Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2016 - 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Stadtrates, 06.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2017 nach § 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2016        17.878.000 EUR
2017        22.216.000 EUR
2018        19.852.000 EUR
2019        18.919.000 EUR
2020        17.559.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2017 14:19 Uhr