Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Städtebauliches Entwicklungskonzept Illerberg / Thal; 1. Beschlussfassung zum Konzept; 2. Beschlussfassung zum räumlichen Umfang des Sanierungsgebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.05.2011 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 auf Anregung der Stadtverwaltung die Beauftragung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms beschlossen.

Die Stadt Vöhringen veranlasste infolge dieser Beschlussfassung die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen, die als Grundlage für die zukünftige Entwicklung in den Ortsteilen Illerberg/Thal dienen sollen, um auf den funktionalen und gestalterischen Wandel in diesem Stadtteil entsprechend aktuell reagieren zu können.

Bestandteile dieser vorbereitenden Untersuchungen sind der städtebaulich-denkmalpflegerische Erhebungsbogen, das Einzelhandelskonzept, sowie das städtebauliche Entwicklungskonzept.


Zu Punkt 1: Beschlussfassung zum Konzept

Anhand der kooperativen Vorgehensweise im Zuge der Auftaktveranstaltung am 14.10.2010, des Fachforums am 16.12.2010, der Ideenwerksatt am 09.02.2011 und der Projektwerkstatt am 02.03.2011 wurde unter primärer Einbindung der Bürgerschaft von Illerberg/Thal das städtebauliche Entwicklungskonzept erarbeitet und in den Grundzügen auch ein Leitbild entwickelt.

Das Leitbild umfasst sowohl räumliche, als auch funktionale Ziele.
Dabei haben sich sechs Handlungsfelder herauskristallisiert:

1. Ortskerngestaltung
2. Neues Wohnen für Jung und Alt
3. Versorgungsinfrastruktur
4. Leben und Begegnen
5. Wege und Landschaft
6. Energie

Die Ortskerngestaltung umfasst auf räumlicher Ebene die Revitalisierung und
die Sicherung des historischen Altortes, die Erhaltung ortsbildprägender Gebäude, die Gestaltung des Straßenraums und die Sicherung von raumprägenden Grünstrukturen.
Auf funktionaler Ebene spielen die Entwicklung und Gestaltung der zentralen Bereiche als räumliche und soziale Mitte in beiden Ortsteilen und die Sicherung und Entwicklung der Versorgungsangebote eine zentrale Rolle.

Im Handlungsfeld „Neues Wohnen für Jung und Alt“ ist vorrangig die Sicherung und Entwicklung des Wohnens im Bestand zu nennen.

Das Themenfeld „Infrastruktur“ setzt sich mit der bestehenden Infrastruktur und mit der Neubildung von Einrichtungen auseinander.

Das Handlungsfeld „Leben und Begegnen“ umfasst den evtl. Ausbau und die potentielle Schaffung von sozialen Treffpunkten, wie „Dorfhaus“, Jugendtreff, Spielplatz und Seniorentreffpunkte.

Beim Handlungsfeld „Wege und Landschaft“ ist die Sicherung und Entwicklung von Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzgebieten und das Erlebbarmachen des Naturraumes
sowie die Gestaltung der Übergänge zur Landschaft zu sehen.

Der Themenbereich der „Energie“ beschäftigt sich mit der regenerativen Energieversorgung im Allgemeinen und im Bestand.

Konkrete Projekte zu den sechs Handlungsfeldern sind im beiliegenden Maßnahmenkatalog mit kurzer Beschreibung der Maßnahme, dem potentiellen Träger, einem groben Kostenrahmen sowie einem möglichen Umsetzungszeitraum hinterlegt.   


Für die Fortschreibung des Leitbildes empfiehlt die Stadtverwaltung folgende Beschluss-
Fassung:

1.        Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des „Ortsteilentwicklungskonzepts“ befürwortend
       zur Kenntnis und schließt sich grundsätzlich den dort aufgeführten Zielen und Leitlinien an.
2.        Die erarbeiteten Ziele sollen die Grundlage dafür bilden, den künftigen Herausforderungen, insbesondere des wirtschaftlichen, demographischen und sozialen Strukturwandels,  im Sinne einer positiven und qualitätvollen Entwicklung zu begegnen.
Sie sollen zukünftig als Richtschnur für städtische Planungen und Entscheidungen
dienen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Impulsprojekte Nr. O1 (Kommunales Förderprogramm) und teilweise Nr. O3 (Rahmenkonzept Ortsmitte Thal) aus dem Maßnahmenkatalog mit dem Handlungsbereich „Ortskerngestaltung“ noch für das Haushaltsjahr 2011 in Angriff zu nehmen.
4.        Das Sanierungsgebiet umfasst den räumlichen Bereich, wie er in der Entwurfsplanung vom 12. Mai 2011 dargestellt ist.

