Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalschlammentsorgungssatzung Einführung getrennter "gesplitteter" Entwässerungsgebühren Vorstellung und Entscheidung über die mögliche Satzungsvariante


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 02.02.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.02.2009 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 18.02.2009 ö Beschließend 6

Empfehlung

Die Einführung der getrennten Abwassergebühren erfolgt auf der Grundlage der Alternative 1 zu § 10a der Mustersatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20.05.2008. Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach einer flurstücksgenauen Zuordnung von bebauten und befestigten Flächen (DFK-Modell).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt in seinem Sachvortrag Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass beide dargestellten Modelle, das sog. „GAB-Modell“ = Gebietsabflussbeiwert oder das sog. „DFK-Modell“ = Maßstab nach der tatsächlich angeschlossenen und versiegelten Grundstücksfläche, rechtlich vorstellbar wären. Er halte jedoch das „DFK-Modell“ für die gerechtere Variante, weil dort die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde gelegt werden und die Berechnung nicht wie beim „GAB-Modell“ auf Schätzungen beruht. Aufgrund der aufwändigen Erhebungen und Berechnungen sei vorgesehen, mit der Ausarbeitung der Grundlagen ein Fachbüro zu beauftragen.

In der anschließenden Diskussion interessieren sich die Ausschussmitglieder insbesondere für die entstehenden finanziellen Auswirkungen durch die geplante Änderung des Gebührenmaßstabes. Die Vertreter der Stadtverwaltung führen hierzu aus, dass Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen, dass sich für die Eigentümer und Nutzer von Einfamilienhäusern nur wenig ändert. Haushalte in Mehrfamilienhäusern fahren voraussichtlich etwas günstiger, da dort weniger Niederschlagswasser anfällt, während größere Betriebe und Märkte mit viel versiegelter Fläche aufgrund des höheren Anteils an Niederschlagswasser mehr bezahlen müssen.

Herr Gutter bittet, bis zu den Fraktionssitzungen vor der Stadtratssitzung hierzu Modellberechnungen durchzuführen, aus denen sich die voraussichtlichen finanziellen Änderungen grob erkennen lassen. (Anmerkung: Berechnungsbeispiele mit fiktiv angenommen Beitragssätzen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt).

Auf Nachfrage im Gremium wird weiter darüber informiert, dass die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Änderungen nun auf der Grundlage einer vom Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebenen Mustersatzung beruhen. Dennoch verbleibe nach den Worten von Bürgermeister Janson auch bei Mustersatzungen ein gewisses rechtliches Restrisiko, wie sich bei Anfechtungen von derartigen Satzungen in der Vergangenheit schon gezeigt hat.

Im Ergebnis der eingehenden Aussprache ergeht sodann folgender

Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

„Die Einführung der getrennten Abwassergebühren erfolgt auf der Grundlage der Alternative 1 zu § 10a der Mustersatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20.05.2008. Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach einer flurstücksgenauen Zuordnung von bebauten und befestigten Flächen (DFK-Modell).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0