Datum: 10.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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1 |
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1.1. Neubau eines Abstell/Fahrradraumes; erneute Behandlung;
Bauort: „Weißenhorner Straße 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 32/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Der zu dem gegenständlichen Bauvorhaben in der Sitzung des Bauausschusses vom 13.03.2025 gefassten zustimmende Beschluss mit der Maßgabe eines Abstandes von mindestens 3m zur Gehweghinterkante wird aufgehoben.
Nach einer nochmaligen Erörterung des Baugesuchs wird diesem aufgrund der konkreten Situation vor Ort das städtebauliche Einvernehmen erteilt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.2. Bauvoranfrage für die Aufstockung des Wohnhauses von 2 WE auf 3 WE;
Bauort: „Schönblick 2“ in Illerberg (Flur-Nr. 971/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
|
ö
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Beschließend
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1.2 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt, nachdem diesem keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange dem Grunde nach entgegenstehen.
Die Zustimmung zu den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren – Burghalde“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Georg Thalhofer nimmt an der Beratung und Entscheidung gemäß Art. 49 GO nicht teil.
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1.3. Isolierte Befreiung: Errichtung eines Zaunes/Sichtschutz mit einer Höhe von 1,80 m;
Bauort: „Wiesentalstraße 9‘“ in Illerzell (Flur-Nr. 183/19)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
|
ö
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Beschließend
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1.3 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht nach kurzer Aussprache folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Illerzell Nord“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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1.4. Bauvoranfrage für die Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Reihenhäusern, 1 Technikzentrale und 1 Abfallplatz;
Bauort: „Eisvogelweg“ in Vöhringen (Flur-Nrn. 480/37-480/41, 480/43-480/48, 480/36 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
|
ö
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Beschließend
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1.4 |
Diskussionsverlauf
Im Anschluss an die Vorstellung des Bauvorhabens zeigt sich, dass einige Gremiumsmitglieder sich für eine genaue Einhaltung des erst kürzlich aufgestellten Bebauungsplans aussprechen. Dies hätte jedoch eine Verkleinerung der Wohnfläche der geplanten Reihenhäuser zur Folge. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt, nachdem diesem keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.
Die Zustimmung zu den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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1.5. Nutzungsänderung einer Produktionsstätte mit Warenannahme für einen Zimmereibetrieb in einen Reifenservice;
Bauort: „Gartenstraße 1a“ in Illerberg (Flur-Nr. 32)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
|
ö
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Beschließend
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1.5 |
Beschluss
„Gegen die geplante und konkret beschriebene Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigenden allein städtebaulichen Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: „Gartenstraße 10a“ in Illerberg (Flur-Nr. 1494/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.7. Dachgeschossausbau und Errichtung von 2 Dachgauben am bestehenden Wohngebäude und Neubau eines Einfamilienhauses sowie eines Zweifamilienhauses mit jeweils 1 Garage;
Bauort: „Ahornweg 6, 6a, 6b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 933)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Beschluss
„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Nachdem die Vorhaben den städtebaulichen Zielvorstellungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ entspricht, stimmt die Stadt Vöhringen jeweils einer Ausnahme von § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ zu.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.8. Errichtung eines Wintergartens auf der bestehenden Dachterrasse;
Bauort: „Dresdner Straße 19“ in Vöhringen (Flur-Nr. 510/9 Gem. Thal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Beschließend
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1.8 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Vöhringen Nord-Ost IV“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.9. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport;
Bauort: "Spatzengasse 5" in Illerberg (Flur-Nr. 1530/10)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Beschließend
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1.9 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Georg Thalhofer nimmt an der Beratung und Entscheidung gemäß Art. 49 GO nicht teil.
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
|
ö
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Vorberatend
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.04.2025
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha.
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 19.12.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024 wurde mit Schreiben vom 24.01.2025 im Zeitraum bis 28.02.2025 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 25.01.2025 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen an der 20 Flächennutzungsplanänderung waren nicht notwendig.
Für die Planung liegt der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der endgültigen soll das Aufstellungsverfahren abgeschossen und die 20. Flächennutzungsplanänderung festgestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2.1
und 2.2 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Planzeichnung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 28.04.2025
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 20. Flächennutzungs-planänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm.
Herr Häußler erläutert kurz die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und geht dabei auf das Vorbehaltsgebiet „Fläche Landwirtschaft“ ein.
