ausfahren sogar dazu, dass Fahrzeuge direkt auf den Minikreisverkehr zufahren und dadurch Fußgänger gefährden. Sie halten die Anlage des gewünschten Fußgängerüberweges im Bereich des sog. Weihnachtsgässchens für ungefährlicher und sprechen sich deshalb für die Anbringung eines Zebrastreifens in diesem Bereich aus.

Bürgermeister Karl Janson will deshalb vom Stadtbauamt eine Lösung erarbeiten lassen,
die den rechtlichen Vorgaben, insbesondere einer ausreichenden Beleuchtung möglichst entspreche, um auch evtl. Haftungsfragen aus dem Weg zu gehen.

Der Lösungsvorschlage werde denn in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses präsentiert. Er sollte auch mit der Regierung von Schwaben nochmals erörtert werden, damit sich dieser nicht zuschussschädlich auswirke.