Aufhebung des Bebauungsplanes „Bei den Buchäckern“ im Ortsteil Böhmischbruck
hier: Beschlussfassung über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Sitzung des Stadtrates, 06.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Für das Baugebiet „Bei den Buchäckern“, im Ortsteil Böhmischbruck, verfügt die Stadt Vohenstrauß über einen Bebauungsplan, der seit dem 21.11.1980 rechtsverbindlich ist.
Das Baugebiet ist zwischenzeitlich nahezu vollständig bebaut. Die textlichen, aber auch zeichnerischen Festsetzungen entsprechen seit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung in den Jahren 1993/94, dem neuen Baugesetzbuch seit 1998 und der damit verbundenen Änderungsfassung der BayBO sowie der zahlreichen Novellierungen des BauGB in den zurückliegenden Jahren seit 2004 schon lange nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. So ist eine Vielzahl von mittlerweile genehmigungsfreien Bauvorhaben nicht zulässig bzw. eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Dies zeigt sich insbesondere bei den Nebengebäuden wie den Garagen, die nur innerhalb der überbaubaren Flächen und an den vorgeschriebenen Standorten sowie nur in gemauerter Bauweise zulässig sind.
Auch der veränderte Baustil, weg vom Satteldach hin zu Zelt-, Walm- und Flachdächern, lässt eine Genehmigungsfreistellung nicht mehr zu. Hier sind, anders als im Baugebiet Sommerwiesen, nur Satteldächer zulässig.
Insofern ist der Bebauungsplan für die Grundstückseigentümer und Bauherren erheblich hinderlicher als nützlich. Aus diesem Grunde wird die Aufhebung des Bebauungsplanes für erforderlich gehalten. Künftige Bauanträge werden dann nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) behandelt.
Aus den vorgenannten Gründen hat der Stadtrat Vohenstrauß in den vergangenen Jahren bereits die Bebauungspläne „Vohenstrauß – An den Spendäckern“, „Vohenstrauß – West III“, „Altenstadt b. Vohenstrauß – Bauzone I“, „Vohenstrauß - West II“, „Vohenstrauß - Am Lindersteig“, „Vohenstrauß – Am Eglsee“, „Roggenstein – Nordost“, „Kaimling – Hopfengarten“, „Vohenstrauß – Teilbaugebiet An der Kößlmühle“ und „Waldau – West“ aufgehoben.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8, des § 13 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 BauGB die Aufhebung des seit 21.11.1980 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „Bei den Buchäckern“, im Ortsteil Böhmischbruck, in der Änderungsfassung vom 16.06.1993 im Vereinfachten Verfahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.08.2023 13:57 Uhr