Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 38. Sitzung des Stadtrates 02.02.2023 ö beschliessend 12

Sach- und Rechtslage

Es hat sich in der Vergangenheit als vorteilhaft erwiesen, mit den Planungen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres so früh wie möglich zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk, Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten sind von großer Bedeutung.
Wenn mit diesen Arbeiten erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen begonnen wird, geht wertvolle Zeit verloren. Um den Zeitraum bis zum „Saisonbeginn“ für eine gründliche Vorbereitung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits jetzt eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2023 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2023 – herbeizuführen.
Diese Vorgehensweise wurde im Kalenderjahr 2016 erstmals praktiziert und hat sich dabei in den vergangenen Jahren bewährt.

Durch den Außendienstleiter wurde in Zusammenarbeit mit dem Bautechniker eine Vorschlagsliste – die bereits vorab den Fraktionssprechern zur Information zugeleitet wurde, erarbeitet.
Die entsprechenden Übersichtslagepläne für die in der Vorschlagsliste aufgeführten Maßnahmen liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

Die Vorschlagsliste beinhaltet folgende Maßnahmen:
  1. Vohenstrauß; Kößlmühlstraße 
– vom Kreuzungsbereich Pfarrgasse/Oberlinder Straße bis Abzweig Breslauer Straße ca. 380 m bzw. bis Fasanenweg (je nach Baufortschritt und Kapazität) ca. 470 m -
Straßenbau und Erneuerungen an der Wasserleitung (Schieberaustausch, sowie Leitungswechsel soweit erforderlich), sowie punktuelle Reparaturen der schadhaften Stellen am Kanal
geschätzte Kosten – Straßenbau -: ca. 365.000,00 Euro (f. Strecke bis Fasanenweg)
  1. Vohenstrauß; Geh- und Radweg Braunetsriether Weg
– vom Kreuzungsbereich Tachetsbergweg bis zum Bereich der Ausfahrt vom Stabilo-Baumarkt, ca. 230 m -
Errichtung/Neubau eines Geh- und Radweges entlang der bestehenden Straße „Braunetsriether Weg“ im Bereich des Baugebiets Sommerwiesen
geschätzte Kosten: ca. 150.000,00 Euro
  1. Vohenstrauß; Baugebiet „In der Leiten“
- Austausch des alten vorhandenen Pflasterbelags in 3 Kreuzungsbereichen gegen einen Asphaltbelag, Gesamtfläche ca. 600 m² -
Deckenbau (+ Angleichung Schächte und Schieber)
geschätzte Kosten: ca. 36.000,00 Euro
  1. Altenstadt; Straße im Ortsteil Obertresenfeld
- Zufahrtsstraße zu den Anwesen „Obertresenfeld 3, 2, 28 und 34“, ca. 120 m -
Deckenbau
geschätzte Kosten: ca. 21.000,00 Euro
  1. Waldau; „GVStr VOH 9“
- von der Abzweigung von der Kreisstraße NEW 23 in Richtung Neumühle, ca. 170 m –
Deckenbau (Trag- und Deckschicht), sowie Bankette
geschätzte Kosten: ca. 40.000,00 Euro
  1. Kaimling; Elmweg
- Straßenteilstücke am Ende des Elmwegs bei Hausnummer 11 und zum Hochbehälter Kaimling, ca. 155 m - 
Deckenbau und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 31.000,00 Euro
  1. Kaimling; Wirtschaftsweg bei der Kreisstraße in Richtung Irchenrieth
- von der Abzweigung von der Kreisstraße NEW 23 in Richtung Trauschendorf bzw. Verlängerung des Ellerwegs, ca. 400 m - 
Deckenbau und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 84.000,00 Euro
  1. gesamtes Stadtgebiet; Kleinflächen Schwarzdeckenbau
geschätzte Kosten: ca. 50.000,00 Euro


Die endgültige Umsetzbarkeit aller Maßnahmen muss dem Haushalt 2023 vorbehalten bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten nur geschätzt sind. Im Falle von teerhaltigem Material oder ungünstigen Ausschreibungsergebnissen können deutliche Kostensteigerungen auftreten. 

Für die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen in eigener Regie sind nicht nur die entsprechenden Haushaltsmittel erforderlich, sondern auch die Leistungsfähigkeit des städtischen Bauhofs, welche von vielen kaum kalkulierbaren Faktoren (wie z.B. Intensität, Dauer und Umfang des Winterdienstes, krankheitsbedingte Ausfälle usw.) abhängig ist und bei der Planung der Durchführung der Maßnahmen mitberücksichtigt werden muss. 

Beschluss

Die im Sachverhalt bzw. der Vorschlagsliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sollen möglichst im Haushaltsjahr 2023 eingeplant und durchgeführt werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2023 eingestellt werden.

Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten und diese mit den anderen Versorgungsträgern abzustimmen. Größere Aufträge können erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2023 beauftragt werden.

Die Baumaßnahmen werden – wie in den vergangenen Jahren – durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt. 

Die Vergabe der Asphaltarbeiten ist wieder durch eine beschränkte Ausschreibung vorzubereiten und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2023 08:40 Uhr