Bauantrag über die Tektur zum BHKW-Gebäude und Pufferspeicher, Tausch der Folienhaube, Neubau der Fütterung/ des Eisentanks und Neubau einer überdachten Lagerplatte; Baugrundstück Fl.Nr. 41 der Gemarkung Lämersdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 18.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiert. Das Vorhaben ist privilegiert, da es der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz, dient.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2023 11:14 Uhr