Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 11.12.2008

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2008 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2006 zum 1. Januar 2007 neu festgesetzt.

Dieser Kalkulation lag ein nur 2-jähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde.

Es ist demzufolge notwendig die Abfallbeseitigungsgebühren zum 1. Januar 2009 neu zu kalkulieren bzw. festzusetzen.

Nachdem die Abfallbeseitigungsgebühren im Zeitraum von 2003 – 2007 halbiert werden konnten (der l-Preis sank von 3,82 € im Jahr 2003 auf 1,90 € im Jahr 2007) führt die Neukalkulation, für einen nunmehr wieder gewählten, 4-jährigen Kalkulationszeitraum zu einer Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren um rd. 4,7 %.

Auch trotz der bereits zum 1. Januar 2008 vom Abfallwirtschaftsbetrieb von 217 €/t auf 151 €/t  gesenkten Entsorgungskosten wird der l-Preis von bislang 1,90 € für die Jahre 2009 – 2012 auf 1,99 € steigen.

Für eine 60l Tonne bedeutet dies jährliche Mehrkosten von 5,40 €.

Ursache ist neben den ab 1. Januar 2009 steigenden Abfuhrkosten für die Rest- und Biomüllabfuhr insbesondere auch, dass aus der noch vorhandenen Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen, im neuen 4-jährigen Kalkulationszeitraum nur noch ein Betrag von voraussichtlich insgesamt rd. 160.000 € zugeführt werden kann. Im abgelaufenen 2-jährigen Kalkulationszeitraum waren dies allein rd. 263.000 €.

Die Gebührenerhöhung war auch bereits bei der letztmaligen Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren angekündigt worden.

Trotz der erheblichen Senkung bleiben die Entsorgungskosten an den Abfallwirtschaftsbetrieb mit rd. 24,1 % weiterhin der größte Ausgabenposten, gefolgt von den Abfuhrkosten für die Restmülltonne mit rd. 18,9 %, den Verarbeitungskosten für den Biomüll mit rd. 14,5 % und den Abfuhrkosten der Biomülltonne mit rd. 14,3 %.


Die Einzelheiten der Gebührenkalkulation ergeben sich aus den als Anlagen dieser Beschlussvorlage beigefügten Kalkulationsunterlagen.


Die Gebühr für die Hausmüllabfuhr unter Verwendung eines Abfallsackes wird vorgeschlagen, weiterhin bei 6,00 €/Sack zu belassen.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2006.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson erkundigt sich Herr Zanker, ob sich die etwaigen finanziellen „Fehlspekulationen“ des Abfallwirtschaftsbetriebes auch auf die städtischen Abfallgebühren auswirken werden.

Bürgermeister Janson stellt dar, dass dies nicht völlig ausgeschlossen werden könne. Offen sei auch, wie lange sich die Aufklärung des Sachverhalts hinziehen wird, das Verfahren dauern wird und in welcher Höhe dem Landkreis Neu-Ulm ein Schaden aus diesen Finanzaktionen entsteht.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2006.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0