Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Südlich der Altstadt"


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Stadtrates, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Anlass für den Erlass der Satzung geben die entsprechend der Vorbereitenden Untersuchungen (Anlage 1) vom 19.04.2024 im Sanierungsgebiet vorliegenden, städtebaulichen Missstände. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebiets ist aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 2) ersichtlich. Der Stadtrat der Stadt Vohenstrauß hat die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauBG beschlossen (Beschluss Nr.: 40/3 vom 30.03.2023).
Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Südlich der Altstadt“ wurde am 12.04.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger wurde im Zeitraum vom 14.03.2024 bis 15.04.2024 gem. § 139 BauGB durchgeführt bzw. sichergestellt. Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen wurde im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 10.07.2023 gem. § 137 BauGB durchgeführt bzw. sichergestellt. Auf die Auskunftspflicht der Betroffenen wurde gem. § 138 BauGB hingewiesen. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung wurden abgewogen und entsprechend den Abwägungsergebnissen in den Vorbereitenden Untersuchungen berücksichtigt.
Weder bei der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger noch bei der Erörterung der Sanierung mit den Betroffenen wurden Einwendungen erhoben.
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 139 BauGB im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen per Anschreiben am 14.03.2024 und einer Rücklauffrist bis zum 15.04.2024  beteiligt:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz,
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
Bayernwerk AG,
Bund Naturschutz,
Kreisheimatpfleger,
LfU Bayern,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Abteilung Bauwesen technisch Kreisbaumeister,
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Kreisbrandrat,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Tourismus,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Abfallwirtschaft,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Naturschutz,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Technischer Umweltschutz,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Bauordnung, Wohnungs- und Planungswesen,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Wasserrecht,
Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanung,
Regierung der Oberpfalz Sachgebiet 34 Städtebauförderung
Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord (6), 
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach
Wasserwirtschaftsamt Weiden
Bundeswehr
Polizei Vohenstrauß
Telekom
Bundeswehr

Seitens dieser Behörden, welche Stellung zum Vorhaben bezogen haben, besteht grundlegendes Einvernehmen zur vorgelegten, Vorbereitenden Untersuchung:
Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz,
Bayernwerk Netz,
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Regionaler Planungsverband Oberpfalz,
Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanung,
Telekom,
Wasserwirtschaftsamt.

Hinweise, die zur Kenntnis genommen wurden, gaben davon zur Vorbereitenden Untersuchung diese Behörden ab:
Bayernwerk Netz,
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Regionaler Planungsverband Oberpfalz,
Wasserwirtschaftsamt,
Telekom.

Hinweise, die berücksichtigt werden, gaben davon zur Vorbereitenden Untersuchung diese Behörden ab:
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Regionaler Planungsverband Oberpfalz.

Keine Stellungnahmen gaben die übrigen beteiligten Behörden und öffentlichen Aufgabenträger ab.

Beschluss

Behandlung der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen

Der Stadtrat nimmt die Sitzungsvorlage der Kämmerei Az.: 610-145-01, zur Kenntnis und nimmt auch davon Kenntnis, dass während der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger der nachstehenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände erhoben haben:

Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz,
Bayernwerk Netz,
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab,
Regionaler Planungsverband Oberpfalz,
Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanung
Polizei Vohenstrauß
Telekom
Wasserwirtschaftsamt

Ebenso nimmt der Stadtrat davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgaben:

Bund Naturschutz,
Kreisheimatpfleger,
LfU Bayern,
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach,
BRK

Satzungsbeschluss:

Nachdem der Stadtrat die Anregungen und Hinweise, die während der Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorgebracht wurden, zur Kenntnis genommen, diese mit den öffentlichen Interessen abgewogen und diesen abgeholfen hat, billigt er die Sanierungsgründe und –ziele gemäß den vorliegenden Vorbereitenden Untersuchungen und beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südlich der Altstadt“, die Satzung wurde ins RIS eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2024 08:54 Uhr