Datum: 25.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:43 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 21.12.2023 - öffentlicher Teil
1.2 Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.01.2024 - öffentlicher Teil
1.3 Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.01.2024 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg", - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg"
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Pilotprojekt zur Überdachung der Parkflächen mittels Photovoltaikmodulen am Karl-Eychmüller-Sportpark; Anfrage Frau Böck
6.2 Nah- bzw. Fernwärme für Illerberg, Sachstandsanfrage Herr B. Thalhofer
6.3 Versandzeit bzw. -lauf der Briefwahlunterlagen zur Landratswahl; Anfrage Herr Brocke
6.4 Teilrodung im Bereich Robert-Bosch-Straße; Anfrage Herr Klingler
6.5 Wildes Campieren auf dem Festplatz in Illerzell; Anfrage Herr Klingler

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 1
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1.1. Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 21.12.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 21.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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1.2. Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.01.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 15.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.01.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 18.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg", - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Geltungsbereich befindet sich im Osten der Stadt Vöhringen, entlang des „Ahornweges“. Das Plangebiet stellt ein gewachsenes Wohngebiet mit vereinzelten gewerblichen Nutzungen dar, welches seit den 1940er Jahren sukzessive bebaut wurde. Bestimmend ist eine meist kleinteilige Baustruktur aus ein- bis zweigeschossigen Einzel-, Doppel- und vereinzelt Reihenhäusern. 

Das Plangebiet ist in allen Richtungen von Bebauung umgeben. Im Norden begrenzt die „Illerberger Straße“ den Bereich, da sich ab hier ein Strukturwechsel zu einer stärker aufgelockerten Bebauung, vor allem aber größeren Kubaturen und größerer Nutzungsvielfalt vollzieht. Im Osten schließt das Plangebiet an der „Mittelstraße“ ab, ab welcher eine reine Wohnnutzung dominiert. Im Westen bildet die Bahnlinie Ulm – Memmingen die natürliche Demarkation. Im Süden endet das Plangebiet an der „Rue de Vizille und grenzt dort an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstr. u. Memminger Str.“ Die Grundstücke des Bebauungsplanes „Reihenhauswohnanlage Weißenhorner Straße 1-13“ sind nicht Teil des Plangebietes, da sie bereits überplant sind. 

Derzeit ist für ein Grundstück im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets ein Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemals gewerblich /handwerklich genutzten Gebäudes in eine Asylbewerberunterkunft beim Landratsamt Neu-Ulm anhängig. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen verweigert. Weiter zeichnet sich in dem Gebiet ein Generationenwechsel ab, der ebenfalls in absehbarer Zeit zu Nutzungs- bzw. baulichen Veränderungen in dem Gebiet führen wird. Aus diesem Grund sieht es die Stadt als erforderlich an, die aktuellen und zukünftigen Änderungs- und Erweiterungswünsche städtebaulich zu steuern und ihre städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet bauleitplanerisch zu sichern. Ziel ist es, die vorhandene Nutzungsstruktur zu sichern sowie eine maßvolle Nachverdichtung unter Erhalt der gewachsenen Siedlungs- und Baustruktur zu ermöglichen. Angesichts des bestehenden Wohnraumbedarfs in der Stadt soll in dem Bebauungsplangebiet, in dem ohnehin bereits überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist, eine Nachverdichtung der Wohnnutzung ermöglicht werden. Daher soll als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die Festsetzung als reines Wohngebiet (WR) kommt aufgrund der im Bestand vorhandenen, nicht störenden Gewerbebetriebe sowie Handwerksbetriebe nicht in Betracht. Diese Betriebe sollen nicht in Frage gestellt werden und auch weiterhin allgemein zulässig sein. Im Sinne einer gesteuerten Innenentwicklung und einer maßvollen Nachverdichtung aber ist erstes Ziel der Planung, die überwiegende Wohnnutzung in der Zukunft zu sichern und weiter auszubauen. Die Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) sollen ausgeschlossen werden, da das Gebiet durch die im näheren Umfeld bereits vorhandenen entsprechenden Einrichtungen gut versorgt ist und das Gebiet vorrangig der Deckung des Wohnbedarfs dienen soll.
Da das Plangebiet aktuell gem. § 34 BauGB bebaubar wäre, ist zur städtebaulichen Steuerung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Wohngebietes entlang des Ahornweges geschaffen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch für die aktuellen und zukünftigen Grundstückseigentümer Klarheit über die bau- und planungsrechtliche Situation bzw. Rechtssicherheit in Bezug auf die bauliche Nutzung geschaffen.
Da im Landratsamt bereits konkrete Bauanträge anhängig sind, sollen die Planungsziele durch Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB gesichert werden.
Anlagen
Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich), Fassung vom 25.01.2024

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Vöhringen, entlang des „Ahornweges“ und ist bereits bebaut (Wohngebäude, gewerbliche Nutzungen). Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Bahnlinie Ulm – Memmingen, im Osten durch die „Mittelstraße“ begrenzt. Nördlich endet das Plangebiet an der „Illerberger Straße“, im Süden vor der ersten Gebäudezeile der „Rue de Vizille“. 

Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,29 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 636/4, 903, 904, 904/1, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 913/1, 913/2, 913/3, 914, 914/2, 914/3, 914/4, 915, 915/1, 915/2, 915/3,  915/4, 916, 916/1, 916/2, 916/3, 916/4, 916/5, 918, 918/1, 918/2, 919, 919/1, 920, 920/1, 920/2, 920/3, 920/4, 920/5, 920/6, 920/7, 921, 921/1, 922, 922/2, 922/3, 923 (Teilbereich), 924, 933 (Teilbereich), 933/3, 933/10, 933/11, 934 (Teilbereich), 934/1 (Teilbereich), 935, 935/2, 935/3, 935/4, 935/5, 935/6, 935/7, 936, 936/2, 936/3, 936/4, 937, 938, 938/1, 938/2, 938/3, 938/6, 938/7, 938/8, 938/9, 938/10, 938/11, 938/12, 938/13, 938/14, 938/16, 963/2, 963/3 und 965 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen, gemäß Lageplan des Planungsbüros LARS consult GmbH vom 25.01.2024 (Anlage 1).

Der Planbereich soll als allgemeines Wohngebiet unter Ausschluß der Nutzungen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO festgesetzt werden.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Wandinger vom Ingenieurbüro LARS Consult GmbH, welcher nachstehend das Bebauungsplanvorhaben anhand einer Präsentation, insbesondere zum städtebaulichen Hintergrund des Planbereiches sowie den Planungszielen ausführlich vorstellt.

Das Planungsziel definiert sich hauptsächlich mit der Sicherung der bereits vorhandenen Wohnnutzung im entsprechenden Planbereich, welches derzeit als unbeplanter Innenbereich einzuordnen ist.

In diesem Zusammenhang werde auch empfohlen, während des Bauleitplanverfahrens eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele zu erlassen.

Ohne Aussprache fast das Gremium nachfolgenden

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Vöhringen, entlang des „Ahornweges“ und ist bereits bebaut (Wohngebäude, gewerbliche Nutzungen). Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Bahnlinie Ulm – Memmingen, im Osten durch die „Mittelstraße“ begrenzt. Nördlich endet das Plangebiet an der „Illerberger Straße“, im Süden vor der ersten Gebäudezeile der „Rue de Vizille“. 

Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,29 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 636/4, 903, 904, 904/1, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 913/1, 913/2, 913/3, 914, 914/2, 914/3, 914/4, 915, 915/1, 915/2, 915/3,  915/4, 916, 916/1, 916/2, 916/3, 916/4, 916/5, 918, 918/1, 918/2, 919, 919/1, 920, 920/1, 920/2, 920/3, 920/4, 920/5, 920/6, 920/7, 921, 921/1, 922, 922/2, 922/3, 923 (Teilbereich), 924, 933 (Teilbereich), 933/3, 933/10, 933/11, 934 (Teilbereich), 934/1 (Teilbereich), 935, 935/2, 935/3, 935/4, 935/5, 935/6, 935/7, 936, 936/2, 936/3, 936/4, 937, 938, 938/1, 938/2, 938/3, 938/6, 938/7, 938/8, 938/9, 938/10, 938/11, 938/12, 938/13, 938/14, 938/16, 963/2, 963/3 und 965 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen, gemäß Lageplan des Planungsbüros LARS consult GmbH vom 25.01.2024 (Anlage 1).

Der Planbereich soll als allgemeines Wohngebiet unter Ausschluß der Nutzungen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO festgesetzt werden.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1: BP Ahornweg Lageplan LARS Consult 25.01.2024.pdf

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im vorausgehenden Tagesordnungspunkt der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2024 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ beschlossen. Ziel der Planung ist es, angesichts der im Bebauungsplangebiet beantragten Nutzungsänderung sowie des sich abzeichnenden Generationenwechsels die vorhandene Nutzungsstruktur zu sichern sowie eine maßvolle Nachverdichtung der Wohnnutzung unter Erhalt der gewachsenen Siedlungs- und Baustruktur zu steuern.  

Zur Sicherung dieser Planungsziele soll die Satzung über eine Veränderungssperre erlassen werden:

Anlagen
Anlage 1:        Satzung über Veränderungssperre, Fassung vom 25.01.2024

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt gemäß § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ (s. Anlage 1). 

Die Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Bezugnehmend auf die Ausführungen des vorhergehenden Tagesordnungspunktes ergeht ohne weitere Wortmeldungen nachstehender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt gemäß § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ (s. Anlage 1). 

