Vollzug der Förderrichtlinien der Stadt Vohenstrauß; Zuschussanträge der Jugendgruppen für das Jahr 2019 - zum Stadtratsbeschluss vom 17.08.1998 Nr. 679


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss 7. Sitzung des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses 26.11.2019 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Stadt Vohenstrauß fördert alljährlich die örtliche Jugendarbeit.

In der Sitzung des Stadtrats am 17.08.1998, Nr. 679 hat dieser Zuschussrichtlinien für die Jugendförderung beschlossen.

Die Jugendgruppen bzw. –verbände legen bis 15.11. eines jeden Jahres ihre Förderanträge vor.

Für das Jahr 2019 wurden Förderanträge der entsprechenden Organisationen mit einem Volumen von 2.850,08 € eingereicht.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2012 durch den Stadtrat auf 3.000 EUR angehoben. Seither wird dieser Betrag alljährlich in den Haushalt eingestellt.

Die Anträge beinhalten folgende Zuordnung:
 
Jugendbildung                           97,09 €

Jugendfreizeiten                          143,15 €

Arbeitsmaterialien                          511,30 €

Besondere Aktionen                           2.098,54 €


SUMME                                    2.850,08 €               


Den Mitgliedern des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses wurde eine Zusammenstellung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt, aus der die Art der Veranstaltungen bzw. Aktionen sowie die Fördermittelempfänger und die Beträge zu ersehen sind.

Die Verwaltung schlägt vor, die errechneten Zuschüsse an die jeweiligen Organisationen, soweit die Beträge nicht bereits ausgezahlt wurden, auszuzahlen.

Beschluss

Von der Zusammenstellung der Jugendförderbeträge 2019 hat der Ausschuss Kenntnis und genehmigt die von der Kämmerei unter Zugrundelegung der Zuschussrichtlinien errechneten Förderbeträge in der Gesamthöhe von 2.850,08 €.

Die Verwaltung wird beauftragt –soweit noch nicht geschehen- die jeweiligen Antragsteller schriftlich über die Höhe gewährten Zuschüsse zu informieren und die Beträge entsprechend auszuzahlen.



- AM Dr. Wappmann befindet sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:57 Uhr