Datum: 09.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Isolierte Befreiung: Ersetzen des alten vorhandenen Maschendrahtzaunes und Erhöhung durch einen Doppelstabmattenzaun; Bauort: „Siedlung 1“ in Illerberg (Flur-Nr. 1499/6)
1.2 Neubau Terrassenüberdachung und Balkonerweiterung im 1. Obergeschoss; Bauort: „Thüringer Straße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1171/2)
1.3 Bauvoranfrage zur Errichtung/Erweiterung des Lagerplatzes für Gerüstteile mit Errichtung einer temporären Zelthalle, alternativ einer Lagerhalle für Gerüsthandel; hier: Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides vom 22.03.2021 für die Errichtung einer temporären Zelthalle oder alternativ einer Lagerhalle für Gerüsthandel; Bauort: Flur-Nr. 1596 der Gemarkung Illerberg (an der St.-Florian-Straße)
1.4 Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 14 Altenwohnungen und Quartierscafè, Neubau von 1 Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen für seniorengerechtes Wohnen, Sanierung einer alten Brauerei in ein Hotel mit 1 Bestandswohnung, 4 Büroeinheiten und Druckerei, Neubau eines Einfamilienhauses Neubau eines Ladengeschäfts mit Werkstatt inklusive Nutzung des Eiskellers und Fahrradwerkstatt; HIER: weitere Modifizierung des bereits mehrfach behandelten Bauantrages, Az. 31-6024.2-20230077 LRA NU bzw. 6/2023 Stadt Vöhringen, durch: - Erhöhung der Anzahl der Hotelzimmer von bisher 4 Zimmer auf 10 Zimmer in Kombination mit dem Wegfall von 4 geplanten Wohnungen (Sanierung einer alten Brauerei …) - Wegfall der Betriebsleiterwohnung über dem Hofladen in Kombination mit der Neuerrichtung einer Fahrradwerkstatt (Neubau eines Ladengeschäfts ….) - Spiegelung der Grundrisse von Haus I Bauort: „Oberer Kellerbergweg 9“ in Illerberg (Flur-Nrn. 1534, 1534/2, 1535, 1535/2, 1540)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Feststellungsbeschluss der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; Vorberatung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
6 Straßenausbauprogramm 2024-2028 ff; Vorstellung und Billigung; Vorberatung
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö 1
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1.1. Isolierte Befreiung: Ersetzen des alten vorhandenen Maschendrahtzaunes und Erhöhung durch einen Doppelstabmattenzaun; Bauort: „Siedlung 1“ in Illerberg (Flur-Nr. 1499/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Vorhaben wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen. 
Den beantragen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplan Illerberg Nr. 3 „Hinter den Gärten und an der Heerstraße“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Neubau Terrassenüberdachung und Balkonerweiterung im 1. Obergeschoss; Bauort: „Thüringer Straße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1171/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bauvoranfrage zur Errichtung/Erweiterung des Lagerplatzes für Gerüstteile mit Errichtung einer temporären Zelthalle, alternativ einer Lagerhalle für Gerüsthandel; hier: Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides vom 22.03.2021 für die Errichtung einer temporären Zelthalle oder alternativ einer Lagerhalle für Gerüsthandel; Bauort: Flur-Nr. 1596 der Gemarkung Illerberg (an der St.-Florian-Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen die beantragte Verlängerung des Bauvorbescheides des Landratsamtes Neu-Ulm vom 22.03.2021, Az.: 31-6024.1-20200803, für die Errichtung einer temporären Zelthalle, alternativ einer Lagerhalle für Gerüsthandel, um zwei Jahre werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben unverändert keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 14 Altenwohnungen und Quartierscafè, Neubau von 1 Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen für seniorengerechtes Wohnen, Sanierung einer alten Brauerei in ein Hotel mit 1 Bestandswohnung, 4 Büroeinheiten und Druckerei, Neubau eines Einfamilienhauses Neubau eines Ladengeschäfts mit Werkstatt inklusive Nutzung des Eiskellers und Fahrradwerkstatt; HIER: weitere Modifizierung des bereits mehrfach behandelten Bauantrages, Az. 31-6024.2-20230077 LRA NU bzw. 6/2023 Stadt Vöhringen, durch: - Erhöhung der Anzahl der Hotelzimmer von bisher 4 Zimmer auf 10 Zimmer in Kombination mit dem Wegfall von 4 geplanten Wohnungen (Sanierung einer alten Brauerei …) - Wegfall der Betriebsleiterwohnung über dem Hofladen in Kombination mit der Neuerrichtung einer Fahrradwerkstatt (Neubau eines Ladengeschäfts ….) - Spiegelung der Grundrisse von Haus I Bauort: „Oberer Kellerbergweg 9“ in Illerberg (Flur-Nrn. 1534, 1534/2, 1535, 1535/2, 1540)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Beschließend 1.4

