27. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord, Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“); Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Stadtrates, 02.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 beschlossen, das ergänzende Beteiligungsverfahren zu der im Betreff genannten Regionalplanfortschreibung durchzuführen. Die 27. Änderung beinhaltet die Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“). In das Beteiligungsverfahren wurde auch die Stadt Vohenstrauß mit einbezogen und von der Regierung der Oberpfalz mit Sachreiben vom 06.12.2016 um Stellungnahme bis zum 28.02.2017 gebeten. Wird innerhalb der Frist keine Stellungnahme abgegeben, so wird angenommen, dass mit der Fortschreibung des Regionalplans Einverständnis besteht. Der Fortschreibungsentwurf ist auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord unter dem Direktlink http://www.oberpfalz-nord.de/verkehr.htm einsehbar.
Das Schreiben der Regierung haben die Fraktionssprecher per Email zur Kenntnisnahme und Vorberatung in den Fraktionen erhalten.
Der Markt Waldthurn wird sich nach Aussage des Geschäftsleiters Karl-Heinz Schmidt zu der Regionalplanänderung wie folgt äußern:
„Beim Mobilitätsleitbild ist die Verbesserung des flächendeckenden Personennahverkehrs vorgesehen- darunter fällt auch die Sicherung und Verbesserung des Schienenverkehrs.
Es werden verschiedene Straßenbauprojekte vorgestellt - das Gemeindegebiet Waldthurn ist davon nicht betroffen.
Bei den Radwegen ist der weitere Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der E –Bike -Region Oberpfälzer Wald vorgesehen - in diesem Zusammenhang sind bereits 2 E – Bike - Ladestationen im Gemeindegebiet vorgesehen. Die Radwege im westlichen Landkreis Neustadt an der Waldnaab und im Landkreis Tirschenreuth sollen an den Bocklradweg angebunden werden.
Leider ist in der Praxis die Verbesserung des Personennahverkehrs bislang nicht viel über reine Programmsätze hinausgekommen.
Bei den Straßenbauprojekten ist der Ausbau der Staatsstraße 2181 Plössberg – Floss – Waldthurn – Altenstadt / Vohenstrauß nicht vorgesehen - in der Vergangenheit wurden entsprechende Vorstöße meist mit der Begründung der angeblich zu geringen Verkehrsbelastung abgelehnt, obwohl der Ausbauzustand und die Straßenführung für eine Staatsstraße verbesserungswürdig sind.“
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Fortschreibungsentwurf für die 27. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord nimmt der Stadtrat hierzu wie folgt Stellung:
„In die Festlegungen zu Kapitel B IX „Verkehr“ ist unter Nr. 4 Straßenbau folgendes Ziel neu aufzunehmen:
Die Straßenverbindung von Altenstadt b. Vohenstrauß über Waldthurn und Floß bis Plößberg (St 2181) ist durch einen bedarfsgerechten Aus- und Umbau zu verbessern.“
Diese Forderung wird damit begründet, als vor allem die Teilstrecke der vorerwähnten Straße
zwischen Floß und Plößberg eine enorme Verkehrsbelastung durch Baumtransporter und andere Schwerlastfahrzeuge aufweist. Hierfür ist die Straße von ihrem Ausbauzustand her nicht ausgelegt und entspricht in keinster Weise den Anforderungen an eine Staatsstraße. An zahlreichen Stellen ist zu erkennen, dass im Laufe der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte provisorische Ausbesserungsarbeiten vorgenommen wurden. Der Straßenzustand und die überaus enge Straßenführung stellt nicht nur im Begegnungsverkehr eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs dar. Die Stadt Vohenstrauß unterstützt die berechtigten Forderungen der Gemeinden Waldthurn, Floß und Plößberg, wonach der Neuausbau der St 2181 im Straßenausbauplan in die Dringlichkeitsstufe 1 aufgenommen werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2017 12:33 Uhr