Die Sanierung der Möslegasse war ursprünglich schon für das Jahr 2018 angedacht.
Aufgrund der damaligen noch ungeklärten Situation bezüglich der zukünftigen Rechtslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde die notwendige Sanierung der Straße vorerst zurückgestellt.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde rückwirkend zum 1. Januar 2018
abgeschafft.
Eine Sanierung ist nun für das Jahr 2019 angedacht.
Vom Büro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, wurden hier zwei Sanierungsvarianten ausgearbeitet.
Die Variante 1 (Anlage 1) zeigt im Grunde eine Sanierung des Bestands auf.
Die beiden Gehwege bleiben erhalten, werden allerdings in Pflasterbauweise hergestellt.
Die Fahrbahn hat eine Breite von 6,00 m.
Parken ist auf der Fahrbahn möglich.
Es stehen je nach Ausführung 21 bis 25 Parkplätze zur Verfügung.
Zur Verkehrsberuhigung werden mehrere Pflanzinseln vorgesehen.
Die Variante 2 (Anlage 2) weist einen ausgewiesenen Parkstreifen auf der
Nordwest Seite der Straße vor.
Parken ist nur auf diesen ausgewiesenen Flächen möglich.
Es stehen ca. 30 Plätze zur Verfügung.
Einen Gehweg gibt es lediglich auf der gegenüberliegenden Südost Seite.
Die Fahrbahnbreite ist mit 5,00 m eher schmal bemessen.
Begegnungsverkehr ist aber möglich.
Bei Variante 2 würde sich die Parksituation in der Möslegasse etwas geordneter und großzügiger darstellen, wobei ein Längsparken entlang bestehender Gartenzäune bzw. Gartenmauern aus verkehrstechnischer Sicht nicht ganz optimal ist.
Bei beiden Varianten würde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beibehalten werden.
Beide Varianten haben je nach dem, welchen Schwerpunkt ist setze, ihre Vorteile.
Bei Variante 1 ist mit einer 6,00 m breiten Straße sowie den beidseitigen Gehwegen ein
aus verkehrstechnischer Sicht funktionierender solider Straßenquerschnitt aufgezeigt.
Großzügige Verkehrsinseln mit ausreichender Bepflanzung tragen zu einer höherwertigen Gestaltung der Straße bei.
Variante 2 verfügt hingegen über mehr Parkflächen.
Die Einparksituation an der Grundstücksgrenze ist allerdings nicht optimal und die betreffenden Grundstückseigentümer haben mit gewissen Sichteinschränkungen durch parkende Fahrzeuge und Dauerparker zu rechnen.
Die Fahrbahnbreite von 5,00 m ist, wie in der Sitzung dargestellt, schmal bemessen
wobei Begegnungsverkehr möglich ist.
Es ist allerdings anzunehmen, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer bei konkreterem
Begegnungsverkehr auf den bestehenden Gehweg ausweichen wird.
Bei beiden Varianten wird die Stadtverwaltung jedoch auf die anliegenden Grundstückeigentümer zugehen und versuchen, zusätzlichen Parkraum auf privatem Grund zu schaffen bzw. bestehende Parkplätze weiter zu optimieren.
Zur Thematik „Fahrradstraße“ bzw. inwieweit es sinnvoll ist, die Möslegasse als Fahrradstraße auszuweisen, wird in der Stadtratssitzung noch ergänzend gesondert eingegangen.
Sie tangiert allerdings nicht den unmittelbaren Ausbau der Möslegasse.
Es ist eher eine Frage, ob der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart in der Möslegasse sein soll.