Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Stadtrates, 04.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.
Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2023 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.
Der Haushalt 2023 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 13. und 17.04.2023 vorberaten.

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2023 zu erlassen und den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2023








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt 







im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

18.403.015,00 €







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.987.190,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen


sind nicht vorgesehen.












§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.











Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 08:32 Uhr