Die Firma W.I.V. EXCLUSIVBAU Bauträger GmbH, Weiden i.d.OPf., beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1330 und 1331 der Gemarkung Vohenstrauß (an der Waidhauser Straße/Fliederstraße gelegen) einen Lebensmittel-Supermarkt als Vollsortimentsmarkt zu errichten.
Nachdem für die Zulässigkeit des Vorhabens in bauplanungsrechtlicher Hinsicht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan erforderlich ist, hat der Stadtrat Vohenstrauß in seiner Sitzung am 30.07.2015 unter Nr. 17/5 die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
Mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes wurde das Planungsbüro KEHRBAUM ARCHITEKTEN AG, Leopoldstraße 128, 80802 München beauftragt.
In diesem Entwurf wurde das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung insoweit berücksichtigt, als entlang der Fliederstraße eine 3,50 m hohe Schallschutzwand errichtet wird.
Die Zu- und Abfahrt für die Kunden erfolgt über einen noch herzustellenden „5. Ast“ des Kreisverkehrs. Die Zustimmung hierfür wurde von Seiten des Staatl. Bauamts nach mehrmaligen Verhandlungsgesprächen und auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens der Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum, vom 23.10.2015 in Aussicht gestellt. Eine der Bedingungen hierfür ist, dass die Einfahrtsstraße und der Parkplatz weitestgehend getrennt werden. Ferner soll die Einfahrtsstraße als Ortsstraße gewidmet werden, um die verkehrsrechtliche bzw. straßenrechtliche Problematik zu entschärfen bzw. zu umgehen.
Die Zufahrt des Anlieferverkehrs erfolgt über die Fliederstraße und ist nur in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr zulässig. Um Behinderungen weitestgehend zu vermeiden, wird die Fliederstraße im Bereich von der Waidhauser Straße bis zur Einfahrt in das Gelände um 2,00 m verbreitert. Der entsprechende Grundstücksstreifen wird von der Firma W.I.V. an die Stadt Vohenstrauß unentgeltlich abgetreten, ebenso wie die zu widmende Einfahrtstraße vom Kreisverkehr aus.
Zur Abwasserbeseitigung ist zu bemerken, dass diese im Mischsystem über vorhandene Mischwasserkanäle in der Fliederstraße erfolgt. Das anfallende Schmutzwasser des geplanten Marktes kann vollständig aufgenommen werden. Das anfallende Regenwasser hingegen ist im Grundstück zu behandeln und, soweit es die Bodenbeschaffenheit zulässt, zu versickern oder anderweitig abzuleiten. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Einleitungen in den Mischwasserkanal beschränkt werden, um Überlastungen des Kanalnetzes auszuschließen. Gegebenenfalls sind ausreichend große Regenrückhaltungen zu bauen, zu unterhalten und nachzuweisen. Die Einleitung von Regenwasser ist auf ein Höchstmaß zu beschränken, wobei für die Berechnung der zulässigen Einleitungsmenge die jeweils aktuellen Bemessungskriterien zu berücksichtigen sind. Bodenversiegelungen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Eine Ausfertigung des Bebauungsplanentwurfes haben die Stadtratsfraktionen zur Kenntnisnahme erhalten.
Aussprache
Nachdem 1. Bürgermeister Wutzlhofer mittels Beamer den Entwurf des Bebauungsplanes sowie den bisherigen Zeitablauf vorgestellt hat, weist er darauf hin, dass der Antragsteller und Vorhabensträger nicht, wie irrtümlich einem heutigen Pressebericht des NT zu entnehmen ist, die Firma EDEKA, sondern die W.I.V. EXCLUSIVBAU Bauträger GmbH aus Weiden ist. Nachdem W.I.V. lediglich aus Bauherr und Investor auftritt, steht noch nicht fest, wer letztendlich der Betreiber des neuen Supermarktes sein wird. Hierauf hat die Stadt Vohenstrauß auch keinen Einfluss, da es sich um Verhandlungen zwischen W.I.V. und den Interessenten handelt.
Auf Anfrage von 2. Bürgermeister Münchmeier teilt VR Sier mit, dass nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes mindestens 15 % der Grundstücksfläche zu begrünen sind, im Bauland 7 Laubbäume und zusätzlich pro 20 Stellplätze ein weiterer Baum zu pflanzen und zu erhalten ist. Die Zahl der Stellplätze wird sich bei 110 bewegen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Verkaufsfläche und wird im Baugenehmigungsverfahren berechnet und festgesetzt.
Als ein nicht gerade ein „städtebauliches Highlight“ bezeichnet StR Dr. Wappmann den vorgesehenen Pylonen in einer Höhe von bis zu 12 m. Dr. Wappmann befürchtet, dass bei einer Zustimmung zu dieser Festsetzung im Bebauungsplan weitere Anträge für die Errichtung solcher Werbe-Türme folgen werden. Dabei sei ihm nicht wohl, ebenso wie bei dem Gedanken, dass nach dem Auszug des COMET-Marktes ein neuer Leerstand entsteht. Wenn die Räumlichkeiten keiner Nachnutzung zugeführt werden können, hat nicht nur der Eigentümer, sondern auch die Stadt ein großes Problem. Nach einem längerer Leerstand darf sich die Stadt dann Gedanken über einen Abbruch machen. Abgesehen davon, dass leer stehende Gebäude nicht gerade zu einem positiven Orts- und Stadtbild beitragen. Auf die von StR Wappmann gestellte Frage nach der Zukunft des E-Centers erklärt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, dass er dazu im nichtöffentlichen Sitzungsteil Stellung nehmen werde.