In der Sitzung des Stadtrates vom 30.09.2008 wurden unter Tagesordnungspunkt 6 die bestehenden Planungsvarianten für die Sanierung eines Teilbereiches der Heustraße und der Hauptstraße im Stadtteil Illerzell vorgestellt.
Die Entscheidung, welche Planungsvariante zur Ausführung kommen soll, wurde solange zurückgestellt, bis u.a. auch grobe Vergleichszahlen hinsichtlich der zu erwartenden Beitragsbelastungen für die Anlieger vorliegen.
Die hierfür erforderlichen Berechnungen wurden aufgrund der vom Ingenieurbüro Wassermüller, Ulm, mittlerweile vorgelegten geschätzten Kosten in der Zwischenzeit durchgeführt.
I. Planungsvariante „Abbiegespur“: (siehe Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage)
Aus beitragsrechtlicher Sicht ist bei der Variante „Abbiegespur“ von zwei von der Baumaßnahme betroffenen Erschließungsanlagen auszugehen.
Die erste Erschließungsanlage bestünde bei dieser Variante aus der Heustraße (komplett) und dem Teilstück der Hauptstraße vom Einmündungspunkt der Heustraße bis zum (ausgebauten) Dorfplatz Illerzell.
Die zweite Erschließungsanlage bestünde aus dem Teilstück der Hauptstraße vom Einmündungspunkt der Heustraße bis zum Gymnasium.
Diese Beurteilung ergibt sich zwingend aus der natürlichen Betrachtungsweise und der vorgesehenen Streckenführung.
Der Kreis der zu dieser Variante beitragspflichtigen Anlieger ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan, in dem die jeweils betroffenen Grundstücke gelb angelegt sind.
Die aufgrund der Kostenschätzung des genannten Ingenieurbüros zu erwartenden Straßenausbaubeiträge werden in einem Rahmen zwischen ca. 600,- € bis ca. 11.000,- € je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Vollgeschosse pro Grundstück liegen.
Die Arbeiten, die an dem nördlichen Teil der Hauptstraße (= zweite Erschließungsanlage) im Einmündungsbereich in die erste Erschließungsanlage vorgesehen sind, werden wohl aufgrund ihres räumlich sehr begrenzten Umfangs nicht zu einer Beitragsbelastung für die Anlieger dieses Teils (bis zum Gymnasium) führen.
II. Planungsvariante „Kreisverkehr“: (siehe Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage)
Aus beitragsrechtlicher Sicht ist auch bei dieser Variante von zwei von der Baumaßnahme betroffenen Erschließungsanlagen auszugehen.
Die erste Erschließungsanlage bestünde bei dieser Variante lediglich aus der Heustraße (komplett).
Die zweite Erschließungsanlage bestünde in der Hauptstraße vom (ausgebauten) Dorfplatz Illerzell bis zum Gymnasium.
Diese Beurteilung ergibt sich zwingend aus der natürlichen Betrachtungsweise und der vorgesehenen Streckenführung, da der Kreisverkehr wegen seiner relativ geringen Ausdehnung nicht als trennendes Element, sondern lediglich als eine andere Gestaltungsform einer Einmündung angesehen werden kann.
Für diese Sichtweise spricht weiter, dass der Kreisverkehr vom Gymnasium kommend nach Süden hin fast geradlinig durchfahren werden könnte.
Der Kreis der zu dieser Variante beitragspflichtigen Anlieger der ersten Anlage „Heustraße“ ergibt sich aus dem als Anlage 4 beigefügten Lageplan, in dem die jeweils betroffenen Grundstücke rot angelegt sind.
Der Kreis der zu dieser Variante beitragspflichtigen Anlieger der zweiten Anlage „Hauptstraße“ ergibt sich aus dem als Anlage 5 beigefügten Lageplan, in dem die jeweils betroffenen Grundstücke grün angelegt sind.
Die aufgrund der Kostenschätzung des genannten Ingenieurbüros zu erwartenden Straßenausbaubeiträge für die erste Anlage (Heustraße) werden in einem Rahmen zwischen ca. 1.000,- € bis ca. 17.000,- € je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Vollgeschosse pro Grundstück liegen.
Die aufgrund der Kostenschätzung des genannten Ingenieurbüros zu erwartenden Straßenausbaubeiträge für die zweite Anlage (Hauptstraße) werden in einem Rahmen zwischen ca. 500,- € bis ca. 9.000,- € je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Vollgeschosse pro Grundstück liegen.
III. Abwägung
Der Stadtrat wird gebeten, auf der Grundlage der vorstehenden Informationen und der bereits in der Stadtratssitzung vom 30.09.2008 vorgestellten Planungsvarianten eine abschließende Entscheidung über die zur Ausführung kommende Variante zu treffen.
Die Stadtverwaltung selbst wird im Sitzungstermin gleichfalls einen konkreten Beschlussvorschlag unterbreiten, wobei dieser auch selbstverständlich unter haushalterischen Gesichtspunkten erfolgen wird.
Die Realisierung dieser Maßnahmen ist für die Jahre 2010 ff. vorgesehen.