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung der nochmals modifizierten Planung durch Herrn P. Schmid ergibt sich eine kurze Diskussion, in der einerseits die wiederholte Kurzfristigkeit der Planvorlage moniert wird, andererseits aber betont wird, dass das Vorhaben unverändert seitens der Stadt Vöhringen und der überwiegenden Bürgerschaft positiv gesehen wird und die Modifizierungen insbesondere der bauplanungsrechtlichen Situation geschuldet sind.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen zu den oben im Einzelnen dargestellten Modifizierungen des bereits mehrfach behandelten Bauantrages wird erteilt ebenso wie die Zustimmung zu den hierfür beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“.

Der guten Ordnung halber wird dem Bauvorhaben in der nun vorliegenden Form das städtebauliche Einvernehmen in Gänze erteilt, nachdem dem Vorhaben weiterhin keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen. 
Dies gilt ebenso für die beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Feststellungsbeschluss der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400 m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie umlaufend Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.
Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" werden im Flächennutzungsplan eine private Grünfläche sowie Busch- und Baumgruppen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft dargestellt.
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 29.06.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 29.06.2023 wurde mit Schreiben vom 03.08.2023 im Zeitraum bis 20.09.2023 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die angestrebte 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 07.08.2023 bis 20.09.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29.07.2023 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. 
Für die Planung liegt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 bis 3). 
Auf Grundlage der Planfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zur 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Anlage 2        17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung und Begründung vom 23.11.2023
Anlage 3        Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – 13.10.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walk begrüßt zu diesem sowie dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung, Zint und Häußler GmbH, der sodann mangels Flächennutzungsplanspezifischer Stellungnahmen lediglich kurz nochmals die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes vorstellt.

Anmerkung der Verwaltung
Zu der von Frau Dr. Bilmayer-Frank angesprochenen Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit den Klimaschutzbestrebungen der Stadt Vöhringen kann nach Rücksprache mit dem städtischen Klimaschutzmanager, Herrn Marcus Jung, ausgeführt werden, dass die Gründung eines Klimabeirates zwar im Raum steht, allerdings noch keine konkreten Überlegungen beispielsweise über eine mögliche Ausgestaltung angestellt wurden. Die Verwaltung wird die Gremiumsmitglieder informieren, sobald es hierzu Neues zu berichten gibt.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - PV Sandberg Illerberg_FNP Abwägung Auslegung.pdf
Download Anlage 2 - PV Sandberg Illerberg_FNP+Begründung+UB_Rev2.pdf
Download Anlage 3 - Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)- 13.10.2023.pdf

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400 m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.
Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt 
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 29.06.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 29.06.2023 wurde mit Schreiben vom 03.08.2023 im Zeitraum bis 20.09.2023 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 07.08.2023 bis 20.09.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29.07.2023 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
  • Ergänzung eines Blendschutzzauns im südwestlichen Bereich des sonstigen Sondergebiets auf einer Länge von 100 m
  • Ergänzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme 2 (V2) im Bezug auf das im Norden angrenzende Feldgehölz

Für die Planung liegt der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 4). 
Auf Grundlage der Planfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Anlage 2        Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 23.11.2023
Anlage 3        Gutachterliche Kurzstellungnahme, DEKRA von 25.05.2023
Anlage 4        Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – 13.10.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023 als Satzung.

