Sanierung eines Teilbereiches der Heustraße und der Hauptstraße im Stadtteil Illerzell; nochmalige Vorstellung der Planungsvarianten "Kreisverkehr" und "Abbiegespur"; - Information über Beiträge - Entscheidung über die zur Ausführung kommende Variante Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 03.12.2008

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2008 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2008 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 30.09.2008 wurden unter Tagesordnungspunkt 6 die bestehenden Planungsvarianten für die Sanierung eines Teilbereiches der Heustraße und der Hauptstraße im Stadtteil Illerzell vorgestellt.

Die Entscheidung, welche Planungsvariante zur Ausführung kommen soll, wurde solange zurückgestellt, bis u.a. auch grobe Vergleichszahlen hinsichtlich der zu erwartenden Beitragsbelastungen für die Anlieger vorliegen.

Die hierfür erforderlichen Berechnungen wurden aufgrund der vom Ingenieurbüro Wassermüller, Ulm, mittlerweile vorgelegten geschätzten Kosten in der Zwischenzeit durchgeführt.


I. Planungsvariante „Abbiegespur“: (siehe Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage)

Aus beitragsrechtlicher Sicht ist bei der Variante „Abbiegespur“ von zwei von der Baumaßnahme betroffenen Erschließungsanlagen auszugehen.
Die erste Erschließungsanlage bestünde bei dieser Variante aus der Heustraße (komplett) und dem Teilstück der Hauptstraße vom Einmündungspunkt der Heustraße bis zum (ausgebauten) Dorfplatz Illerzell.
Die zweite Erschließungsanlage bestünde aus dem Teilstück der Hauptstraße vom Einmündungspunkt der Heustraße bis zum Gymnasium.

Diese Beurteilung ergibt sich zwingend aus der natürlichen Betrachtungsweise und der vorgesehenen Streckenführung.

Der Kreis der zu dieser Variante beitragspflichtigen Anlieger ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan, in dem die jeweils betroffenen Grundstücke gelb angelegt sind.

Die aufgrund der Kostenschätzung des genannten Ingenieurbüros zu erwartenden Straßenausbaubeiträge werden in einem Rahmen zwischen ca. 600,- € bis ca. 11.000,- € je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Vollgeschosse pro Grundstück liegen.

Die Arbeiten, die an dem nördlichen Teil der Hauptstraße (= zweite Erschließungsanlage) im Einmündungsbereich in die erste Erschließungsanlage vorgesehen sind, werden wohl aufgrund ihres räumlich sehr begrenzten Umfangs nicht zu einer Beitragsbelastung für die Anlieger dieses Teils (bis zum Gymnasium) führen.

II. Planungsvariante „Kreisverkehr“: (siehe Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage)

Aus beitragsrechtlicher Sicht ist auch bei dieser Variante von zwei von der Baumaßnahme betroffenen Erschließungsanlagen auszugehen.
Die erste Erschließungsanlage bestünde bei dieser Variante lediglich aus der Heustraße (komplett).
Die zweite Erschließungsanlage bestünde in der Hauptstraße vom (ausgebauten) Dorfplatz Illerzell bis zum Gymnasium.

Diese Beurteilung ergibt sich zwingend aus der natürlichen Betrachtungsweise und der vorgesehenen Streckenführung, da der Kreisverkehr wegen seiner relativ geringen Ausdehnung nicht als trennendes Element, sondern lediglich als eine andere Gestaltungsform einer Einmündung angesehen werden kann.

Für diese Sichtweise spricht weiter, dass der Kreisverkehr vom Gymnasium kommend nach Süden hin fast geradlinig durchfahren werden könnte.

Der Kreis der zu dieser Variante beitragspflichtigen Anlieger der ersten Anlage „Heustraße“ ergibt sich aus dem als Anlage 4 beigefügten Lageplan, in dem die jeweils betroffenen Grundstücke rot angelegt sind.

Der Kreis der zu dieser Variante beitragspflichtigen Anlieger der zweiten Anlage „Hauptstraße“ ergibt sich aus dem als Anlage 5 beigefügten Lageplan, in dem die jeweils betroffenen Grundstücke grün angelegt sind.

Die aufgrund der Kostenschätzung des genannten Ingenieurbüros zu erwartenden Straßenausbaubeiträge für die erste Anlage (Heustraße) werden in einem Rahmen zwischen ca. 1.000,- € bis ca. 17.000,- € je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Vollgeschosse pro Grundstück liegen.

Die aufgrund der Kostenschätzung des genannten Ingenieurbüros zu erwartenden Straßenausbaubeiträge für die zweite Anlage (Hauptstraße) werden in einem Rahmen zwischen ca. 500,- € bis ca. 9.000,- € je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Vollgeschosse pro Grundstück liegen.



III. Abwägung


Der Stadtrat wird gebeten, auf der Grundlage der vorstehenden Informationen und der bereits in der Stadtratssitzung vom 30.09.2008 vorgestellten Planungsvarianten eine abschließende Entscheidung über die zur Ausführung kommende Variante zu treffen.

Die Stadtverwaltung selbst wird im Sitzungstermin gleichfalls einen konkreten Beschlussvorschlag unterbreiten, wobei dieser auch selbstverständlich unter haushalterischen Gesichtspunkten erfolgen wird.

Die Realisierung dieser Maßnahmen ist für die Jahre 2010 ff. vorgesehen.

Empfehlung

Ein konkreter Beschlussvorschlag erfolgt in der Sitzung am 03.12.2008.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt ausführlich in diesen Tagesordnungspunkt ein und stellt dabei die Vor- und Nachteile der jeweiligen Planungsvarianten dar. Für die Variante „Abbiegespur“ spreche in erster Linie die deutlich geringeren Kosten, während die Variante „Kreisverkehr“ sich dadurch auszeichne, dass sie städtebaulich attraktiver sei und aufgrund der Möglichkeit, auf der Nordseite der Heustraße einen Gehweg anzulegen, auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit die bessere Lösung darstellen würde.
Beide Varianten, so Bürgermeister Janson weiter, seien voll funktionstüchtig. Angesichts der recht geringen Zahl an Verkehrsteilnehmern sowie der zu beachtenden Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit führe die Abwägung der dargestellten Vor- und Nachteile wohl eher für die Variante „Abbiegespur“. Nicht zuletzt müsse wohl die sich aufgrund der weltweiten Finanz- und Konjunkturkrise abzeichnende Verschlechterung der Finanzsituation der Stadt und die jeweiligen Beitragsbelastungen für die Bürger mit in die Entscheidung einbezogen werden.

In der sich anschließenden kurzen Aussprache wird deutlich, dass auch die anwesenden Gremiumsmitglieder die Meinung vertreten, die Variante „Kreisverkehr“ sei sowohl für die Stadt Vöhringen als auch für die Bürger, die zu Beiträgen herangezogen werden müssen, zu teuer. Nachdem mit der deutlich günstigeren Variante „Abbiegespur“ keine Mängel in der Funktionsfähigkeit verbunden seien, wäre eine Entscheidung für die Variante „Abbiegespur“ gut vertretbar.


Sodann ergeht auf Antrag von Bürgermeister Janson folgender Beschluss:

Beschluss

„Bei der Sanierung eines Teilbereiches der Heustraße und der Hauptstraße im Stadtteil Illerzell kommt die Planungsvariante „Abbiegespur“ zur Ausführung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0