Erlass einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nach der derzeit geltenden Fassung der Verordnung der Stadt Vohenstrauß dürfen die Verkaufsstellen in Vohenstrauß und Altenstadt b. Vohenstrauß anlässlich
- des Pfingstmarktes
- des Ägidiusmarktes
- des Kirchweihmarktes und
- des Adventsmarktes
geöffnet sein.
Nach § 14 LadSchlG dürfen jährlich maximal vier Verkaufssonntage aus Anlass von Märkten (keine Beschränkung auf Jahrmärkte), Messen, u.ä., freigegeben werden. Dies hat zur Folge, dass der heuer mittlerweile zum dritten Mal stattfindende Bauernmarkt mit Landwirtschafts- und Gewerbeschau, verbunden mit der Autofreien Spielestadt, für die Öffnung der Verkaufsstellen nicht freigegeben werden darf. Während der Bauernmarkt, der künftig regelmäßig alle zwei Jahre stattfinden soll, überaus gut besucht wird, erfreut sich der Pfingstmarkt nur noch einer geringen Resonanz. Dies beweist die Tatsache, dass kaum noch Fieranten zu verzeichnen sind. Hieraus entstand die Überlegung
, ob der Pfingstmarkt aufgehoben werden könnte und als Ersatz für den dann wegfallenden vierten Verkaufssonntag der Bauernmarkt festgesetzt werden könnte.
Aus der Sicht der Verwaltung wäre dies eine nicht zufriedenstellende Lösung, da damit in den Jahren, in denen der Bauernmarkt nicht stattfindet, nur drei verkaufsoffene Sonntage bestehen würden. Dies wiederum dürfte auch nicht im Sinne der örtlichen Geschäftswelt sein. Es wird deshalb folgende Regelung vorgeschlagen:
- Am Pfingstmarkt wird festgehalten. Damit haben die Vohenstraußer Geschäfte weiterhin die Möglichkeit, an diesem Marktsonntag zu öffnen.
- In dem Jahr, in dem der Bauernmarkt stattfindet, darf dieser Sonntag verkaufsoffen sein, während dann am Pfingstmarkt die Geschäfte geschlossen sein müssen.
Sollte sich der Stadtrat für diese Regelung entscheiden, müsste die bestehende Verordnung
entsprechend geändert bzw. eine neue Verordnung erlassen werden. Die Verwaltung spricht
sich für Letzteres aus.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat
folgende
Verordnung
der Stadt Vohenstrauß über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten
- Der Entwurf der Verordnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. –
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2018 14:47 Uhr