Diskussionsverlauf

Herr Häußler stellt die wesentlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge zu dem angestrebten Bebauungsplan vor und beantwortet die wenigen Fragen der Gremiumsmitglieder.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023 als Satzung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - PV Sandberg Illerberg_Bplan Abwägung Auslegung.pdf
Download Anlage 2 - PV Sandberg Illerberg_Bplan+Begründung+UB_20231123.pdf
Download Anlage 3 - Gutachterliche Kurzstellungnahme DEKRA vom 25.05.2023.pdf
Download Anlage 4 - Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)- 13.10.2023.pdf

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell zu schaffen, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen.

In seiner Sitzung vom 29.06.2023 hat der Stadtrat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 04.09.2023 gebilligt.


Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell in der Fassung vom 23.11.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge einschließlich ein Anhang:
  • Bedarfsanalyse zum "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Fassung vom 23.11.2023
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Entwurf in der Fassung vom 23.11.2023 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 18 (Trägerbeteiligung 1 - 16, Öffentlichkeit 17-18) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walk begrüßt zu diesem sowie dem darauffolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Wandinger vom Büro LARS consult GmbH, der sodann insbesondere die Stellungnahme der Regierung von Schwaben zu der beabsichtigen Neudarstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan thematisiert. 

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 18 (Trägerbeteiligung 1 - 16, Öffentlichkeit 17-18) zu eigen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Dokumente
Download Anlage 1 - 03 FNPae W-V-S ABWÄGUNG.pdf
Download Anlage 2 - 03 FNPae W-V-S PLAN.pdf
Download Anlage 3 - 03 FNPae W-V-S TEXT.pdf
Download Anlage 4 - 231018_6428_V_UB-FNP.pdf
Download Anlage 1.1 - 01 231123_GE WvS Bedarfsanalyse.pdf

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der gesamte Geltungsbereich wird momentan als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die „Werner-von-Siemens-Straße“ und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse sowie die „Illertaltangente Nord“.

Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

In seiner Sitzung vom 29.06.2023 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 04.09.2023 gebilligt. 

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.11.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge einschließlich der vier Anhänge:
  • Bedarfsanalyse zum "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Fassung vom 23.11.2023
  • Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 22.04.2021
  • Stellungnahme der Amprion GmbH vom 12.04.2021
  • Schalltechnische Untersuchung, em plan, Bearbeitungsstand 10/2023, Projekt-Nr: 2023 1761
Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Entwurf in der Fassung vom 23.11.2023 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 23 (Trägerbeteiligung 1 - 20, Öffentlichkeit 21-22; sonstiges Planungserfordernis: 23) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Herr Wandinger erläutert den aktuellen Stand der Planung sowie die wesentlichen Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen mit den sich daraus ergebenden Änderungen der Planunterlagen und steht für Rückfragen zur Verfügung. 
Auf Wunsch werden in den Bebauungsplanunterlagen bis zur Sitzung des Stadtrates die möglichen Dachformen noch ergänzt um ein Shed-Dach.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 23 (Trägerbeteiligung 1 - 20, Öffentlichkeit 21-22; sonstiges Planungserfordernis: 23) zu eigen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Dokumente
Download Anlage 1 - 02 BP W-V_S ABWÄGUNG.pdf
Download Anlage 1.1 - 01 231123_GE WvS Bedarfsanalyse.pdf
Download Anlage 1.2 - 02 210422 SN LEW.pdf
Download Anlage 1.3 - 03 210412 SN Amprion.pdf
Download Anlage 1.4 - 04 GE WvS Schalltechnische Untersuchung.pdf
Download Anlage 2 - 02 BP W-V_S PLAN.pdf
Download Anlage 3 - 02 BP W-V_S TEXT.pdf
Download Anlage 4 - 220911_6428_E_UB.pdf

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6. Straßenausbauprogramm 2024-2028 ff; Vorstellung und Billigung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenausbauprogramm für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können. 

