Bauantrag über die Nutzungsänderung einer Teilfläche des Erdgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 23 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 24)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 23.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 23.09.2020 ö 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur Nutzungsänderung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Nutzungsänderung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Nutzungsänderung, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 67 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Nutzungsänderung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Antrag auf Nutzungsänderung dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2020 13:47 Uhr