Die Tourismusgemeinschaft Naturparkland Oberpfälzer Wald, bestehend aus den Orten Eslarn, Floß, Flossenbürg, Georgenberg, Leuchtenberg, Moosbach, Pleystein, Tännesberg, Vohenstrauß, Waidhaus und Waldthurn, wurde vor rund 25 Jahren gegründet. Diese Gemeinschaft hat seit ihrer Gründung keinen rechtlichen Status. Um ein Förderprogramm beantragen zu können ist die Erlangung einer Rechtsform (z.B. eingetragener Verein oder Kommunaler Zweckverband) zwingend notwendig. Schon vor längerer Zeit, stellte der Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE), Herr Willi Perzl, den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden der NPL-Gemeinschaft im Rahmen einer Gemeinschaftssitzung verschiedene Förderprogramme und -möglichkeiten vor.
Um in den Genuss von Fördermitteln für die verschiedensten Projekte, z.B. für ALE/ILE-Projekte des Amts für Ländliche Entwicklung/Integrierte Ländliche Entwicklung) zu kommen, ist eine interkommunale Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbandes notwendig. Für die Gründung eines solchen Zweckverbandes ist ein Beschluss der künftigen Mitgliedsgemeinden über einen Beitritt erforderlich.
Nachstehend eine kurze Erläuterung zu dem geplanten Zweckverband Werbegemeinschaft Naturparkland Oberpfälzer Wald und dem Inhalt des Kooperationsprojektes:
Hauptaufgabe des Zweckverbands soll die Vermarktung der Ferienregion „Naturparkland Oberpfälzer Wald“ sein. Dies geschieht durch gemeinsame Prospektwerbung, gemeinsame Messeauftritte und einen gemeinsamen Internetauftritt.
Die Betreuung der Feriengäste vor Ort würde nach wie vor von jeder Mitgliedsgemeinde selbst durchgeführt (Tourist-Info).
Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes soll sich im Schloss Friedrichsburg. Sie soll mit einer Vollzeitstelle (39 Std./Woche) besetzt werden. Die anfallenden Kosten werden von den Mitgliedsgemeinden durch einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag getragen.
Das Messepersonal wird weiterhin von allen Mitgliedsgemeinden abgestellt.
Ausgangslage (Hintergrund der Zusammenarbeit und Ziele der Kooperation)
Eine erfolgreiche Tourismuswerbung ist für kleinere Gemeinden ohne Alleinstellungsmerkmale kaum mehr finanzierbar. Bei der Auswahl des Urlaubsortes spielt nicht so sehr der Ort, sondern die Region die entscheidende Rolle.
Durch den Zusammenschluss der Gemeinden des Naturparklandes Oberpfälzer Wald wäre eine gemeinsame Tourismuswerbung für dieses Gebiet möglich. Erfolgte dies bisher in einer „lockeren Zusammenarbeit“, sind nun alle Beteiligten davon überzeugt, dass die Gründung eines Zweckverbands mit klarer Aufgabenverteilung und solider finanzieller Basis notwendig ist.
Vorteile der Zusammenarbeit
Steigerung der Effektivität durch gemeinsames Auftreten, einheitliches Erscheinungsbild, abgestimmte Schwerpunkte sowie Kosteneinsparung durch Synergieeffekte
Rechtsform und Gründungsjahr
Kommunaler Zweckverband; Gründungsjahr: 2018
Kooperationspartner
Gemeinden Eslarn, Floß, Flossenbürg, Georgenberg, Leuchtenberg, Moosbach, Pleystein, Tännesberg, Vohenstrauß, Waidhaus, Waldthurn
Um in dieser Angelegenheit nun ernsthaft weiter zu kommen, ist es notwendig (wie eingangs erwähnt), dass jede Kommune der Mitgliedsgemeinschaft einen Gemeinderats-/Marktrats- bzw. Stadtratsbeschluss herbeiführt, der besagt, dass Bereitschaft besteht, diesem Kooperationszusammenschluss (Zweckverband) beizutreten.
Hinweis (zur Info für die Stadtratsmitglieder)
Zweckverbände dieser Art bestehen seit Jahren und arbeiten überaus erfolgreich. Als Beispiel seien genannt die Steinwald-Allianz und der Zweckverband Oberpfälzer Seenlandschaft. Informationen über diese beiden Verbände können über deren Internetauftritte unter www.steinwald-allianz.de oder www.oberpfaelzer-seenland.de eingeholt werden.
Aussprache
Mit dem weiteren Verlauf der Angelegenheit wird sich nach Meinung des 2. Bürgermeisters Münchmeier der Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss zu befassen haben. Sobald von allen Gemeinden, die sich zur Tourismusgemeinschaft Oberpfälzer Wald zusammengeschlossen haben, der Grundsatzbeschluss für einen Beitritt zum geplanten Zweckverband vorliegt, gilt es, ein Konzept zu erarbeiten. Im Gegensatz zu einer „losen Werbegemeinschaft“ kann ein Zweckverband andere Aufgaben wahrnehmen. So ist es auch möglich, mit der Rechtsform eines Zweckverbandes z.B. über das Amt für Ländliche Entwicklung in den Genuss von Fördergeldern für kleinere Projekte zu kommen. Weiter könnte über den Zweckverband eine Vollzeitstelle im Naturparkland in der Friedrichsburg eingerichtet werden. Die Finanzierung der hierfür anfallenden Personalkosten konnte damit auch über Fördergelder und damit nicht nur über die Mitgliedsbeiträge gesichert werden. Über die Höhe des Mitgliedbeitrags an einen Zweckverband kann noch keine Aussage getroffen werden, jedoch sollte dieser für jede Gemeinde gleich hoch sein. Mit dem heutigen Grundsatzbeschluss würde sich die Stadt Vohenstrauß noch nicht binden, da erst die notwendigen Voraussetzungen für die Gründung eines Zweckverbandes zu prüfen sind. Für StR Töppel sind die Informationen zu dürftig. Auch der Inhalt der Beschlussvorlage ist aus seiner Sicht nicht aussagekräftig genug, um bereits eine Entscheidung zu treffen. StR Gösl sieht die Sache so, dass erst dann ein Konzept erstellt wird, wenn alle elf Mitgliedsgemeinden der bisherigen Werbegemeinschaft ihre Bereitschaft für einen Beitritt zu einem Zweckverband signalisieren. Wenn
die überwiegende Zahl der Gemeinden zu einem Beitritt negativ eingestellt ist, erübrigt sich die Angelegenheit ohnehin. Aber selbst wenn ein Konzept vorliegen sollte, mit dem die Stadt Vohenstrauß nicht einverstanden wäre, kann letztendlich von einem Beitritt zu einem Zweckverband immer noch abgesehen werden. VR Sier erinnert daran, dass in der Vergangenheit stets moniert wurde, dass die überwiegende Arbeit der Werbegemeinschaft vom Tourismusleiter der Stadt Vohenstrauß erledigt wird. Im Falle eines Zweckverbandes müsste dies von dessen Geschäftsleitung übernommen werden.