Beschluss 1
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
„2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 20. Flächennutzungs-planänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge -20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf
Download Anlage 2.1 - Planzeichnung - 20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf
Download Anlage 2.2 - Begründung - 20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ,
- Satzungsbeschluss;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Vorberatend
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.04.2025
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ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha.
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 19.12.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024 wurde mit Schreiben vom 24.01.2025 im Zeitraum bis 28.02.2025 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 25.01.2025 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der
Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen am Bebauungsplan waren nicht notwendig.
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2.1
und 2.2 Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 28.04.2025
Anlage 3 Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftsplanung Dr. Andreas Schuler vom 22.11.2024
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025 als Satzung
Diskussionsverlauf
Herr Häußler geht auf die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein und weist erneut auf das Landwirtschaftsgebiet hin. Auf Grund der Elektrifizierung der Deutschen Bahn müssten ausreichende Abstände zu den Leitungen gemäß den Leitungsrichtlinien der Deutschen Bahn eingehalten werden, eine Leitungsquerung sei jedoch vermutlich nicht nötig. Für die Autobahn A7 müsse eine Blendwirkung ausgeschlossen werden. Herr Häußler erklärt in diesem Zug, dass Werbeanlagen nicht zulässig seien, sondern nur eine Infotafel mit 6 m².
Beschluss 1
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
„2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025 als Satzung.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 2.1 - Planzeichnung BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 2.2 - Begründung BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 3 - Artenschutzgutachten Büro Schuler 22.11.2024 - BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Energiespeicher Im Rank“,
- Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes;
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.04.2025
|
ö
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Vorberatend
|
4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
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Beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke 1194 und 1196, Gemarkung Vöhringen die Errichtung und den Betrieb eines Batteriespeichersystems BESS (Battery Energy Storage System) durch einen Vorhabensträger zu ermöglichen.
Die beiden Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Die Fläche wird im nördlichen Teil durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Etwas südlicher verläuft eine Hoch- und Höchstspannungsleitung. Im Westen und Norden der Grundstücke befinden sich Umspannwerke, betrieben von Amprion und LEW / LVN. Östlich befindet sich die Bahnstrecke Memmingen - Neu-Ulm.
Die Planung umfasst die Grundstücke Nr. 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen, die als Sondergebiet „Energiespeicher“ vorgesehen sind. Der Änderungsbereich erstreckt sich über diese beiden Flurstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3,23 Hektar.
Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Energiespeichersystems ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs.2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung FNP bestehende Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Anlage 2: Planzeichnung FNP geänderte Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Betz und Herrn Turber von der Energie Ernte GmbH, Prittriching.
Herr Betz stellt anhand einer Präsentation die Notwendigkeit von Batteriegroßspeichern im Kontext erneuerbarer Energien am Netz dar. Er erklärt, dass die Energie Ernte GmbH derzeit eine Netzanfrage für Höchstspannung bei LVN / LEW gestellt habe. Außerdem geht er auf die Themen Brandschutz und Begrünung bei Batteriegroßspeichern ein.
Es entwickelt sich danach eine kurze Diskussion im Gremium mit folgendem
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Planzeichnung FNP - bestehende Darstellung - 12.03.2025.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichnung FNP - geänderte Darstellung - 12.03.2025.pdf
Download Anlage 3 - Präsentation_Technik.pdf
Download Anlage 4 - Präsentation_Aufstellungsbeschluss.pdf
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Energiespeicher Im Rank“,
- Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB;
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Vorberatend
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5 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.04.2025
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ö
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Beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Geltungsbereich befindet sich im Süden von Vöhringen, zwischen dem Stadtgebiet Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg. Die Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Unmittelbar angrenzend befinden sich im Norden und Süden weitere landwirtschaftliche Flächen. Im Westen liegt das Umspannwerk des Übertragungsnetzbetreibers Amprion und des Netzbetreibers LEW / LVN. Im Osten verläuft die Bahnstrecke Memmingen – Neu-Ulm.
Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms soll nach Vorgaben des Gesetzgebers bis zum Jahr 2030 auf 65% steigen. Mit der stetig zunehmenden Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien, wie Solarstrom-Produktion von PV-Anlagen, nehmen die Spannungsschwankungen im Stromnetz zu. Um diese Instabilitäten im Netz auszugleichen, ist der Einsatz von effektiver Regelenergie, wie sie Batteriespeicher liefern können, unumgänglich. Ein großes Plus dieser Technologie ist die schnelle Reaktionszeit. Durch die Möglichkeit, dass Batteriespeicher je nach Bedarf geladen oder entladen werden können, ist eine Verfügbarkeit jederzeit gegeben.
