Antrag der W.I.V. EXCLUSIVBAU Bauträger GmbH, Weiden i.d.OPf., auf Änderung des Bebauungsplanes „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“, das Grundstück Fl.Nr. 1331 der Gemarkung Vohenstrauß betreffend


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates, 11.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung des Stadtrates 11.06.2015 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die Firma W.I.V. EXCLUSIVBAU Bauträger GmbH, Weiden i.d.OPf., hat mit Schreiben vom 13.05.2015 mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1330 und 1331 der Gemarkung Vohenstrauß (an der Waidhauser Straße/Fliederstraße gelegen) einen Lebensmittel-Supermarkt als Vollsortimentsmarkt zu errichten.

Eine Planskizze mit der vorgesehenen Lage des Verkaufsgebäudes und der Stellplätze haben die Stadtratsfraktionen zur Information erhalten.

Das geplante Vorhaben gliedert sich in folgende Verkaufsflächen:

Lebensmittel-/Getränkemarkt einschl. Windfang        ca. 1.720 m²
Bäcker/Café                                                                  ca.    120 m²
Gesamtverkaufsfläche somit                                        ca. 1.840 m²

Nachdem das Grundstück Fl.Nr. 1331 der Gemarkung Vohenstrauß im Bebauungsplan „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“ als WA-Gebiet für insgesamt 3 Bauparzellen ausgewiesen und für eine Bebauung mit Wohngebäuden vorgesehen ist, würde das Vorhaben der W.I.V. den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen. Eine Befreiung oder Ausnahme nach § 31 BauGB dürfte nicht in Frage kommen, da mit Sicherheit Grundzüge der Planung berührt werden. Eine Prüfung des Vorhabens nach § 34 BauGB ist nicht möglich, da § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) vorrangig ist.

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB zu schaffen, müsste der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, als das Grundstück Fl.Nr. 1331 der Gemarkung Vohenstrauß aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen wird. Die Einleitung und Durchführung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens hat die W.I.V. mit Schreiben vom 13.05.2015 beantragt. Die derzeitigen Noch-Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1331 haben schriftlich ihre Zustimmung zu der beantragten Bebauungsplanänderung erteilt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 7. Änderung des seit 04.11.1966 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“ in der Fassung vom 01.08.2003 dahingehend, als das Grundstück Fl.Nr. 1331 der Gemarkung Vohenstrauß aus dem Geltungsbereich des Bebauungs planes herausgenommen wird. Die südliche Grenze des Geltungsbereichs bildet damit künftig das Grundstück Fl.Nr. 1332/2 der Gemarkung Vohenstrauß.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanänderungsentwurf zu fertigen sowie das Änderungsverfahren einzuleiten und nach den Vorschriften des BauGB zügig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.08.2015 09:54 Uhr