5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet "Vohenstrauß - Ost, BA 1" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; hier: Einleitungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2016 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Unter Vorlage von Planskizzen hat Herr Bernd Widmann, Geschäftsführer der Firma Autohaus Widmann GmbH & Co. KG, bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer am 15.09.2016 mitgeteilt, dass ein größerer An- und Umbau des gleichnamigen Autohauses in Vohenstrauß, Waidhauser Straße 33, vorgesehen ist.

Das zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 1“. In Anbetracht des Umfangs des Bauvorhabens, insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Stellplätze außerhalb des Baufensters sowie der neuen Ein- und Ausfahrt von und zur Waidhauser Straße ist nach Aussage des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab eine Bebauungsplanänderung notwendig. Dies ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB möglich, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.

Nach Aussage des Architekten Thomas Voigtländer, Tübingen, weicht das Vorhaben des Autohauses Widmann vom Bebauungsplan in folgenden Punkten ab, was die Änderung des Bebauungsplanes notwendig macht:

1. zulässige Gebäudehöhe von 8.50 m
2. Baugrenze auf der Nordseite 1.00 m von der nördlichen Grundstücksgrenze nur
   für Stellplätze und Fahrstraßen, für Gebäude 2,50 m (hier Reststoffsammelstelle)
3. Baugrenze auf der Westseite 2.50 m für Stellplätze und Fahrstraßen
4. Baugrenze auf der Südseite 1.00 m von der neuen Grundstücksgrenze (neuer
    Fußgänger- und Radweg) nur für Stellplätze und Fahrstraßen. Erforderlich wegen
    der großen Fahrradien von LKW.
5. Baugrenze auf der Ostseite 2.50 m von der neuen Grundstücksgrenze (Flurstück
    Nr. 1466/3) bzw. dortigem Gehweg am Hütbrunnenweg.
6. Neue Grundstückszufahrt auf der Südseite, Durchfahrtsbreite 18,00 m, ca. 65 m
    von Einmündung des Hütbrunnenwegs.

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens beabsichtigt die Firma Widmann, Teilflächen aus den städtischen Grundstücken Fl.Nrn. 2043/4, 1466/3 und 2043 der Gemarkung Vohenstrauß zu erwerben. Gleichzeitig veräußert die Firma Widmann eine Teilfläche aus ihrem Betriebsgrundstück für die Anlegung eines Geh- und Radweges entlang der Waidhauser Straße. Weiter erhält die Stadt Vohenstrauß die Kaufoption für eine Teilfläche von ca. 1.233 m² aus dem Betriebsgrundstück der Firma Widmann für eine eventuelle Betriebserweiterung des angrenzenden Versandbuchhandels Rupprecht. In Anbetracht der Erweiterungsabsicht der Firma Rupprecht wäre es sinnvoll, im Bebauungsplan ein entsprechend durchgehendes Baufenster zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 1466/5 und 1466 der Gemarkung Vohenstrauß vorzusehen.

Seitens des Bauamtes wird vorgeschlagen, neben den vorstehend aufgeführten Änderungen auch die textlichen Festsetzungen dahingehend zu ändern, als
?        Eine maximale Gebäudehöhe im GE-Gebiet von künftig 9 m statt bisher 7 m
?        Eine maximale Gebäudehöhe im GI-Gebiet von künftig 10 m statt bisher 9 m
?        bei Büro- und Verwaltungsgebäuden künftig drei statt bisher zwei Vollgeschosse
zulässig sind.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt die 5. Änderung des seit 09.12.1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ wie im Sachverhalt von der Verwaltung vorgeschlagen bzw. wie für das geplante Bauvorhaben des Autohauses Widmann erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten und nach § 13 a BauGB durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2016 15:28 Uhr