Für das Gelingen der Energiewende und um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nehmen Batteriespeichersysteme eine zentrale Rolle ein. Vor dem Hintergrund, dass der Netzentwicklungsplan den Bau von Batteriegroßspeichern fordert, müssen geeignete Standorte genutzt werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund plant die Firma Energie-Ernte GmbH die Entwicklung eines Batteriegroßspeichersystems (BESS) auf den Flurstücken 1194 und 1196 in der Gemarkung Vöhringen.
Das BESS wird regional und überregional über netzdienliche Dienstleitungen, Regelleistungserbringung und marktlichen Einsatz einen wichtigen Beitrag für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung und die Netzstabilität leisten. Die Belange von Natur und Landschaft werden gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung behandelt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Für die Aufstellung des Baubauungsplans „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan, Fassung vom 03.03.2025
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiespeicher Im Rank“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich von insgesamt 3,23 ha umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen gemäß Lageplan der Firma Energie Ernte GmbH vom 03.03.2025 (Anlage 1).
Der Planbereich soll als Sondergebiet Energiespeicher gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiespeicher Im Rank“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich von insgesamt 3,23 ha umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen gemäß Lageplan der Firma Energie Ernte GmbH vom 03.03.2025 (Anlage 1).
Der Planbereich soll als Sondergebiet Energiespeicher gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Planzeichnung - 03.03.2025.pdf
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6. Umverlegung der NU 14 im Rahmen der Neuen Rathaus Mitte;
Statusbericht und Billigung der aktuellen Verkehrsplanung (Vorentwurfsplanung);
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Vorberatend
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6 |
Sachverhalt
Straßenplanung: Verlegung der NU 14
Der Stadtrat hat in seiner der Sitzung vom 26.01.2023 die Planungsergebnisse des Ingenieurbüros Wassermüllers zur Kenntnis genommen und sich mehrheitlich für die Verlegung der Kreisstraße NU 14 auf Grundlage des Planstands vom 26.01.2023 entschieden.
Anfang des Jahres wurde die Straßenplanung mit dem Staatlichen Hochbauamt Krumbach (Herr Leis, leitender Baudirektor und Herr Greineder), dem Landratsamt (Herrn Reimann) sowie Herrn Werner Lipp von der Polizei final abgestimmt. Hintergrund der Abstimmung war zum einen die Detailabstimmung der Planung und die darüber hinaus gehende Fragestellung der Förderfähigkeit im Rahmen von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gemäß nach Art. 2 BayGVFG. Wird eine Straße aufgrund Ihres verkehrstechnischen Zustandes als sanierungsbedürftig eingestuft ist, so können bis zu 50 % der Herstellungskosten gefördert werden. Durch den Erstantrag im August 2024 bei der Regierung von Schwaben ist der Anspruch auf den Zuschuss gesichert. Über die Einreichung der Vorentwurfsplanung inkl. der Baukosten wird die genaue Zuschusshöhe für die Maßnahme ermittelt.
Bei Baukosten in Höhe von 3,0 Mio. € und zuwendungsfähigen Kosten von 2,2 Mio. € kann ein Zuschuss von 1,1 Mio. € erwartet werden.
Mittlerweile ist der notwendige Grunderwerb für Flächen der zukünftigen Fahrbahn, wie aber auch des Geh- und Radweges nach vielen Verhandlungsgespräche nahezu abgeschlossen.
Das Planungsbüro Wassermüller stellt in der Sitzung die aktuelle Vorentwurfsplanung und die Änderungen gegenüber der grundsätzlich beschlossenen Planung vom 26.01.2023 vor.
Wesentliche Änderungen und Ergänzungen betreffen den Bereich des Radverkehrs, der Fußgängerüberwege sowie die finale Lage der zwei Bushaltestellen.
Freiflächengestaltung
Mit der verkehrlichen Neuordnung im Bereich der Stadtmitte östlich der Wielandwerke entstehen im Umfeld des Rathauses zentrale Entwicklungsflächen der Stadtentwicklung.
