Oberlinder Straße; Wiederherstellung Haltverbot
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Verkehrsausschusses, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Herr Michael Karl beantragt die Wiederaufstellung des einseitigen Haltverbotes in der Oberlinder Straße, Höhe Hausnummer 29, Bereich Praxis für Neurologie und Psychiatrie (ehemals Praxis Dr. Poschenrieder), da laut Herrn Karl der Bau des kombinierten Rad- und Gehweges die Oberlinder Straße verschmälert hat, wodurch die restliche Straßenbreite bei beidseitigem Parken sehr gering ist.
Laut Stellungnahme der Polizeiinspektion Vohenstrauß wurde der Bereich mehrfach angefahren und in Augenschein genommen. Ein Fahrzeug- und somit Parkaufkommen wie zum damaligen Zeitpunkt (Praxisbetrieb Dr. Poschenrieder) konnte nicht festgestellt werden. Es waren zum einen nicht annähernd so viele Fahrzeuge wie früher vor Ort, zum anderen werden die im direkten Umfeld des Anwesens geschaffenen Parkbuchten offenbar gut angenommen. Zum Zeitpunkt des Nachschauens standen keine parkenden Fahrzeuge auf der Straße. Trotz geöffneter Praxis waren noch einige der angesprochenen Parkbuchten frei und hätten durch weitere Patienten bzw. Praxisbesucher genutzt werden können.
Seit Eröffnung der jetzigen Praxis scheint es zu noch keinen größeren Behinderungen gekommen zu sein, Beschwerdeführer sind diesbezüglich nicht an die hiesige PI herangetreten.
Somit besteht aus Sicht der Polizeiinspektion Vohenstrauß zum momentanen Zeitpunkt kein Bedarf, ein (erneutes) Halteverbot im Bereich der Praxis in der Oberlinder Straße einzurichten.
Beschluss
Der Antrag wird abgelehnt, da laut PI Vohenstrauß das Parken in der Oberlinder Straße auf Grund der fehlenden Restfahrbahnbreite vom 3,05 m ohnehin bereits verboten ist und durch die neuerbauten Parkbuchten genügend freie Parkplatze zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 24.10.2023 14:28 Uhr