In der Bürgerversammlung am 10.10.2016 in Vohenstrauß wurde angeregt, die Ortsdurchfahrt von Vohenstrauß auf 7,5 t zu sperren und darüber hinaus nur für den Anliegerverkehr freizugeben. Diese Thematik ist immer wieder viel diskutiertes Thema im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss.
So wurde aufgrund des damaligen Antrages der FDP/UW-Stadtratsfraktion am 19.01.2010 eine Besprechung im Rathaus Vohenstrauß einberufen, zu der auch Herr Lukas vom Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab sowie Herr Wildenauer vom Staatl. Bauamt anwesend waren. Wie dem beigefügten Beschlussbuchauszug Nr. 06/6 zur Sitzung vom 03.11.2011 zu entnehmen ist, würde sich eine entsprechende Anordnung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) richten. Es wäre also zu prüfen, ob durch die Fahrzeuge über 7,5 t solch enorme Straßenschäden oder Lärmbelästigungen oder ein Verkehrsaufkommen verursacht wird, was eine nicht nur in finanzieller Sicht aufwändige Beschilderung rechtfertigt. Eine damals durchgeführte Verkehrszählung ergab:
Tag 1 (8-18 Uhr): 57 LKW mit Lieferbezug (ALDI, NORMA etc.), 24 sonstige LKW und 0 Holzfuhrwerke
Tag 2 (8-18 Uhr): 38 LKW mit Lieferbezug, 36 sonstige LKW und 1 Holzfuhrwerk
Dem Antrag wurde aufgrund der überschaubaren Frequentierung durch Fahrzeuge über 7,5 t damals nicht entsprochen.
Nur rund zwei Jahre später, im Jahr 2012, wurde die Thematik in einer Bürgerversammlung erneut beantragt. Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beschloss am 04.09.2012, erneut eine Verkehrszählung durchzuführen. Diese ergab, dass rund 11 % weniger Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t (ohne Omnibusse) die Ortsdurchfahrt benutzen. Aufgrund des Rückgangs wurde der Antrag erneut abgelehnt.
Vergangenes Jahr, am 27.09.2016, war die Sperrung der Ortsdurchfahrt für Fahrzeuge über 7,5 t wieder Thema im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss. Man entschloss sich, erneut – wie bereits 2010 – mit den Fachstellen über die Angelegenheit zu sprechen.
Beim Landratsamt wurde im Dezember 2016 die beantragte Sperrung angesprochen, als die Anhörung für die Neubeschilderung des Kreisverkehres beim derzeit im Bau befindlichen Lebensmittelmarkt stattfand. Durch das Hinzukommen eines fünften Astes am Kreisverkehr wird die überörtliche Wegweisung neu gestaltet. In diesem Zusammenhang wurde von der Stadt angefragt, wie aufwändig eine Sperrung der Ortsdurchfahrt für Fahrzeuge über 7,5 t wäre.
Demnach müsste – hier nur auf diesen einen Kreisverkehr bezogen – die komplette Beschilderung ausgewechselt werden, um auf die Gewichtsbeschränkung hinzuweisen. Durch die zentrale Lage von Vohenstrauß betrifft dies aber außerdem noch die entsprechende Beschilderung an den nach Vohenstrauß führenden Kreis- und Staatstraßen, womöglich sogar an der Bundesautobahn 6.
Die Kosten für eine solche Maßnahme sind nicht zu unterschätzen. So belaufen sich die Kosten bei den großen Vorwegweisern, je nach Ausführung, pro m² auf 200,- bis 500,- Euro, ggf. zzgl. der Kosten für die Anordnung und Aufstellung.
Zudem hat sich an der im Jahre 2010 angesprochenen Rechtsgrundlage für eine solche Sperrung bis heute nichts geändert. Es müssten also, bedingt durch den Schwerlastverkehr (ohne Anliegerverkehr, da dieser die Ortsdurchfahrt sowieso passieren muss), so massive Straßenschäden, Lärmbelästigungen oder ein Verkehrsaufkommen zu erwarten sein, die eine neue, organisatorisch und finanziell aufwändige Beschilderung rechtfertigen.
Bei der Bürgerversammlung am 10.10.2016 wurde auch moniert, dass der Fluderweg sehr stark von Fahrzeugen über 7,5 t passiert werde. Es wurden deshalb Überlegungen angestellt, ob es vielleicht ausreichend wäre, an der Kreuzung Siedlerstraße/Pleysteiner Straße eine Gewichtsbegrenzung (7,5 t, Busse und Anlieger frei) anzubringen, um den Schwerlastverkehr über die „Schöfer-Kreuzung“ auf die Ortsumgehung zu leiten.
Es bleibt aber auch abzuwarten, wie sich die Gesamtsituation entwickelt, wenn der Hütbrunnenweg Richtung Gewerbegebiet Ost ausgebaut ist.