Im Zuge der Neugestaltung wird die bisherige Kreisstraße NU 14 (Illerstraße) nach Norden verlegt. Neben den bestehenden Einrichtungen um Rathaus und Kulturzentrum soll eine neue Gebäudegruppe die Funktion der Stadtmitte mit ergänzenden Handelsflächen, Dienstleistungen und Wohnnutzungen stärken und das Ensemble mit den Gebäuden Rathaus, Kulturzentrum und Adler-Gebäude am Hettstedter Platz ergänzen. Grundlage der Neuordnung bildet das vom Stadtrat am 28.10.2021 beschlossene städtebauliche Konzept, das wiederum in den mittlerweile wirksamen Bebauungsplan (am 11.11.2023 rechtskräftig) eingeflossen ist.
Die „Neue Rathaus Mitte“ bietet neben neuen Angeboten die städtebauliche Chance, den Bereich um Rathaus und Kulturzentrum neu zu ordnen und attraktive neue Stadträume zum Aufenthalt und für vielfältige Angebote im Stadtleben zu gestalten. Die Fläche ist mit ihrer repräsentativen Funktion am Rathaus für die Stadtentwicklung Vöhringens von zentraler Bedeutung.
Gleichzeitig können zeitgemäß gestaltete Freiräume in der Stadt ökologische Funktionen integrieren und einen Beitrag zur Klimaanpassung und -verbesserung bieten.
Mit diesen Zielvorstellungen wurden zwei Varianten zur Neugestaltung der Freiflächen entwickelt, die in der Stadtratsitzung vorgestellt werden. Es handelt sich um grundsätzliche Vorentwurfsüberlegungen, die mit der weiteren Projektentwicklung konkretisiert werden. So wird im Rahmen des Investorenauswahlverfahren für die Neubebauung zunächst Ende April ein mögliches Bebauungskonzept ausgewählt, auf das die Freiflächenplanung dann ausgerichtet und angepasst werden wird.
Konzeptideen zur Neugestaltung der Freiflächen
Variante Konzept 1
Der Stadtboden erhält einen attraktiven einheitlichen Belag. Der Raum zwischen Rathaus und Kirchengebäude St. Maria wird durch Baumgruppen und -reihen gegliedert. Ein Baumdach nördlich des Kulturzentrums definiert dessen Eingangsbereich neu und markiert die neue Wegeverbindung von Norden durch das neue Bebauungsquartier. Zum Rathaus hin integriert ein Platzfeld mit besonderer Belagsgestaltung die zentrale Fläche am Maibaumstandort.
Nach Norden schließt der neue Platz als räumlich gefasster Stadtraum mit Wasserspiel an und erhält damit eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Flächen entlang der neuen Gebäude können durch eine Außengastronomie belebt werden. Die Platzfläche bleibt offen gestaltet, um für unterschiedliche Ansprüche, Feste und Veranstaltungen flexibel genutzt zu werden.
Um auch oberhalb einer möglichen Tiefgarage Baumpflanzungen zu ermöglichen, sind gemeinschaftliche Hofflächen etwas angehoben. An ihren Kanten sind Sitzgelegenheiten am Rand des Platzes angeordnet.
Zur Kirche St. Maria wird an der bestehenden Mauer eine Sitzmöglichkeit als ‘ruhiger Winkel‘ angeordnet. Die Grünfläche entlang der heutigen Straßenfläche zum Wolfgang-Eychmüller-Haus hin gliedert zukünftig die Gesamtfläche und lässt eine Vorzone zum Kulturzentrum entstehen; dieser Binnenraum kann einzelne Spielpunkte und Sitzgelegenheiten aufnehmen.
Variante Konzept 2
In Konzept 2 wird der Stadtraum zwischen Rathaus und Pfarrkirche der ehemaligen Illerstraße durch ein ‘Grünes Band‘ begleitet. Freistehende Bäume unterschiedlicher Größe bieten attraktive Aufenthaltsbereiche unterschiedlichen Charakters: Spielpunkte, Sitzgelegenheiten im Schatten und ein Wasserspiel/Sprudlerfeld stellen Angebote für alle Generationen dar. Der Bereich des bodenebenen Wasserspiels kann bei ausgeschalteter Brunnenfunktion als flexibel nutzbare Platzfläche dienen und erstreckt sich dann bis zum Neubauquartier.
Der Platz im neuen Bebauungsquartier bietet als baumbestandene grüne Hoffläche ein städtischer Rückzugsort und wird mit vielen Sitzgelegenheiten zum schönen innerstädtischen Treffpunkt, der bis zum westlichen Baukörper reicht. Die Durchwegung des Bauquartiers bindet gut nach Norden an.
