Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und des Marktes Moosbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 05.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 20.10.2015 hat das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab um Vorlage einer beschlussmäßigen Stellungnahme zu der im Betreff aufgeführten Gebietsänderung gebeten.

Wie dem Schreiben des Vermessungsamtes Weiden i.d.OPf. vom 14.10.2015 sowie dem dazugehörigen Beschreibungsvorschlag, das die Stadtratsfraktionen samt Übersichtsplan in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten haben, würden sich folgende Flächenänderungen ergeben:

Fl.Nr. 173/15 der Gemarkung Gröbenstädt in einer Größe von 0,0808 ha sowie die Fl.Nr. 75/2 der Gemarkung Gröbenstädt in einer Größe von 0,0225 ha jeweils zur Gemarkung Burgtreswitz und damit eine Ausgliederung dieser beiden Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 0,1033 ha aus dem Gebiet des Marktes Moosbach und Eingliederung in das Gebiet der Stadt Vohenstrauß.

Mit den kommunalen Grenzen ändern sich gleichzeitig die Grenzen der Gemarkungen Gröbenstädt und Burgtreswitz.

Begründet wird die Gebietsänderung mit Gründen des öffentlichen Wohls, damit die künftige Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleichbewirtschafteter Flächen verläuft und in der Örtlichkeit erkennbar ist.

Beschluss

Mit der beabsichtigten Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und des Marktes Moosbach gem. dem Beschreibungsvorschlag des Vermessungsamtes Weiden i.d.OPf. vom 14.10.2015 besteht Einverständnis. Der Gebietsänderung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.12.2015 11:47 Uhr