Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport; Baugrundstück: Fl.Nr. 24/2 der Gemarkung Oberlind (Nähe Brucknergasse)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Zur Regelung/Sicherstellung der Erschließung wurde mit den Bauherren bereits ein entsprechender Erschließungsvertrag geschlossen.

Bei dem jetzigen Antrag handelt es sich um den Bauantrag zum Antrag auf Vorbescheid vom 19.05.2022 (Bautenverzeichnisnr. 2022/039). Zu dieser Bauvoranfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab der Vorbescheid am 17.11.2022 erteilt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 15:11 Uhr