       Art Nr. O1        Gestaltungsleitfaden und Kommunales Förderprogramm
Maßnahmen:        Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens mit Beispielen und Empfehlungen für die Sanierung und Gestaltung privater Anwesen     im Altortbereich
       Aufstellung eines kommunalen Förderprogramms als Anreiz für private Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit dem Gestaltungsleitfaden
       Art Nr. O3        Rahmenkonzept Ortsmitte
Maßnahmen:        Auslobung eines Architekten- / Landschaftsarchitektenwettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums als Grundlage für die Entwicklung des Ortskerns
Als weitere Punkte zur mittel- und langfristigen Verfolgung der Maßnahmen sind vorgesehen:
5.        Die Handlungsempfehlungen und Impulsprojekte werden von der Stadt Vöhringen gemeinsam mit den jeweils betroffenen Akteuren und Institutionen weiterverfolgt, beraten und nach den definierten Kriterien gewichtet und positioniert, sowie je nach Haushaltslage vom Stadtrat beschlossen und realisiert.
6.        Notwendige ergänzende Maßnahmen wie z. B. die inhaltliche Ausrichtung des Marketings sowie Organisationsentscheidungen sind vorzubereiten.
7.        Über die realisierten Maßnahmen und deren Wirkung (Monitoring/Evaluation) ist dem Stadtrat jährlich zu berichten.  Ferner soll eine jährliche Vorschau auf die in den Folgejahren beabsichtigten Maßnahmen rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen vorgelegt werden. Auch kann das Entwicklungskonzept nach Erfordernis fortgeschrieben werden.
Die Punkte 5. bis 7. sind noch nicht bindend. Sie sind lediglich hier als Ausblick über das zukünftige Vorgehen dargestellt.
Für die unter Punkt 3. aufgeführten Impulsprojekte wurden im Haushalt 2011 bereits die erforderlichen Mittel in Höhe von 15.000 Euro für das Aufstellen eines kommunalen Förderprogramms, Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die erste Maßnahme im Rahmen des kommunalen Förderprogramms und Mittel in Höhe von 30.000 Euro für Planungskosten zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes der Ortsmitte vorsorglich unter der HHSt. 6151.9502 eingestellt.
Ausdrücklich wird zur weiteren Vorgehensweise und den einzelnen Planungen nochmals darauf hingewiesen, dass diese selbstverständlich immer von der jeweiligen Haushaltslage der Stadt abhängig sind.
Die einzelnen Planungen im Maßnahmenkatalog werden zwar jetzt schon fixiert, können aber sowohl vom zeitlichen Ablauf, als auch vom Inhaltlichen jederzeit modifiziert und angepasst werden.
In Bezug auf die unter Punkt 3. aufgeführten Impulsprojekte ist auch räumlich das Sanierungsgebiet festzulegen (siehe Anlage, Entwurf vom 12. Mai 2011).

Empfehlung

1.        Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des „Ortsteilentwicklungskonzepts“ befürwortend
       zur Kenntnis und schließt sich grundsätzlich den dort aufgeführten Zielen und Leitlinien an.
2.        Die erarbeiteten Ziele sollen die Grundlage dafür bilden, den künftigen Herausforderungen, insbesondere des wirtschaftlichen, demographischen und sozialen Strukturwandels,  im Sinne einer positiven und qualitätvollen Entwicklung zu begegnen.
Sie sollen zukünftig als Richtschnur für städtische Planungen und Entscheidungen
dienen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Impulsprojekte Nr. O1 (Kommunales Förderprogramm) und teilweise Nr. O3 (Rahmenkonzept Ortsmitte Thal) aus dem Maßnahmenkatalog mit dem Handlungsbereich „Ortskerngestaltung“ noch für das Haushaltsjahr 2011 in Angriff zu nehmen.

4.        Das Sanierungsgebiet umfasst den räumlichen Bereich, wie er in der Entwurfsplanung vom 12. Mai 2011 dargestellt ist.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Darstellung der städtebaulichen Konzeption Illerberg/Thal in der Stadtratssitzung am 14.04.2011 und führt aus, dass diese Konzeption nunmehr Grundlage für die Vorlage an die Regierung von Schwaben bzw. für eine Bezuschussung mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm darstelle.

In einem ersten Schritt sei noch in diesem Jahr die Umsetzung der Impulsprojekte Nr. 01 (Kommunales Förderprogramm) und Nr. 03 (Rahmenkonzept Ortsmitte Thal) vorgesehen. Der Stadtrat müsse in der heutigen Sitzung formell auch das Sanierungsgebiet festlegen (vgl. Entwurfsplan vom 12.05.2011).

Im Gremium findet die bisherige Vorgehensweise unter Einbeziehung der Bürgerschaft und das nun vorliegende Ergebnis große Zustimmung. Ein Stadtratsmitglied wünscht sich, dass die weitere Begleitung bzw. Umsetzung dieser Konzeption auch durch einen sog. Projektmanager (z.B. auf 400 Euro-Basis oder über ehrenamtliches Engagement) erfolge.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des „Ortsteilentwicklungskonzepts“ befürwortend
       zur Kenntnis und schließt sich grundsätzlich den dort aufgeführten Zielen und Leitlinien an.
2.        Die erarbeiteten Ziele sollen die Grundlage dafür bilden, den künftigen Herausforderungen, insbesondere des wirtschaftlichen, demographischen und sozialen Strukturwandels,  im Sinne einer positiven und qualitätsvollen Entwicklung zu begegnen.
Sie sollen zukünftig als Richtschnur für städtische Planungen und Entscheidungen
dienen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Impulsprojekte Nr. O1 (Kommunales Förderprogramm) und teilweise Nr. O3 (Rahmenkonzept Ortsmitte Thal) aus dem Maßnahmenkatalog mit dem Handlungsbereich „Ortskerngestaltung“ noch für das Haushaltsjahr 2011 in Angriff zu nehmen.

4.        Das Sanierungsgebiet umfasst den räumlichen Bereich, wie er in der Entwurfsplanung vom 12. Mai 2011 dargestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0