Nachrücken des Herrn Christian Messer als Ersatzmann vom Wahlvorschlag Nr. 5 SPD in den Stadtrat und Vereidigung gem. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Stadtrates, 02.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 von der Entscheidung des Herrn Heinrich Rewitzer, sein Amt als Stadtratsmitglied mit Ablauf des 31.01.2023 niederzulegen, Kenntnis genommen und die Niederlegung des Amts beschlussmäßig festgestellt. Weiter wurde entschieden, dass Herr Christian Messer für Rewitzer nachrückt.
Herr Messer hat mit Schreiben vom 18.01.2023 erklärt, dass er das Amt eines ehrenamtlichen Stadtratsmitglieds annehme und bereit sei, den Eid gem. Art. 31 Abs. 5 GO zu leisten.
In Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass alle Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen sind. Zur Abnahme des Eides ist der 1. Bürgermeister zuständig.
2. Bürgermeister Uli Münchmeier bittet deshalb Herrn Messer, zur Ablegung des Eides nach Art. 31 Abs. 5 GO vorzutreten, die rechte Hand zu erheben und die Eidesformel nachzusprechen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Herr Messer versichert dann dem 2. Bürgermeister Uli Münchmeier durch Handschlag die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.03.2023 08:40 Uhr