22. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord; Änderung des Kapitels B X „Energieversorgung“ – Neuaufstellung Teilabschnitt B X 5 „Windenergie“; Stellungnahme im Beteiligungsverfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat in seiner Sitzung am 27.07.2016 den Entwurf für die 22. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz Nord, die Neuaufstellung des Teilabschnitts B X 5 „Windenergie“ betreffend, beschlossen. In das Beteiligungsverfahren wurde auch die Stadt Vohenstrauß mit einbezogen und von der Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom 31.08.2016 um Stellungnahme bis zum 05.12.2016 gebeten. Wird innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme abgegeben, so wird angenommen, dass mit der Fortschreibung des Regionalplans Oberpfalz-Nord Einverständnis besteht. Der Fortschreibungsentwurf ist auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord unter dem Direktlink http://www.oberpfalz-nord.de/windenergie.htm einsehbar.
Im vorliegenden Entwurf des Teilabschnitts B X 5 „Windenergie“ sind auf dem Gebiet der Stadt und Großgemeinde Vohenstrauß
a) unter der Bezeichnung NEW 14 „südlich Vohenstrauß“ ein Vorranggebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen (in Vorranggebieten hat die Nutzung der Windenergie Vorrang gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen) und
b) unter der Bezeichnung NEW 14 L südlich Vohenstrauß“ ein Vorbehaltsgebiet (in Vorbehaltsgebieten soll der Nutzung der Windenergie für die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Vorbehaltsgebiete mit Zusatz „L“ liegen in Landschaftsschutzgebieten. Eine verbindliche Festlegung erfolgt vorbehaltlich einer Befreiung von der Schutzgebietsverordnung.
Auch wenn die Bezeichnung „südlich Vohenstrauß“ lautet, so wäre in Anbetracht der Lage „nördlich Kößing“ angebrachter.
In der Änderungsbegründung wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Regionalplanung weder möglich noch beabsichtigt ist, aus der Karte im Maßstab 1 : 100.000 eine flurstücksgenaue Abgrenzung der einzelnen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windenergie abzuleiten. Weiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die „10-H-Regelung“ der BayBO selbstverständlich für die regionalplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen gilt.
Der Stadtrat nimmt vom Entwurf für die 22. Änderung des Regionalplans ohne Beschlussfassung Kenntnis. Eine Stellungnahme wird nicht abgegeben.
Beschluss
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2016 15:28 Uhr