Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 70 GO muss der Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt werden. Der Finanzplan ist dem Stadtrat spätestens mit Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen. Über den Finanzplan, der Anlage zum Haushalt ist, hat der Stadtrat gesondert zu beschließen.
Aufgrund der zugrundeliegenden Finanzplanung, muss die Stadt Vöhringen zwingend Einsparmaßnahmen treffen oder alternativ die Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, damit die Leistungsfähigkeit weiterhin gegeben ist.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden in der gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Umweltausschuss sowie Bau- und Verkehrsausschuss am 10.Februar erläutert und beraten. Die Ausschüsse empfehlen dem Stadtrat, den Finanzplan und das Investitionsprogramm zu genehmigen.
Empfehlung
Der Stadtrat genehmigt, den als Anlage dem Haushaltsplan 2025 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2024 – 2028, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
Frau Eckel informiert darüber, dass aufgrund geplanter Investitionen eine Kreditaufnahme nötig ist. Der Finanzplan wird dem Landratsamt Neu-Ulm zur Genehmigung vorgelegt. Dennoch muss die Stadt weiterhin auf ihre Ausgaben achten.
Ein Ratsmitglied regt an, dem Stadtrat eine Priorisierungsliste der Investitionen zukommen zu lassen.
Bürgermeister Neher nimmt die Anregung auf. Eventuell wird eine fortlaufende Liste hierfür erstellt.
Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt, den als Anlage dem Haushaltsplan 2025 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2024 – 2028, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.03.2025 08:12 Uhr