Bauantrag über die Errichtung eines Fahrsilos auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1108, 1109 und 1110 der Gemarkung Böhmischbruck (Nähe Grünhammer)


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich
nach § 35 BauGB.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt
Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein
Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiert. Das Vorhaben ist privilegiert,
da es der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines landwirtschaftlichen
Betriebs dient.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2017 11:23 Uhr