Musikschule Dreiklang e.V.; - Zustimmung zur Neufestlegung des Festbetrages - Zustimmung zur Anpassung des Unterrichtsentgeltes - Zustimmung zur Satzungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.01.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.01.2009 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 29.01.2009 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Neufestsetzung des Festbetrages


Dank struktureller Maßnahmen und eines freiwilligen Gehaltsverzichts der Lehrkräfte in Höhe von 6,7% seit 2004 ist es gelungen, den seit 1999 bestehenden Festbetrag in Höhe von 352,79 € pro Schüler und Jahr bis heute unverändert zu lassen. Ursprünglich war ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen.

Seit kurzem muss zur Defizitabgleichung allerdings auf die bisher gebildete Rücklage zurückgegriffen werden. Auch unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Rücklagenstandes (voraussichtlicher Stand 2008: ca. 84.000 € / 2009: ca. 42.000 €) besteht jedoch sehr bald Handlungsbedarf für die Anpassung / Neufestlegung eines Festbetrages pro Schüler und Jahr.

Dabei kommen zwei Alternativen in Betracht: Entweder möglichst schnell eine hohe Anpassung vorzunehmen - Vorschlag: 408,57 € - und den Betrag dann wieder einige Zeit unverändert zu lassen (vgl. Berechnungsbeispiel Anlage 1) oder in den nächsten Jahren jeweils eine stufenweise, aber moderatere Erhöhung einzuplanen – Vorschlag: 375 € / 395 € / 410 € / 420 € - und dann den Betrag so lange wie möglich beizubehalten (vgl. Berechungsbeispiel Anlage 2).

Die Vorstandschaft der Musikschule hat sich in seiner Sitzung vom 11.12.2008 für folgende Vorgehensweise ausgesprochen:

?        Stufenweise Erhöhung des Festbetrages ab dem Haushaltsjahr 2009 entsprechend der beigefügten Berechnung (vgl. Anlage 2).
?        Es wird erwartet, dass die Lehrkräfte den seit 2004 bestehenden teilweisen freiwilligen Gehaltsverzicht bis auf weiteres fortsetzen (von derzeit 32 Jahreswochenstunden weiterhin 2 Std. unbezahlt)


Anpassung des Unterrichtsentgeltes

In der Vorstandschaft wurde die Ansicht vertreten, dass aufgrund dieser Festbetragsentwicklung auch die Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2009/2010 jeweils der aktuellen Kostenentwicklung angepasst werden sollten. Vorgeschlagen wird dabei ein Modell, wie es auch an der Musikschule Senden seit einiger Zeit praktiziert wird, nämlich die regelmäßige Anpassung der Entgelte an den Verbrauchpreisindex. Eine Übersicht über die Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre ist als Anlage 3 beigefügt.

Durch eine solche Regelung wird sichergestellt, dass sich auch die Schüler bzw. deren Eltern an der Kostenentwicklung jeweils maßvoll beteiligen. Das Unterrichtsentgelt für auswärtige Schüler bleibt weiterhin kostendeckend.

Empfehlung der Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang e.V.:

?        Die Unterrichtsentgelte werden ab dem Schuljahr 2009/2010 dem Verbraucherpreisindex angepasst. Der Betrag für die auswärtigen Schüler bleibt kostendeckend.


Zustimmung zur Satzungsänderung

Der Musikschulbeirat hat selbst angeregt, den Beirat zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen und die Satzung für die Musikschule Dreiklang e.V. vom 08.05.2003 entsprechend zu ändern.

Der Grund für den Wegfall dieses Gremiums ergibt sich aus der Tatsache, dass die Betreffenden jeweils anstehende Absprachen direkt und auf kurzem Wege mit der Geschäftsführung der Musikschule vornehmen und nicht erst auf den Musikschulbeirat zugehen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, weil diese Art der Regelung zeitunabhängig von einer Vorstandssitzung erfolgen kann.

Die Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang hat in seiner Sitzung vom 11.12.2008 deshalb dem Antrag des Musikschulbeirates auf Wegfall des Musikschulbeirates und der hierzu erforderlichen Satzungsänderung zum nächst möglichen Zeitpunkt zugestimmt.

Die sich daraus ergebenden Satzungsänderungen sind in der beigefügten Unterlage rot markiert (vgl. Anlage 4).

Empfehlung

Der Stadtrat Vöhringen erteilt seine Zustimmung

- zur Anhebung des gegenwärtigen Festbetrages in Höhe von 352,79 € pro Schüler und Jahr
  auf 380 € pro Schüler und Jahr im Zeitraum von 2009 bis 2012;

- zur jeweiligen Anpassung der Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2009/2010 an den
  Verbraucherpreisindex. Die Entgelte für auswärtige Schüler bleiben weiterhin kostendeckend;

- zur Änderung der Satzung über die Musikschule Dreiklang e.V. vom 08.05.2003 (Wegfall der
  Bestimmungen über den Musikschulbeirat).

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson, der sich auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und des Umweltausschusses vom 12.01.2009 bezieht und ausführt, dass auch der Gemeinderat Bellenberg der Erhöhung des Festbetrages bereits zugestimmt hat, ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat Vöhringen erteilt seine Zustimmung

- zur Anhebung des gegenwärtigen Festbetrages in Höhe von 352,79 € pro Schüler und Jahr
  auf 380 € pro Schüler und Jahr im Zeitraum von 2009 bis 2012;

- zur jeweiligen Anpassung der Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2009/2010 an den
  Verbraucherpreisindex. Die Entgelte für auswärtige Schüler bleiben weiterhin kostendeckend;

- zur Änderung der Satzung über die Musikschule Dreiklang e.V. vom 08.05.2003 (Wegfall der
  Bestimmungen über den Musikschulbeirat).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0