Planfeststellung nach § 18 AEG für die Beseitigung des Bahnübergangs "Illerzell", Bahn-km 73,025 in Wullenstetten (Senden) der Bahnstrecke Kempten - Neu-Ulm; Stellungnahme der Stadt Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 30.06.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 10.1

Sachverhalt

Die Regierung von Schwaben führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahren
„Beseitigung des Bahnüberganges „Illerzell“, Bahn-km 73,025 in Wullenstetten (Senden)
der Bahnstrecke Kempten - Neu-Ulm“, auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, gemäß § 18 a Nr. 1 AEG ein Anhörungsverfahren durch.

Am ursprünglichen Planfeststellungverfahren wurde die Stadt Vöhringen zwar nicht beteiligt.            Bei den nun vorliegenden Unterlagen handelt es sich um eine Tektur des Planfeststellungsverfahren, bei der neben Nachbesserungen im Erläuterungsbericht und Ergänzungen der Planunterlagen, nunmehr weitere Träger öffentlicher Belange und Spartenträger aufgefordert werden, ihre Stellungnahme abzugeben.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist es potentiell durch diese Maßnahme Betroffenen eingeräumt, ihre Stellungnahme bzw. Einwendungen gegen diese Planfeststellung abzugeben.
Die DB Netz AG plant die ersatzlose Beseitigung dieses Bahnüberganges bei Bahn-km 73,025 der Strecke Kempten – Neu-Ulm.
In Bahn-km 73,025 kreuzt ein öffentlicher Feldweg die eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn von Kempten nach Neu-Ulm in der Gemarkung Wullenstetten.
Der Feldweg ist für den landwirtschaftlichen und den nicht motorisierten Verkehr freigegeben.

Die Strecke ist dem Regionalnetz „Südbayern – Netz „(SBY) zugeordnet, die Streckengeschwindigkeit beträgt gegenwärtig 140 km/h. Die maximale örtliche Geschwindigkeit wird in beiden Richtungen mit 140 km/h angesetzt. Der Bremsweg beträgt 1.000 m. Die Kreuzung erfolgt höhengleich in einem Winkel von ca. 100 gon.
Der dortige Bahnübergang dient hauptsächlich der Erschließung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Der Weg im unmittelbaren BÜ-Bereich hat eine Breite von ca. 6,00 m und ist mit einer unbefestigten, gekiesten Fahrspur ausgeführt. Der Belag des Übergangs besteht aus Gummiplatten. Der Bahnübergang ist mit einer Anrufschranke und Vollschranken technisch gesichert.
Die Maßnahme soll zum einen eine höhere Streckengeschwindigkeit ermöglichen, zum andern soll dieses der Erhöhung der Sicherheit des Eisenbahn- und Straßenverkehrs sowie der Vermeidung von Instandhaltungs- und Investitionskosten dienen.
Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung des Bahnüberganges mit durchschnittlich sechs Öffnungen pro Tag, inklusiv nicht landwirtschaftlichem Verkehr (Verkehrserfassung Juni 2008) scheidet als echte Alternative zur Beseitigung die Erweiterung der bestehenden Anlage mit den entsprechenden hohen Investitionskosten aus.
Die Beseitigung des Bahnüberganges und die Planung erfolgen nach den einschlägigen DB-Richtlinien. Von diesem Regelwerk wird nicht abgewichen.
Auszubauende Stoffe sollen begutachtet und im Falle einer Kontamination fachgerecht unter Vorlage des Entsorgungsnachweises beseitigt werden.
Die bestehende Sicherungsanlage soll vollständig zurückgebaut werden.
Der vorhandene Straßenbelag mit Gummiplatten im Bereich des Bahnübergangs soll entfernt werden.
Die Beschilderungen sollen demontiert und das Regelprofil des Gleises hergestellt werden.
Die Straßenführung am Bahnübergang soll im erforderlichen Umfang geringfügig angepasst werden. Zur Absperrung und Sicherung des Eisenbahnbetriebs sollen beidseitig Schutzplanken errichtet werden.
Die Bauausführung ist für das Jahr 2011/12 vorgesehen.
Dabei soll die Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen.
Die Rückbauzeit beträgt ca. 3 Monate.

Für die vorgesehene Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf der Bahnstrecke
Kempten – Neu-Ulm ist es erforderlich, diverse Bahnübergänge zu beseitigen. Die DB Netz AG verfolgt deshalb vorrangig das Ziel, Bahnübergänge nach Möglichkeit zu beseitigen.

Der nächstgelegene Bahnübergang in Richtung Kempten befindet sich bei Bahn-km 71,662 („Am Kieswerk“). Die Straßenüberführung „Römerstraße“ in Bahn-km 73,594 bildet die nächste Anschlussmöglichkeit in Richtung Neu-Ulm. Beide Kreuzungsmöglichkeiten können durch die Staatstraße St 2031 erreicht werden. Östlich der Bahnlinie befindet sich ein umfangreiches Feldwegenetz und westlich der Bahnlinie ein Straßen-/Feldwegenetz.
Aus Wullenstetten ergibt sich je nach Lage der Betroffenen und Lage der landwirtschaftlichen Nutzflächen eine Mehrlänge zwischen ca. 350 m und ca. 1.630 m.
Für die Bahnstrecke an dieser Maßnahme Betroffenen aus Illerzell entsteht ein Mehrweg von längstens ca. 1.855 m. Hierfür steht dafür die Kreuzung Illertaltangente / St 2031 mit einer Ampelanlage und die St 2019 Richtung Wullenstetten, ebenfalls mit einer Ampelanlage ausgestattet, für eine relativ schnelle Anbindung zur Verfügung.
Für Nutzflächen im südlichen Bereich führt der Weg über den Bahnübergang bei Bahn-km 71,662.
Dieser Zustand soll nicht geändert werden.

Die Anbindung bzw. Erreichbarkeit der Nutzflächen könnte somit weiterhin, allerdings mit gewissen Beeinträchtigungen, gewährleistet werden.
Die ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung trotz der nachhaltigen Wirkung für die Landwirtschaft sowie des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit und Zügigkeit des Eisenbahn- und Straßenverkehrs zumutbar.
Aufgrund der geringen Nutzung des Bahnüberganges und der bestehenden Umwegebeziehungen erscheint es der Stadtverwaltung vertretbar, dass der anfallende Verkehr über die Straßenüberführung „Römerstraße“ in Bahn-km 73,594 bzw. über den Bahnübergang bei Bahn-km 71,662 abgewickelt werden könnte.
Der Rückbau des Bahnüberganges bringt durch den Wegfall der Instandhaltungskosten und vermiedene Investitionen Einsparungen für die Kreuzungsbeteiligten, die DB Netz AG und die Stadt Senden. Die Stadt Vöhringen wäre durch die Lage des Bahnüberganges auf der Gemarkung Wullenstetten von den Investitions- und Unterhaltskosten nicht betroffen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erhebt gegen die ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges bei Bahn-km 73,025 der Bahnstrecke Kempten – Neu-Ulm keine Einwendungen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachdarstellung durch Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erhebt gegen die ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges bei Bahn-km 73,025 der Bahnstrecke Kempten – Neu-Ulm keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0