Vollzug des Personenstandsgesetzes; Bestellung des Herrn Alexander Neuber zum Standesbeamten des Standesamts Vohenstrauß


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung des Stadtrates 10.06.2021 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Für das Standesamt Vohenstrauß sind derzeit Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer, Verwaltungsfachwirt Harald Bernhardt sowie Verwaltungsangestellte Ulrike Wittmann als Standesbeamte bestellt. Leiter des Standesamts ist Herr Bernhardt.

Der Aufgabenbereich von Herrn Bürgermeister Wutzlhofer ist auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt. Herr Bernhardt und Frau Wittmann sind jeweils in Teilzeit beschäftigt. Um weiterhin einen reibungslosen Dienstbetrieb im Standesamt zu gewährleisten, soll der vollzeitbeschäftigte Verwaltungsfachangestellte Herr Alexander Neuber zum Standesbeamten bestellt werden.

Für die Bestellung der Standesbeamten ist nach § 1 Abs. 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) die Stadt Vohenstrauß als Rechtsträger des Standesamts Vohenstrauß zuständig. Nach § 2 Abs. 1 PStVollzV darf nur zum Standesbeamten bestellt werden, wer

  1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
  2. als Beamter oder Beamtin (…) oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
  3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
  4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

Herr Neuber ist seit September 2020 im Standesamt Vohenstrauß tätig. Er hat vom 12.04.2021 bis 23.04.2021 am notwendigen Einführungsseminar für Standesbeamte an der Akademie für Personenstandswesen mit Erfolg teilgenommen. Neuber erfüllt jedoch nicht die Voraussetzung nach obenstehender Ziffer 2, da er bislang lediglich die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen hat. Deshalb wird eine Ausnahme von der unteren Aufsichtsbehörde benötigt. Das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab teilte mit Schreiben vom 10.05.2021 mit, dass eine Ausnahme vom Erfordernis des § 2 Abs. 1 Nr. 2 PStVollzV zugelassen wurde. 

Beschluss

Der Verwaltungsfachangestellte Alexander Neuber wird mit Wirkung vom 01. Juli 2021 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vohenstrauß auf jederzeitigen Widerruf bestellt.

Die Bestellungsurkunde ist auszufertigen und durch 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen Vertreter im Amt an Herrn Neuber auszuhändigen. Die Bestellung ist der unteren Aufsichtsbehörde mit Ablichtung der Urkunde samt Aushändigungsvermerk anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:44 Uhr