Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Illerberg Weißenhorner Straße";
Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 13.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 03.02.2016 wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg – Weißenhorner Straße“ gefasst.
In der Folge wurde durch das Planungsbüro Sieber ein Vorentwurf erstellt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Ebenso fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rathaus Vöhringen statt.
Der Vorentwurf sah einen Geltungsbereich mit ca. 3,87 ha vor.
Mit dem Erhalt der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und den Äußerungen von betroffenen Eigentümern aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung kamen nicht nur positive Rückmeldungen zum angedachten Gewerbegebiet.
Besonders die überwiegende Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer hat sich gegen die Entwicklung des Bebauungsplanes ausgesprochen.
Dieser und weitere Gründe, insbesondere eine mögliche Beeinträchtigung der Erweiterungsmöglichkeiten der benachbarten Biogasanlage, machen eine Überlegung hinsichtlich einer Zurücknahme von Teilen des Geltungsbereiches unumgänglich.
Eine Reduzierung des Geltungsbereiches auf die städtischen Grundstücke sowie des kürzlich durch die Stadt veräußerten Grundstückes wäre nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig, zudem sind die Grundstücke bereits mit dem erfolgten Bau der Zufahrtsstraße erschlossen.
Nähere Erläuterungen und Abwägungen erfolgen durch das Planungsbüro Sieber, welches in der Sitzung anwesend sein wird.
Empfehlung
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in der Fassung vom 27.10.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem und dem folgenden Tagesordnungspunkt Herrn Remmler vom Büro Sieber.
Herr Remmler stellt sodann die bisherigen Planungsüberlegungen vor und erläutert, dass der zunächst angedachte Geltungsbereich aufgrund dem mangelnden Interesse der Grundstückseigentümer an einer Aufplanung ihrer Grundstücke und den gegebenen Geruchsimmissionen der in der Nachbarschaft befindlichen Biogasanlage deutlich auf den nun vorgesehenen Umgriff zurückgenommen worden sei.
Aufgrund der Emissionen dieser Biogasanlage dürfte nördlich des Feuerwehrgerätehauses lediglich eine Lagerfläche und keine Gewerbegebietsausweisung möglich sein. Zudem sollte
die Baugrenze auf dem südlich des Feuerwehrgerätehauses möglichen Gewerbegrundstücks etwas nach Süden verschoben werden.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in der Fassung vom 27.10.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2016 08:37 Uhr