Die Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Satzung Veränderungssperre.pdf
Download Anlage 1 - Satzung Veränderungssperre Ahornweg.pdf

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.01.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” und östlich der Illerzeller Straße. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der Wieland-Werke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.

Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächen- und damit kostensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.

Am 22.07.2021 hat die Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen sieht der Entwurf des Bebauungsplanes nur die Überplanung eines Teilbereiches des ursprünglichen Gesamtkonzeptes im Westen vor. Der Geltungsbereich umfasst nun die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen, bei einer Größe von ca. 2,48 ha. Die im Gesamtkonzept enthaltenen Bereiche im Westen sowie im Nordwesten (Fl.-Nrn.: 484, 514, 514/1-2) sind nicht länger Bestandteil des Bebauungsplanes. Auf Tagesordnungspunkt Nr. 14 der Sitzung des Stadtrates vom 25.05.2023 zum Planentwurf vom 05.04.2023 darf verwiesen werden (siehe Anlage 6). 

Ferner wird im Vergleich zum Vorentwurf auf den verbliebenen Grundstücken nördlich der Kranichstraße die bauliche Dichte reduziert. So sieht der Bebauungsplan-Entwurf dreigeschossige Stadtvillen mit maximal neun Wohneinheiten vor und führt die Haustypen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ fort. Hierdurch wird der Bereich wieder näher an das ursprüngliche städtebauliche Gesamtkonzept herangeführt.

Weiterhin enthalten sind die Festsetzungen zum Lärmschutz. Aufgrund der überarbeiteten Entwurfsplanung und der nunmehr konkret vorliegenden Verkehrsmengen wurde die schalltechnische Untersuchung unter Einbezug der geänderten Rahmenbedingungen aktualisiert (Büro em plan, Stand 10.12.2023). Der erforderliche Umfang von ergänzenden Schallschutzmaßnahmen hat sich gegenüber der bisherigen Planung deutlich reduziert.

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass die Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 482 der Gemarkung Vöhringen mit Schreiben vom 19.11.2023 insbesondere folgendes erklärt haben: 
„Wir werden dem Bebauungsplan „Kranichstraße West“, wie er uns vorgelegt wurde, in dieser Form nicht zustimmen. Auf Grund dieser Tatsachen wünschen wir keine Erschließung unseres Grundstücks Flur-Nr. 482.“

Vorausgegangen war die Erläuterung der Planungsabsicht auf der Grundlage des Entwurfs, welcher der Beschlussfassung des Stadtrates vom 25.05.2023 zugrunde gelegen hatte.

Die Stadtverwaltung vertritt aus städtebaulichen Gründen unverändert die Ansicht, dass der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ auf dieser Basis weiterentwickelt werden soll, weswegen ein entsprechender Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 


Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge

Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Entwurf in der Fassung vom 25.01.2024 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht
Anlage 5:        Schalltechnische Untersuchung, em plan, Bearbeitungsstand 10.12.2023

Anlage 6:        Beschluss Stadtratssitzung vom 25.05.2023 – TOP 14

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 22.07.2021 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024.
Der reduzierte Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,48 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss und übergibt das Wort an Herrn Wandinger zur Vorstellung des Vorhabens.

Herr Wandinger führt aus, dass die Planung inzwischen aufgrund einiger Änderungen bezüglich der Rahmenbedingungen in das Jahr 2021 zurückreiche.
In diesem Zusammenhang wird auf den ursprünglichen städtebaulichen Entwurf Bezug genommen. Nachdem sich in der Zwischenzeit im westlichen Planbereich nicht alle vorgesehenen Grundstücke mehr mit überplanen lassen, war eine Neuausrichtung dieser erforderlich.

Weiterhin ist aufgrund der thematisierten baulichen Dichte eine grundsätzliche Neuausrichtung des Plangebietes vorgenommen worden. Durch die nun zurückgenommene Massivität der Bebauung, war auch eine neuerliche schalltechnische Untersuchung erforderlich geworden, welche sich nunmehr jedoch positiv und mit wenigen erforderlichen Maßnahmen auf zwei einzelne Gebäude auswirke.

In der weiteren Vorstellung werden auch die vorgebrachten Stellungnahmen der durchgeführten Trägerbeteiligung abgewogen und vorgestellt.

In der sich anschließenden Aussprache wird seitens eines Ratsmitgliedes auf die im Textteil enthaltene Energieversorgung Bezug genommen. Damit einhergehend wird die Frage aufgeworfen, inwieweit das Plangebiet an die kalte Nahwärmeversorgung aus dem Gebiet „Kranichstraße Ost“ angebunden werden könne.

Ebenfalls wird angefragt, inwieweit eine Bushaltestelle aufgrund der damit vermutlich auch zunehmenden Schülerzahlen eingerichtet werden könne.