Zum Kirchengrundstück St. Maria wird an der bestehenden Mauer eine Sitzmöglichkeit als ‘ruhiger Winkel‘ angeordnet, von dem eine neue Wegeverbindung nach Westen nördlich der Kirche vorgeschlagen wird.
Für beide Konzepte
Die Gestaltung des insgesamt verkehrsberuhigten Bereichs der ‘Neuen Rathaus Mitte‘ lässt von der Kirchstraße zum Hettstedter Platz eine Fahrradtrasse offen, so dass eine gute Erreichbarkeit und Durchlässigkeit für Radfahrer gegeben bleibt.
Die Fahrbeziehung für den Autoverkehr über den Hettstedter Platz soll weiterhin nur reduziert stattfinden. Als Orientierung dienen lineare Belagselemente (zur Entwässerung) und die Ergänzung einer einseitigen Baumreihe oder neue beidseitige Baumreihen.
Weiteres Vorgehen
Die Vorstellung der Konzeptideen in verschiedenen Varianten dient zur Veranschaulichung sowie Diskussion und Festlegung von Planungszielen. Weitere Rahmenbedingungen werden durch die Auswahl eines Bebauungsentwurfs aus dem Investorenauswahlverfahren festgelegt; gleichzeitig können die Konzeptansätze Hinweise zur Diskussion im Rahmen des Auswahlverfahrens bieten. Welche Chancen bieten sich für die Freiflächen oder welche Nutzungsmöglichkeiten sollen berücksichtigt werden.
Die Konzeptansätze zur Freiflächengestaltung werden mit Vorliegen eines Bebauungskonzepts fortgeschrieben. Das Aufwertungspotenzial zur ‘Neuen Rathaus Mitte‘ lassen sich jedoch bereits ablesen.
In diesem Zusammenhang soll nochmals klarstellend darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen des Investoren-Auswahlverfahrens vorgegeben ist, dass auch nach Verkauf der Bauflächen die Gestaltung und der Unterhalt des Platzes bei der Stadt verbleiben und dies auch dauerhaft im Grundbuch gesichert wird. Hintergrund ist, dass die Stadt bezüglich Instandhaltung, Sauberkeit, etc. „Herr des Platzes“ bleiben muss.
Anlage: Lageplan Straßenbau, Planstand vom 10.04.2025
Freiraumkonzept Konzept 1 und Konzept 2 vom 25.03.2025
Empfehlung
1. Der Stadtrat nimmt die aktuellen Planungsergebnisse zur Umverlegung der NU 14 im Rahmen der Neuen Rathaus Mitte zur Kenntnis.
2. Der mit dem Straßenbauamt und Landratsamt abgestimmten Vorentwurfsplanung vom Ingenieurbüro Wassermüller, aus Ulm, inkl. der Baukosten in Höhe von ca. 3,0 Mio. € wird zugestimmt.
3. Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsergebnisse für die Freiflächengestaltung vom Planungsbüro, Studio Stadtlandschaften, ehem. Wick und Partner, aus Stuttgart zur Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Scherraus und Herrn Erb von Planungsbüro Wassermüller, Ulm.
Herr Erb stellt anhand einer Präsentation den geplanten Straßenverlauf bei der Neuen Rathausmitte vor. Er erklärt genau, wieso der drei-armige Kreisverkehr die beste Lösung sei und weshalb hierbei ein Links-Abbiegen aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion bezüglich einem vier-armigen Kreisverkehr und somit möglichem Links-Abbiegen zeigt Herr Erb einen Entwurfsplan. Durch die Realisierung eines vier-armigen Kreisverkehrs würden jedoch zwei Gebäuderiegel von der geplanten Neuen Rathausmitte entfallen, auch der Platzcharakter der Neuen Rathausmitte würde entfallen.
Daraufhin entsteht eine längere, angeregte Diskussion der Gremiumsmitglieder bezüglich des dargestellten Kreisverkehrs. Schlussendlich gibt ein Vertreter der SPD-Fraktion zu, dass sie mit dem Kreisverkehr grundsätzlich schon leben könnten und auch eine Bebauung – wenn auch nicht so massiv - gewünscht ist. Ein Linksabbiegen müsse jedoch aus ihrer Sicht möglich sein. Bürgermeister Neher verweist auf die seit mehreren Jahren andauernden Beratungen zur Verkehrsführung und die zahlreichen geprüften Varianten zum Kreisverkehr sowie die daraus resultierenden positiv gefassten Beschlüsse.
