Vergabe der Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost; Vorstellung und Billigung der Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 24.11.2022 wurden die Vergaberichtlinien für die Vergabe der Einfamilienhaus- und Kettenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost beschlossen.

Für die Vergabe der noch vorliegenden Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser sieht die Stadtverwaltung nun folgende Vorgehensweise vor.

Im Baugebiet der Kranichstraße Ost entstehen insgesamt vier Grundstücke mit einer Größe von ca. 1.000 m² für die Bebauung von Mehrfamilienhäusern mit jeweils bis zu neun Wohnungen.

Grundstücke dieser Art und Größe stehen im Stadtgebiet sehr selten zur Verfügung. Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder die Errichtung von Wohnungen für Angestellte der Stadtverwaltung sind diese Flächen mehr als geeignet.

Aus diesem Grund empfiehlt die Stadtverwaltung, zwei der insgesamt vier vorliegenden Grundstücke selbst zu behalten und zu bebauen. Art und Weise der Bebauung sowie die Nutzungsart können in kommenden Sitzungen gemeinsam erörtert werden.

Die beiden verbleibenden Grundstücke können an interessierte Bauträger über eine Art der Konzeptvergabe vermittelt bzw. verkauft werden.

Ziel soll sein, vor Vergabe ein belastbares Konzept für eine spätere Beurteilung zu erhalten.

Die Stadtverwaltung schlägt hierzu folgende Kriterien vor.

 
Kriterium
Punkte (0 – 3)
Gewichtung
1.
Soziale Qualität

3x
2.
Ökologische Idee

3x
3.
Gestaltung der Gebäude

2x
4.
Freiflächengestaltung

2x
5.
Parksituation

1x
6.
Übereinstimmung Bebauungsplan

1x

Diese Kriterien (Punkte von 0 - 3) werden dann unterschiedlich gewichtet. 

Die Bewertung erfolgt durch ein ausgewähltes Gremium. Dieses besteht aus Herrn Bürgermeister Neher, Herrn Schmid (Stadtverwaltung), je einem Stadtrat aus jeder Fraktion, zwei Architekten/Stadtplanern (evtl. Herr Arnold und Herr Haag) und Herrn Söhner (Stadtverwaltung).

Nach Rücksprache mit der Vergabestelle der Regierung von Schwaben besteht bei dieser Art von Vergabe wohl keine Bauverpflichtung des späteren Käufers gegenüber der Stadt, so dass die Grundstücke nicht förmlich ausgeschrieben werden müssen.

Da eine Vergabe der Reihenhausgrundstücke an einzelne Bauwerber aus Sicht der Stadtverwaltung zu erheblichen Problemen während der Bauausführung, aber auch der Gestaltungsfindung führen kann, wird empfohlen, ebenfalls eine Vergabe an einen Bauträger über eine Konzeptvergabe durchzuführen.

Im Baugebiet Kranichstraße Ost gibt es zweimal jeweils 5 Reihenhausgrundstücke.

Die Stadtverwaltung kann sich gut vorstellen, die Bebauung einer Reihe (5 Häuser) selbst durchzuführen und die Reihenhäuser preisgebunden zu vermieten. In Kombination mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm wäre das sicher ein geeignetes Instrument, vergünstigten Wohnraum für Familien zu schaffen. Gerade Mietwohnraum mit Garten für Familien sind sehr rar und auf dem freien Markt derzeit kaum bezahlbar.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Vorgehensweise vom 26.01.2023 für die Vergabe der Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost.

Diskussionsverlauf

Da der Referent zum Tagesordnungspunkt der verkehrlichen Neuordnung der Kreisstraße im Zuge der Umgestaltung der Neuen Rathausmitte noch nicht anwesend ist, wird der Tagesordnungspunkt mit Einverständnis des Gremiums in der Rangfolge verlegt.

Herr Söhner stellt zusammenfassend und anhand von Planunterlagen die mögliche Vorgehensweise bei der Vergabe der Grundstücke und der Nutzung vor.
Ebenfalls wird auf eine optionale Möglichkeit hingewiesen, Teile der Grundstücke zurückzubehalten und selbst zu bebauen. Auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten wird ebenfalls eingegangen.

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wird auf die Dringlichkeit hingewiesen, Wohnraum anbieten zu können und dies möglichst bezahlbar. Daher schlage man vor, beide nördlich gelegenen großen Grundstücke sowie die Reihenhausgrundstücke selbst als Stadt zu bebauen.
Alternativ müsse darüber nachgedacht werden, eine Wohnungsgesellschaft zu gründen oder einer bereits bestehenden beizutreten, um das Projekt verwirklichen zu können.

Herr Söhner teilt mit, dass man hierzu bereits im Vorjahr vom Bayerisch Kommunalen Prüfungsverband beraten worden sei. Im Ergebnis müssten ca. 150 bis 200 Wohnungen vorgehalten werden, um dies sinnvoll zu betreiben.

Auch seitens einzelner Ratsmitglieder der CSU-Stadtratsfraktion wird dieses Thema erneut aufgegriffen und Bezug auf eine bereits zurückliegende Diskussion im Hinblick einer Kooperation mit der NUWOG genommen.

Alternativ wird seitens eines Ratsmitgliedes vorgeschlagen, sich mit umliegenden Kommunen in Verbindung zu setzen, welche ggfs. aktuell die gleichen Denkansätze verfolgen.
Interkommunale Lösungen, wie sie auch Weißenhorn und Pfaffenhofen a.d.Roth eingegangen sind, seien gute Beispiele.

Herr Söhner führt aus, dass eine Bebauung sämtlicher Grundstücke in Eigenregie auch finanziell für die Stadt Vöhringen nicht denkbar sei.

Seitens des Gremiums wird daher vorgeschlagen, sich mit Wohnungsgesellschaften in Verbindung zu setzen und entsprechend belastbare Zahlen und Voraussetzungen zu ermitteln und dem Gremium vorzustellen.

Infolgedessen fasst das Gremium folgenden 

Beschluss: 
Der Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.01.2023 betreffend „Vergabe der Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost; Vorstellung und Billigung der Vergabe“ wird aufgehoben. 

Abstimmung: 22 : 0

Weiterhin wird der Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung zur weiteren Prüfung und Vorlage der entsprechenden Ergebnisse zurückgestellt.

Datenstand vom 22.03.2023 08:20 Uhr