Neufestsetzung des Festbetrages
Dank struktureller Maßnahmen und eines freiwilligen Gehaltsverzichts der Lehrkräfte in Höhe von 6,7% seit 2004 ist es gelungen, den seit 1999 bestehenden Festbetrag in Höhe von 352,79 € pro Schüler und Jahr bis heute unverändert zu lassen. Ursprünglich war ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen.
Seit kurzem muss zur Defizitabgleichung allerdings auf die bisher gebildete Rücklage zurückgegriffen werden. Auch unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Rücklagenstandes (voraussichtlicher Stand 2008: ca. 84.000 € / 2009: ca. 42.000 €) besteht jedoch sehr bald Handlungsbedarf für die Anpassung / Neufestlegung eines Festbetrages pro Schüler und Jahr.
Dabei kommen zwei Alternativen in Betracht: Entweder möglichst schnell eine hohe Anpassung vorzunehmen - Vorschlag: 408,57 € - und den Betrag dann wieder einige Zeit unverändert zu lassen (vgl. Berechnungsbeispiel Anlage 1) oder in den nächsten Jahren jeweils eine stufenweise, aber moderatere Erhöhung einzuplanen – Vorschlag: 375 € / 395 € / 410 € / 420 € - und dann den Betrag so lange wie möglich beizubehalten (vgl. Berechungsbeispiel Anlage 2).
Die Vorstandschaft der Musikschule hat sich in seiner Sitzung vom 11.12.2008 für folgende Vorgehensweise ausgesprochen:
? Stufenweise Erhöhung des Festbetrages ab dem Haushaltsjahr 2009 entsprechend der beigefügten Berechnung (vgl. Anlage 2).
? Es wird erwartet, dass die Lehrkräfte den seit 2004 bestehenden teilweisen freiwilligen Gehaltsverzicht bis auf weiteres fortsetzen (von derzeit 32 Jahreswochenstunden weiterhin 2 Std. unbezahlt)
Anpassung des Unterrichtsentgeltes
In der Vorstandschaft wurde die Ansicht vertreten, dass aufgrund dieser Festbetragsentwicklung auch die Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2009/2010 jeweils der aktuellen Kostenentwicklung angepasst werden sollten. Vorgeschlagen wird dabei ein Modell, wie es auch an der Musikschule Senden seit einiger Zeit praktiziert wird, nämlich die regelmäßige Anpassung der Entgelte an den Verbrauchpreisindex. Eine Übersicht über die Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre ist als Anlage 3 beigefügt.
Durch eine solche Regelung wird sichergestellt, dass sich auch die Schüler bzw. deren Eltern an der Kostenentwicklung jeweils maßvoll beteiligen. Das Unterrichtsentgelt für auswärtige Schüler bleibt weiterhin kostendeckend.
Empfehlung der Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang e.V.:
? Die Unterrichtsentgelte werden ab dem Schuljahr 2009/2010 dem Verbraucherpreisindex angepasst. Der Betrag für die auswärtigen Schüler bleibt kostendeckend.
Zustimmung zur Satzungsänderung
Der Musikschulbeirat hat selbst angeregt, den Beirat zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen und die Satzung für die Musikschule Dreiklang e.V. vom 08.05.2003 entsprechend zu ändern.
Der Grund für den Wegfall dieses Gremiums ergibt sich aus der Tatsache, dass die Betreffenden jeweils anstehende Absprachen direkt und auf kurzem Wege mit der Geschäftsführung der Musikschule vornehmen und nicht erst auf den Musikschulbeirat zugehen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, weil diese Art der Regelung zeitunabhängig von einer Vorstandssitzung erfolgen kann.
Die Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang hat in seiner Sitzung vom 11.12.2008 deshalb dem Antrag des Musikschulbeirates auf Wegfall des Musikschulbeirates und der hierzu erforderlichen Satzungsänderung zum nächst möglichen Zeitpunkt zugestimmt.
Die sich daraus ergebenden Satzungsänderungen sind in der beigefügten Unterlage rot markiert (vgl. Anlage 4).