Dies führt erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 soll ferner das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2025-2028 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings nur sehr grobe Schätzungen, worauf ebenfalls nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.  

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2024 nachstehende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:


  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2024 (200.000 €) u. Ausführung 2025/26 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße Ost“ 
       geschätzte Kosten gesamt: ca. 930.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser 

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)


  1. Ausbau der Schlesierstraße 
geschätzte Kosten gesamt: ca. 850.000 € inkl. Wasser


Im Jahr 2025
- Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Planung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt / Ausführung
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2026
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Planung  
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg, Planung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Ausführung  
- Ausbau der Frauenstraße


Für die Jahre 2028 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau Schleifweg 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2024 zu billigen.
Das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen. 
Es hat programmatischen Charakter. Eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden. 

Empfehlung

Beschlussvorschlag

Im Jahr 2024 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2024 (200.000 €) u. Ausführung 2025/26 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße Ost“ 
       geschätzte Kosten gesamt: ca. 930.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)

  1. Ausbau der Schlesierstraße 
geschätzte Kosten gesamt: ca. 850.000 € inkl. Wasser


Im Jahr 2025
- Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Planung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt, Ausführung
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2026
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Planung  
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg, Planung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Ausführung  
- Ausbau der Frauenstraße


Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2024 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2025 bis 2027 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Für die Jahre 2028 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau Schleifweg 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die wesentlichen Punkte des seitens der Stadtverwaltung vorgesehenen Straßenbauprogramms kurz vor. 

In der anschließenden Aussprache zeigt sich, dass im Gremium eine Mehrheit für ein Vorziehen der „Alten Poliere“ plädieren wird (Planung 2025, Ausführung 2026), nachdem die „Alte Poliere“ im Bereich der Verdistraße mit angestrebtem Ärztehaus liegt, das ehemalige Wieland-Rentnerheim und künftige Stadtcafè attraktiv eingebunden sein soll und hier nächstes Jahr eine Bedarfsampel errichtet wird. In diesem Zusammenhang wird auch die vorgesehene Machbarkeitsstudie angesprochen, die in gewisser Weise in dem zwischenzeitlich beauftragten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) aufgehen wird. Seitens Herrn Söhner wird hierzu erläutert, dass dieses Thema im Februar/März 2024 im Stadtrat behandelt werden soll.

Auf entsprechende Nachfrage wird seitens des Stadtbauamtes ausgeführt, dass der Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“ demnächst rechtsverbindlich werden wird und die Planung auch dann unberührt bleibt, sollte der potenzielle Investor von einer Verwirklichung des angedachten Projektes Abstand nehmen.  

Nachdem ein Ausbau von Ulmer- und Memminger Straße noch einige Zeit nicht geplant ist, wird von einem Gremiumsmitglied angeregt zu prüfen, ob nicht entsprechend einer aktuellen Handlungsanleitung der bayerischen Staatsregierung in der Ulmer- und Memminger Straße übergangsweise Fahrradschutzstreifen oder Piktogrammketten angebracht werden können. 

Beschluss

„Im Jahr 2024 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2024 (200.000 €) u. Ausführung 2025/26 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße Ost“ 
       geschätzte Kosten gesamt: ca. 930.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)

  1. Ausbau der Schlesierstraße 
geschätzte Kosten gesamt: ca. 850.000 € inkl. Wasser

Im Jahr 2025
- Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Planung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt, Ausführung
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“, Planung

Im Jahr 2026
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Planung  
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- „Alte Poliere“, Ausführung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg, Planung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Ausführung  
- Ausbau der Frauenstraße

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2024 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2025 bis 2027 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Für die Jahre 2028 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau Schleifweg 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 11.01.2024 14:29 Uhr