Antrag auf Vorbescheid für das Errichten eines Vereinsheimes mit Freisitz auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 9 der Gemarkung Böhmischbruck (Nähe Pfreimdtalstraße)
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im am Rande des Ortsteils Böhmischbruck (Außenbereich nach § 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Zur Sicherstellung der Erschließung wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet und dem Bauherrn zur Unterschrift zugesandt.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Antrag auf Vorbe
scheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Antrag auf Vorbescheid dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen. Die Vorlage der Bauunterlagen soll erst erfolgen, wenn der zu schließende Erschließungsvertrag von dem Antragsteller unterschrieben an die Stadt Vohenstrauß zurückgegeben wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2017 11:23 Uhr