Jahresrechnung Haushaltsjahr 2021; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 03.03.2022 Kenntnis von den Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2021 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für dieses Jahr beauftragt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 08.08. und 09.08.2022 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 durchgeführt.

Über diese Prüfungen wurde jeweils eine Niederschrift gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO gefertigt.
Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Stadtrat Heinrich Rewitzer, wie folgt vorgetragen:

„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter Vorsitz von StR Heinrich Rewitzer die Jahresrechnung 2021 der Stadt Vohenstrauß örtlich geprüft. Für die Prüfungen standen dem Rechnungsprüfungsausschuss alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, insbesondere auch das gesamte Belegwerk für das Rechnungsjahr 2021. Hierzu wurde das digitale Belegwerk mit Hilfe des Programmes „Sachkontenführung“ geprüft. Soweit während der Prüfungen zu bestimmten Sachverhalten ein besonderer Klärungsbedarf bestand, wurden die zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Vohenstrauß beigezogen. Hierzu ist festzustellen, dass von diesen ausnahmslos und ohne jede Einschränkung die für den Rechnungsprüfungsausschuss notwendigen Auskünfte erteilt wurden. 

I.) Insbesondere wurden von uns geprüft

- die Einhaltung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Wirtschaftsplan und Stellenplan

- die Haushaltssachbücher mit Jahresrechnung für den Gemeindehaushalt, den Verwahrgeldern und den Vorschüssen.

- die Steuermessbetragsverzeichnisse für die Grund und Gewerbesteuer

- die Soll und Hebelisten der gemeindlichen Gebühren, Steuern, Abgaben, Benutzungsgebühren,
Beiträge, Mieten und Pachten

- das Verzeichnis der Kasseneinnahmereste und der Kassenausgabereste.

- die Beschlussbücher für die Zeit vom 01.01.2021bis zum 31.12.2021.

Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Stichproben in den Prüfungsgebieten. Auf Mängel von nichtwesentlicher Bedeutung wurden die zuständigen Bediensteten und der Kämmerer sofort hingewiesen. Was jedoch bei der durchgeführten Prüfung fast nicht der Fall war. Bei der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan wurde festgestellt, dass keine Kredite aufgenommen und auch Kassenkredite nicht in Anspruch genommen wurden, was auf eine solide Haushaltsführung und -planung hinweist.

- Der Stellenplan und die Stellenübersicht wurden ebenfalls eingehalten.

- Auf eine rechnerische Prüfung wurde wegen der automatisierten Datenverarbeitung verzichtet.

- Geprüft wurden die Soll- und Hebelisten der Gewerbesteuern, wobei die Abschlussbeträge richtig gebildet wurden.

- Auch die sonstigen Hilfsbücher wurden stichprobenartig geprüft. Insbesondere die Kindergartenbenutzungsgebühren und Leichenhaus- und Friedhofsgebühren.

- Die Kindergartengebühren sind entsprechend den Anmeldungen und dem Kinderverzeichnis vollständig und rechtzeitig eingehoben worden, die festgesetzten Gebühren wurden beachtet.

- Ebenfalls wurde dies bei den Friedhofs- und Bestattungsgebühren beachtet.

- Die Personalkostenzuschüsse für den Kindergarten sind rechtzeitig und vollständig zur Auszahlung beantragt worden und eingegangen.

- Bei den Kanalbenutzungsgebühren sind die festgesetzten Gebührensätze beachtet und rechtzeitig eingehoben worden. Gleiches gilt bei den Wassergebühren und bei den Herstellungsbeiträgen.

- Bei der Gewerbesteuer wurde festgestellt, dass für alle Betriebsstätten auswärtiger Firmen Gewerbesteuerzerlegungsanteile festgesetzt bzw. beantragt wurden.

- Bei den Personalausgaben wurden die Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige wie BGM und Stadträte überprüft und in Ordnung gefunden.

- Stichprobenartig wurden die Einzelpläne 0 bis 8 überprüft und es kam zu keinen Beanstandungen.

Bei der Überprüfung des Bestandverzeichnisses wurde festgestellt, dass die unbebauten und bebauten Grundstücke sowie die grundstücksgleichen Rechte der Gemeinde, die nicht kostenrechnenden Einrichtungen dienen, vollständig im Bestandsverzeichnis eingetragen sind. Die Eintragungen stimmen mit den Angaben im Grundbuch - Liegenschaftskataster überein.

