4. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß Ost, BA 1“, die Grundstücke Fl.Nrn. 1466/1, 1466/7, 1466/6, 1473, 1474 und 1472 (Straße „Im Gstaudach) betreffend;
hier: Einleitungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Stadtrates, 10.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Ein größerer Produktionsbetrieb im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ plant eine nicht unerhebliche Betriebserweiterung auf Teilflächen der (noch) städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 1472 (Straße „Im Gstaudach“), 1473 und 1474 der Gemarkung Vohenstrauß. Da das geplante Vorhaben, über das der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil am 30.07.2015 vorab in Kenntnis gesetzt wurde, nicht den Festsetzungen des rechtsverbindliche Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ entspricht, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Dadurch müsste ein durchgehendes „Baufenster“ von den Grundstücken Fl.Nrn. 1466/1, 1466/7 und 1466/1 zu den Grundstücken Fl.Nrn. 1473 und 1474 der Gem. Vohenstrauß geschaffen werden. Dies hätte zur Folge, dass zum einen eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1472 (Straße „Im Gstaudach) nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern künftig als überbaubare Fläche ausgewiesen sowie ein Teilstück der biotopkartierten Hecke entlang der Straße „Im Gstaudach“ entfernt und an anderer Stelle als Neuanpflanzung vorgesehen werden müsste. Einen Auszug aus dem derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan sowie einen Entwurf mit Darstellung der erforderlichen Änderungen haben die Stadtratsfraktionen zur Kenntnis erhalten.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt folgende 4. Änderung des seit 09.12.1997 r
echtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß Ost, BA 1“:
Die im Bebauungsplan auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1455/1, 1466/7 und 1466/6 der Gemarkung Vohenstrauß festgesetzten überbaubaren Flächen (Baufenster) werden mit denen der Grundstücke Fl.Nrn. 1473 und 1474 der Gemarkung Vohenstrauß verbunden. Damit ergibt sich ein durchgehendes Baufenster mit der Folge, dass eine Teilfläche der bisherigen Straße „Im Gstaudach“ künftig nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche sondern als überbaubare Fläche vorgesehen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren erst dann einzuleiten und zügig durchzuführen, wenn sichergestellt ist, dass die im Sachverhalt erwähnte Betriebserweiterung zur Ausführung kommt. Mit der Erstellung eines Umweltberichts mit Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist, sofern erforderlich, ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 16.11.2015 12:03 Uhr