Bürgermeister Neher erläutert im Hinblick auf die Energieversorgung, dass zur Vermarktung sowie zur rechtlichen Verbindlichkeit der Kostenfestsetzung ein abgeschlossenes Plangebiet vorliegen müsse. Unter diesem Hintergrund sei aktuell eine Ausweitung der kalten Nahwärme nicht vorgesehen.

Betreffend der Nahverkehrsversorgung mit einem Haltepunkt, lasse sich dies sicher in der Umsetzung noch mit ergänzen.

Ohne weitere Rückfragen ergeht nachfolgender

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 22.07.2021 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024.
Der reduzierte Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,48 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichnung 25.01.2024.pdf
Download Anlage 3 - Textteil-Satzung 25.01.2024.pdf
Download Anlage 4 - Umweltbericht 25.01.2024.pdf
Download Anlage 5 - Schalltechnische Untersuchung, em plan, 10.12.2023.pdf

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 5

Diskussionsverlauf

Unter Verschiedenes waren keine Meldungen angezeigt.

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 6
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6.1. Pilotprojekt zur Überdachung der Parkflächen mittels Photovoltaikmodulen am Karl-Eychmüller-Sportpark; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Unter dem Hintergrund der notwendig werdenden Energiewende spricht sich Frau Böck für ein Pilotprojekt aus, um gegebenenfalls auch andere Investoren für diese neue Idee zu sensibilisieren.
Um den nötigen Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Grundstücke bei der Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu minimieren, schlage sie vor, bereits versiegelte Flächen hierfür in Anspruch zu nehmen.

Sie bitte daher die Stadtverwaltung, zu prüfen, inwieweit die bereits versiegelten Parkflächen am Karl-Eychmüller-Sportpark mit einer Überdachung in Form einer Photovoltaikanlage hergestellt werden könnte. In dem Zusammenhang soll die Realisierung, eine Kostenermittlung insbesondere auch im Vergleich zu einer herkömmlichen PV-Anlage im Gremium vorgestellt werden.

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6.2. Nah- bzw. Fernwärme für Illerberg, Sachstandsanfrage Herr B. Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Aufgrund einer Rückfrage von Bürgern, erkundigt sich Herr Thalhofer nach dem Sachstand bzgl. der Nah- bzw. Fernwärmeanbindung von Illerberg.
Nach Möglichkeit soll hierüber in einer der folgenden Sitzungen ein Sachstandsbericht erfolgen.

Bürgermeister Neher berichtet, dass er tagesaktuell mit einem der Akteure gesprochen habe. Aufgrund der bestehenden Machbarkeitsstudie liege jedoch die weitere Vorgehensweise in den Händen der beteiligten Akteure. Derzeit werden die Rahmenbedingungen verhandelt.
Sobald nähere Einzelheiten bekannt seien, könne in einer zukünftigen Sitzung hierüber berichtet werden.

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6.3. Versandzeit bzw. -lauf der Briefwahlunterlagen zur Landratswahl; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Herr Brocke erkundigt sich nach dem Sachstand zum Versand der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Vermeintlich hätten nicht alle Personen ihre Briefwahlunterlagen zugestellt bekommen.

Herr Mennel informiert, dass diese mangels einhaltbarer Postlaufzeiten zuletzt mit dem Amtsboten zugestellt worden sind.

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6.4. Teilrodung im Bereich Robert-Bosch-Straße; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Herr Klingler bezieht sich auf den bereits ein Jahr zurückliegenden Antrag von Herrn Lepple bezüglich der Teilrodung am Kellerbau. Nachdem es in der Zwischenzeit einen erneuten Rückschnitt gegeben habe, erkundigt sich Herr Klingler, ob dies im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung erfolgt sei.

Bürgermeister Neher erläutert, ihm sei aktuell hierüber keine Informationen vorliegend. Der Sachverhalt werde geprüft. 

Ein Ratsmitglied wirft weiterhin ein, dass sofern der Sachverhalt sich so bestätige, ordnungsrechtliche bzw. strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden müssten.

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6.5. Wildes Campieren auf dem Festplatz in Illerzell; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö 6.5

Diskussionsverlauf

Herr Klingler bezieht sich auf eine Anfrage in der Bürgerversammlung, wonach am Festplatz Illerzell eine Beschilderung im Hinblick der dort häufiger anzutreffenden Wohnmobile anzeigt sei.
Die jeweiligen Hinterlassenschaften fänden sich aufgrund der nicht vorhandenen Infrastruktur in den umliegenden Grünanlagen.

Bürgermeister Neher teilt mit, das zuständige Sachgebiet hierzu in Kenntnis zu setzen.

Datenstand vom 25.03.2024 15:52 Uhr