Als weiteren Referenten zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Neher Herrn Schröder vom Planungsbüro Studio Stadtlandschaften, Stuttgart.
Herr Schröder stellt die beiden Gestaltungskonzepte für Freiflächen in der Neuen Rathausmitte vor und hebt die künftige Aufenthaltsqualität hervor. Außerdem zeigt Herr Schröder Ideen zu „mehr Grün in der Stadt“, Klimaanpassung und Vermeidung von Hitzeinseln in den Sommermonaten, sowie Aufstellungsmöglichkeiten von Adventsmarktständen und Wochenmarktständen in der Neuen Rathausmitte.
Beschluss 1
„1. Der Stadtrat nimmt die aktuellen Planungsergebnisse zur Umverlegung der NU 14 im Rahmen der Neuen Rathaus Mitte zur Kenntnis.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
„2. Der mit dem Straßenbauamt und Landratsamt abgestimmten Vorentwurfsplanung vom Ingenieurbüro Wassermüller, aus Ulm, inkl. der Baukosten in Höhe von ca. 3,0 Mio. € wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Beschluss 3
„3. Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsergebnisse für die Freiflächengestaltung vom Planungsbüro, Studio Stadtlandschaften, ehem. Wick und Partner, aus Stuttgart zur Kenntnis.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Lageplan Straßenbau Planstand vom 10.04.2025 -A3.pdf
Download Anlage 2 - 250324_FAP_Konzept1_VÖH_Mitte.pdf
Download Anlage 2 - 250324_FAP_Konzept2_VÖH_Mitte.pdf
Download Anlage 4 - Präsentation Bauausschusssitzung_VÖH_NRM_FAPKonzepte_Flächengestaltung.pdf
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7. Grundschule Vöhringen Nord;
Umrüstung der elektrisch beheizten FB-Heizung auf Warmwasser-Deckenstrahlplatten im 1. OG;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Beschließend
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7 |
Sachverhalt
In den Jahren 2016/2017 wurde die Grundschule Vöhringen-Nord durch einen Erweiterungsbau erweitert.
In diesem Zuge wurde auch die Heizungsanlage erneuert und größtenteils umgestellt.
Die seinerzeit vorhandene elektrisch betriebene Fußboden-Speicherheizung wurde im Erdgeschoss durch eine Heizung mit Warmwasser betriebenen Deckenstrahlplatten umgestellt.
Nachdem die Erfahrungen mit den Deckenstrahlplatten sehr positiv verlaufen sind,
ist nun geplant, auch die Räume im 1. OG mit Deckenstrahlplatten zu beheizen.
Dies hat den Vorteil, dass die Fernwärme der geplanten Hackschnitzelanlage im Norden von Vöhringen genutzt werden kann und zum anderen von der teuren Stromheizung wegzukommen.
Der Planungsauftrag für die notwendigen Heizungsbauarbeiten wurde in der Zwischenzeit an das Planungsbüro Baur, Vöhringen, vergeben.
Das Planungsbüro hat nach Abschluss der Planungen zwei Fachfirmen angeschrieben und Angebote eingeholt.
Die Wertung und Prüfung der Angebote durch das Büro Baur hat folgendes Ergebnis ergeben:
Fa. Tobisch GmbH & Co. KG, Weißenhorn-Biberachzell: rd. 90.000,00 €
Fa. Demirel, Vöhringen rd. 97.000,00 €
Das Angebot der Fa. Tobisch wurde als angemessen und auskömmlich beurteilt.
Hinsichtlich der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist die Fa. Tobisch
sowohl dem Planungsbüro als auch der Stadtverwaltung ohne Einschränkung bekannt.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt unter der Haushaltsstelle 21120.9451 eingeplant.
Die Ausführung der Arbeiten ist in den kommenden Sommerferien geplant.
Der Auftrag über die Lieferung und Installation von Deckenstrahlplatten im 1. OG der Grundschule Vöhringen Nord ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Tobisch zu vergeben.
Empfehlung
Der Auftrag über die Lieferung und Installation von warmwasserbeheizten Deckenstrahlplatten im 1. OG der Grundschule Vöhringen-Nord wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Tobisch GmbH & Co. KG, 89264 Weißenhorn-Biberachzell, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 11.03.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 90.000,00 € sind in der Haushaltsstelle 21120.9451 bereitgestellt.
