Aufnahme von auswärtigen Kindern in Betreuungseinrichtungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 06.07.2009
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Entsprechend der vorliegenden Anmeldungen für das Jahr 2009/2010 besteht in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergarten, Schülerhort) - je nach Kapazität – die Möglichkeit, auch auswärtige Gastkinder aufzunehmen.
Hierzu wurde beispielsweise mit der Fa. Wieland-Werke AG eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, für die Beschäftigten mit Wohnsitz außerhalb dem Stadtgebiet eine Betreuungsmöglichkeit in den Vöhringer Einrichtungen anzubieten.
Die Fa. Wieland-Werke AG hat sich dazu bereit erklärt, den für die Kinder lt. Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes berechneten kommunalen Förderanteil der Wohnsitzgemeinde zu übernehmen und an die Stadt Vöhringen auszugleichen.
Für das kommende Jahr 2009/2010 betrifft dies voraussichtlich fünf Beschäftigte:
Zwei Kinder für einen Kindergartenplatz und
Drei Kinder für einen Krippenplatz .
Zusätzlich bestehen im Kindergartenbereich Anfragen von auswärtigen Kindern.
Bei der Betreuung im Schülerhort St. Michael betrifft dies im kommenden Jahr 2009/2010 voraussichtlich drei auswärtige Kinder, für die allerdings die Wohnsitzkommune die Anerkennung und Zusage für den Ausgleich des kommunalen Förderanteils bereits
getroffen hat.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, auswärtige Kinder nach Bedarf in den Vöhringer Einrichtungen unter der Voraussetzung zu berücksichtigen, dass ausreichend freie Kapazitäten bestehen, d. h. dass Kinder aus dem Stadtgebiet auch während des Kindergartenjahres noch aufgenommen werden können und die Wohnsitzkommune den finanziellen Ausgleich des kommunalen Förderanteils schafft.
Dieser kommunale Förderanteil bemisst sich nach der Einstufung des Kindes (z.B. Alter, Migration, Integration) und der gemeldeten täglichen Buchungszeit.
Empfehlung
Auswärtige Kinder werden nach Bedarf und Anmeldung in den Vöhringer Einrichtungen unter der Prämisse berücksichtigt, dass die Einrichtung über ausreichend freie Plätze verfügt, die die Aufnahme von Kindern aus dem Stadtgebiet auch während des Kindergartenjahres noch zulassen und dass die Wohnsitzkommune für den Platz die Anerkennung ausspricht und den lt. Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz entsprechend berechneten kommunalen Förderanteil an die Stadt Vöhringen ausgleicht.
Diskussionsverlauf
Im Anschluss an den Sachvortrag von Bürgermeister Janson führt ein Ausschussmitglied aus, dass ggf. auch darüber nachgedacht werden müsse, bei geringerem Bedarf evtl. eine Gruppe in einer Einrichtung zu schließen, anstelle diese Gruppe mit auswärtigen Kindern aufzufüllen.
Bürgermeister Janson stellt dar, dass die in der heutigen Sitzung vorgeschlagene Lösung zunächst nur für ein Jahr gelte. Sodann ergeht folgender
Beschluss
Auswärtige Kinder werden nach Bedarf und Anmeldung in den Vöhringer Einrichtungen unter der Prämisse berücksichtigt, dass die Einrichtung über ausreichend freie Plätze verfügt, die die Aufnahme von Kindern aus dem Stadtgebiet auch während des Kindergartenjahres noch zulassen und dass die Wohnsitzkommune für den Platz die Anerkennung ausspricht und den lt. Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz entsprechend berechneten kommunalen Förderanteil an die Stadt Vöhringen ausgleicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0