Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Am Michlbach" im Gewerbe- und Industriegebiet "Vohenstrauß – Ost, BA 2", bestehend aus den Fl.Nrn. 1517/11, 1517/21, 1517/22 und 1517/25 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurden die Straßenteilstücke „Am Michlbach“ im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ in Vohenstrauß von km 0,000 bis km 0,234 und von km 0,234 bis km 0,375 auf den Fl.Nrn. 1517/11, 1517/21, 1517/22 und 1517/25 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen, durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. 
Die Straßenteilstücke sind bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. 
Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Die Straßenteilstücke im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ tragen die Straßenbezeichnung „Am Michlbach“ da der Stadtrat im Jahre 2022 bereits festgelegt hat, dass das Straßenstück die Bezeichnung „Am Michlbach“ erhält.

Beschluss

Die in der Stadt Vohenstrauß im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2 in Vohenstrauß gelegenen Straßenteilstücke „Am Michlbach“ (auf den Fl.Nrn. 1517/11, 1517/21, 1517/22 und 1517/25 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen) von km 0,000 bis km 0,234 und von km 0,234 bis km 0,375 werden gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke 1 beginnt im Westen bei der Straße „Am Forst“, Fl.Nr. 1517/12 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,000) und endet bei der Süd-Ost-Ecke des Grundstücks „Am Michlbach 3“, Fl.Nr. 1517/27 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,234). Die gewidmete Strecke 2 beginnt im Norden an Strecke 1 „Am Michlbach“ (km 0,234) und endet im Süden an der Kreisstraße NEW 50, Fl.Nr. 840/1 (km 0,375).

Die Teilstrecken sind im vorliegenden Lageplan grün-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,234 und von km 0,234 bis km 0,375 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 16:34 Uhr