Information Stadtbücherei; Mögliche künftige Ausrichtung für die Stadtbücherei


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und interkommunale Zusammenarbeit, 16.07.2020

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Die derzeitige Situation in der Stadtbücherei ist schon seit längerer Zeit Grundlage von Diskussionen sowohl in der Verwaltung als auch in den entsprechenden Gremien.

Insbesondere die beengte räumliche Einschränkung verhinderte bislang Maßnahmen, die erforderlich wären, die Stadtbücherei auf entsprechende aktuelle bzw. zeitgemäße Qualitätsstandards zu bringen.

Befeuert wurden die eben genannten Diskussionen durch den letzten Besuchsbericht der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen vom 31.07.2017, in dem im Wesentlichen auf die damalige veraltete Ausstattung der Bücherei und vor allem auf die beengten räumlichen Verhältnisse eingegangen wurde.
Hier wurde im Besuchsbericht ausgeführt, dass dringend nach einer geeigneten Unterbringung der Bücherei im Ort gesucht werden sollte.

Bezüglich einer räumlichen Veränderung der Bücherei war der erste Bürgermeister bereits seit 2013 immer wieder mit dem Besitzer des Grundstücks Marktplatz 3 in Kontakt; bereits seit dieser Zeit wurde darüber nachgedacht, ggf. die Bücherei dort einzurichten.

Diese Thematik nimmt jetzt wieder Fahrt auf, da der Grundstückseigentümer der Stadt einen Grundrissplan für das EG des Anwesens sowie Skizzen für eine mögliche Fassadengestaltung zukommen ließ und um einen Termin gebeten hat, in dem über eine mögliche Vermietung an die Stadt zum Zwecke der Einrichtung einer Bücherei gesprochen werden soll.

Gemäß Grundrissplan würden für die Bücherei im EG 139,79 m² zur Verfügung stehen.

Die Durchschnittsfläche pro m² für den Medienbestand beträgt gemäß Empfehlung des öffentlichen Bibliothekswesens 16,8. Daraus folgt bei 8.560 Medien eine Fläche von 145,32 m².

Zu beachten ist hier jedoch, dass eine Bücherei nicht nur aus der Fläche für den Medienbestand besteht sondern auch zusätzliche Flächen benötigt werden (Verwaltung, Toiletten, Spielbereiche, Lesebereiche etc.).

Deshalb sollte man hier in Erwägung ziehen, nicht nur das EG des Anwesens Marktplatz 3 anzumieten.

Die Verwaltung ist derzeit dabei, einen Termin mit dem Grundstückseigentümer und der Stadtbau Amberg GmbH anzuberaumen, in dem ermittelt werden muss, ob der Grundstückseigentümer bereit ist neben dem EG ggf. auch weitere Flächen des Anwesens an die Stadt zu vermieten, für welchen Zeitraum, zu welchen Konditionen, ob für den Umbau des Anwesens ggf. städtebauliche Fördermittel in Aussicht gestellt werden können usw..

Als weitere Aufgaben wären zu nennen: Frühzeitige Einbeziehung der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in Regensburg, Beauftragung eines Architekturbüros, Erstellen von Plänen und annähernde Kostenschätzung, Grundsatzbeschluss des Stadtrats.

 
Aussprache 
1. Bürgermeister Wutzlhofer weist nochmals auf das große Interesse des Eigentümers des Anwesens Marktplatz 3 an einer mittelfristigen, etwa 10 bis 15 Jahre dauernden Mietverhältnisses mit der Stadt hin. Diesbezüglich müsste nochmals mit dem Eigentümer ein klärendes Gespräch geführt werden, damit der Stadtrat dann einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen könnte. 

1. Bürgermeister ruft nochmals die Besichtigungsfahrt zu den verschiedenen Büchereien in Erinnerung, beim dem sich seiner Meinung nach die Teilnehmer gute Anregungen holen konnten. Dabei verweist er an die Spielecke und die Teeküche – Einrichtungen, die bei der neuen Bücherei ebenfalls Aufnahme finden sollten. Die Anregung von AM Bauer, verschiedene Events, auch für Erwachsene, anzubieten, gehen in die gleiche Richtung. „Wenn dies in anderen Gemeinden geht, dass sollte es auch in Vohenstrauß möglich sein“, so AM Bauer wörtlich. 

Bei einer möglichen Nutzung des Obergeschosses stellt sich für AM Koller die Frage der Inklusion, sprich einen behindertengerechten Ausbau mit Aufzug. Der Einbau eines Treppenliftes wäre in diesem Fall völlig ausreichend, entgegnet 1. Bürgermeister Wutzlhofer. 

Als Unterbringungsmöglichkeit bringt AM Koller das alte Forstamt neben der Friedrichsburg ins Spiel. 1. Bürgermeister Wutzlhofer weist Koller darauf hin, sollte es noch nicht bis zum ihm durchgedrungen sein, dass das Gebäude dem Landkreis gehört und der Beginn der Sanierung unmittelbar bevorsteht. 

Dem weiteren Vorschlag von AM Koller, die Bücherei in den Räumen der jetzigen Zulassungsstelle unterzubringen, erteilt AM Gleixner eine Absage mit den Worten: „Eine Stadtbücherei gehört in die Stadt und nicht auf die grüne Wiese.“

AM Gösl weist darauf hin, dass ein Brandschutzkonzept zu erstellen ist, wenn in den Räumen der künftigen Bücherei Veranstaltungen stattfinden sollen. 

AM Koller befürchtet, dass sich wieder nichts ändern wird, wenn die neue Büchereileiterin am 01.08.2020 ihren Dienst aufnimmt und, wie bisher schon, nur für den Büchereinkauf, die Verwaltung, die Bücherausgabe und die Leitung zuständig ist. Wenn die Bücherei so ausgestattet werden soll, wie in der Diskussion angesprochen, mit Frühstücksangeboten, Events, u.ä., ist es notwendig, ein Konzept zu erstellen. 2. Bürgermeister Münchmeier bittet darum, der neuen Büchereileiterin eine gewisse Einarbeitungszeit zu geben. Möglicherweise kann sie weitere Ehrenamtliche generieren und zu einer Mitarbeit, in welcher Form auch immer, zu bewegen. 

Bürgermeister Wutzlhofer beendet nun die Aussprache zur Zukunft der Stadtbücherei. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2023 15:33 Uhr