Beschluss
Der Auftrag über die Lieferung und Installation von warmwasserbeheizten Deckenstrahlplatten im 1. OG der Grundschule Vöhringen-Nord wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Tobisch GmbH & Co. KG, 89264 Weißenhorn-Biberachzell, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 11.03.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 90.000,00 € sind in der Haushaltsstelle 21120.9451 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Abwasserbeseitigung;
Sanierung des Kanalnetzes in den Stadtteilen Illerberg und Thal;
Kanalreinigung und TV-Untersuchung;
Auftragsvergabe;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
|
ö
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Vorberatend
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8 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.04.2025
|
ö
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Beschließend
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14 |
Sachverhalt
Die Instandhaltung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen sind in den entsprechenden Regelwerken festgelegt.
So ist eine regelmäßige Wartung, Zustandserfassung und Sanierung der Einrichtungen notwendig.
In den Jahren 2013 bis 2017 wurde nahezu das komplette Kanalnetz von Vöhringen gereinigt, auf Schäden untersucht und anschließend ein Sanierungskonzept für die Behebung der Schäden erstellt.
In der Zwischenzeit wurden die gravierenden Schäden saniert bzw. beseitigt.
Im Stadtteil Illerzell wurden diese Arbeiten schon vor längerer Zeit durchgeführt.
Nun verbleiben die Stadtteile Illerberg und Thal.
Die notwendigen Kanalreinigungs- und Untersuchungsarbeiten wurden vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und vom Stadtbauamt in einer beschränkten Ausschreibung nach VOL ausgeschrieben.
Die Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ing.-Büro Wassermüller ergab, dass die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu, das günstigste Angebot abgegeben hat.
Der Preisspiegel kann der vertraulichen Anlage entnommen werden, nachdem in einem Vergabeverfahren nach VOL (Liefer- und Dienstleistungen) keine Angebotspreise veröffentlicht werden dürfen.
Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist die Fa. Aquares dem Ing.-Büro Wassermüller ohne Einschränkung bekannt.
Der Beginn der Arbeiten ist für Mai 2025 geplant.
Der Auftrag über die Reinigung und TV-Befahrung der Kanalleitungen in den Stadtteilen Illerberg und Thal ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu zu vergeben.
Empfehlung
Der Auftrag über die Reinigung und TV-Befahrung der Kanalleitungen in den Stadtteilen Illerberg und Thal wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.02.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 70000.9505 zu entnehmen.
Beschluss
„Der Auftrag über die Reinigung und TV-Befahrung der Kanalleitungen in den Stadtteilen Illerberg und Thal wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.02.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 70000.9505 zu entnehmen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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9 |
Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldung
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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10 |
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10.1. Informationen zur Entwicklung Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße;
Anfrage Herr Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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ö
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Beschließend
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10.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker fragt nach dem aktuellen Stand zur Entwicklung des Gewerbegebiets in der Carl-Benz-Straße.
Bürgermeister Neher berichtet, dass es „planmäßig im Gange“ sei und dass zeitnah Bauanträge hierfür erwartet werden.
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10.2. Verschmutzung St. Florian Straße in Illerberg;
Anfrage Herr Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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Beschließend
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10.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer berichtet, die St. Florian Straße in Illerberg werde von den LKW, die aus dem städtischen Lagerplatz kommen, zum „sauber fahren“ der Reifen benutzt. Damit solle verhindert werden, dass die Kreisstraße verunreinigt wird. Bei Trockenwetter werde die ganze Gegend eingestaubt und bei Regenwetter verlören die LKW „ganze Dreckbatzen". Auch das Wegfliegen von kleinen Steinchen sei eine Gefahr für die ordnungsgemäß auf den Parkplätzen abgestellten Autos.
Bürgermeister Neher sichert zu, dass Herr Gabler Kontakt mit den Anliegern aufnehmen werde und Lösungsmöglichkeiten erörtern werde.
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10.3. Aufzug über die Bahnlinie - Goethestraße/Saarbrücker Straße;
Anfrage Herr Boxhammer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.04.2025
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Beschließend
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10.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Boxhammer weist darauf hin, dass der Aufzug über die Bahnlinie in Höhe der Goethestraße/Saarbrücker Straße defekt sei.
Bürgermeister Neher antwortet, dass das Problem bereits bekannt sei und das Stadtbauamt bereits informiert ist.
Datenstand vom 22.04.2025 13:57 Uhr