Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2016 - 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Stadtrates, 06.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.
Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.
Der dem Haushaltsplan 2017 nach § 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird anerkannt und genehmigt.
Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:
2016 17.878.000 EUR
2017 22.216.000 EUR
2018 19.852.000 EUR
2019 18.919.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2017 14:19 Uhr