Die Verwaltungsgebühren im Standesamtswesen stimmten mit den in den Solllisten enthaltenen Gebühren und den einschlägigen Regelungen der Satzung überein.

Bei den Verfügungsmitteln wurde der Haushaltansatz eingehalten. Die Ausgaben wurden ausreichend begründet und belegt.

Für Dienstfahrzeuge wurde ein Fahrtenbuch geführt.

Alle Buchungen waren ordnungsgemäß belegt. Die Kassenanordnungen entsprachen den Formvorschriften und die Zahlungsanforderungen waren von den Anordnungsbefugten unterzeichnet.


II.) Auf einige kleine Besonderheiten, die bei der Prüfung aufgefallen waren, möchte ich noch eingehen.

- Stundenabrechnungen von Angestellten beim Ferienprogramm wurden mangelhaft begründet und waren somit schlecht nachvollziehbar.

- Bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Stunden der Bediensteten im Jahr 2020 fiel schon auf, dass im Bereich der Kläranlage und bei der Verwaltung eine überdurchschnittlich hohe Überstundenbelastung besteht. Bei einigen Angestellten häufen sich immer noch die Überstunden, zeitweise mit Spitzen von 163 Überstunden. Dies deutet entweder auf eine zu starke Aufgabenmehrung oder Personalmangel hin. Hier wird die Verwaltung gebeten, verstärkt dies zu beobachten und in nächster Zeit darauf zu achten, dass diese bevorzugt abgebaut werden. 

- In der Stadthalle wurde eine neue Beschallungsanlage angeschafft, es konnte aber kein Beschluss dazu gefunden werden. (Beleg 3 aus 2843 vom 6.5.21)

- Für die Bibliothek wurden Bücher angeschafft. Hier gibt es einen Kaufbeleg von Hugendubel. Ebenso wurden über Amazon Bücher bestellt. Und nochmals Amazon-Rechnungen (Beleg 15 aus 5320): hier wurden Tragetaschen für Laptops über Amazon bestellt.

Es wäre vielleicht zu überlegen, ob hier nicht auch Vohenstraußer Händler bevorzugt werden können.

- Versicherungskammer Bayern AO-Nr 334 HHSt 0600 5430: hier werden rund 33 TEU eingezahlt; vielleicht sollte hier mal nachjustiert/neu berechnet oder neu ausgeschrieben werden, wenn es rechtlich möglich ist?

Letztes Jahr wurde schon festgestellt, dass zukünftig auf eine etwas bessere Dokumentation seitens der Verwaltung geachtet werden sollte, obwohl auch dem Rechnungsprüfungsausschuss bekannt ist, dass dies zu einer stärkeren Belastung der Verwaltung führen würde. Hier konnte mittlerweile eine Besserung festgestellt werden. Gleichwohl fehlen immer noch Querverbindungen und Hinweise auf Stadtratsbeschlüsse zu den Ausgaben, wie oben angeführt.

Eine bei einer Überprüfung einer Rechnung fehlende Freistellungsbescheinigung nach § 486 EStG wurde innerhalb kürzester Zeit von der Verwaltung nachgereicht. Auch andere festgestellte geringe Mängel konnten jedoch schon im Rahmen der Prüfung durch die Verwaltung abgestellt werden. 

Ich möchte hier, wie jedes Jahr, herausstellen, dass unser Kämmerer, wie auch die anderen Führungsposten der Stadtverwaltung ihre Mitarbeiter vorzüglich leiten und führen. Dies stellte sich während der ganzen laufenden Prüfung heraus. Bei Fragen unsererseits dauerte es nie lange, bis der zuständige Sachbearbeiter uns eine befriedigende, kompetente Antwort geben konnte oder die Abhilfe zusichern konnte. Hier nochmals unser besonderer Dank für diese Unterstützung. Auch möchten wir Rechnungsausschussmitglieder bei unserem 1. BGM Wutzlhofer für die überlassenen Räumlichkeiten und seiner Hilfe, wenn überhaupt benötigt, bedanken.

Gezeichnet:

Heinrich Rewitzer,
Stadtrat und Vorsitzender
Rechnungsprüfungsausschuss“

Die Verwaltung hat die dort getroffenen Feststellungen bzw. Beanstandungen aufzunehmen und aufzuarbeiten. Im Anschluss daran stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt über dessen Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Aufarbeitung relevanter Prüfungsfeststellungen dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnung 2021 und deren Entlastung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2023 10:29 Uhr