Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung nimmt der Stadtrat von den Anregungen der Fachbehörden Kenntnis und, soweit erforderlich, dazu wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Zur Altlastenverdachtsflächenproblematik:
An der Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1484 der Gemarkung Vohenstrauß und den darauf vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen wird festgehalten. Sicherlich besteht theoretisch das Risiko, dass irgendwann in unabsehbarer Zeit die Altlasten, sofern überhaupt vorhanden, entfernt werden müssen und damit ein relativ hoher Ausgleich für die Beeinträchtigung der bis dahin gut entwickelten Ausgleichsflächen zu erbringen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass, falls Altlasten die Entwicklung beeinträchtigen könnten, dann eine Ersatzfläche inkl. Entwicklungszeit bereit zu stellen wäre.
Zu den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden wie folgt ergänzt:
Zu 1: Auf den Parzellen Nrn. 1 – 3 wird jeweils noch ein Baum dargestellt und die Angaben aus dem Umweltbericht Kapitel 4.1 in die Festsetzungen übernommen. Das Symbol aber nicht „ohne Normcharakter“, sondern mit dem Zusatz „Standorte sind beispielhaft dargestellt“.
Zu 2: Der Text unter Punkt 2.2.3 wird ergänzt um „Rückwärtige und seitliche Einfriedungen, die direkt an landwirtschaftliche Grundstücke oder die benachbarte Ersatzfläche angrenzen ……“
Zu 3: Die unter Punkt 2.3.5 festgesetzte Pflanzzeit wird dahingehend abgeändert, als diese für die festgesetzten Bäume auf spätestens die Pflanzperiode, die auf die Fertigstellung der Rohplanie folgt, festgesetzt wird.
Zu 4: Die angeregte Sicherung der Ersatzfläche (Hecke plus künftiger Altgrasstreifen) während der Bauzeit mittels geeigneter Maßnahmen wird festgesetzt; der Umweltbericht entsprechend ergänzt.
Zu 5: Die geforderte Information der Anwohner wird durch die Stadt Vohenstrauß vorgenommen.
Zu 6: Die Pflanzliste bei den Sträuchern wird um ein- und zweigriffligen Weißdorn erweitert.
Die Festetzungen des Flächennutzungsplans werden wie folgt ergänzt:
Zu 1: Das Naturdenkmal wird als solches dargestellt.
Zu 2: Die Kompensationsflächen werden als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.
Zu den Anregungen des Sachgebiets 42 des Landratsamtes:
Der im Flächennutzungsplanänderungsentwurf dargestellt durchgängige Grünzug im Süden wird auch im Bebauungsplan so dargestellt. Neben der zeichnerischen Darstellung wird dieser Grünzug als private Grünfläche mit einer durchgängigen Bepflanzung mit Gehölzen in einer Breite von mindestens 3 m, davon aber mindestens 2 heimischen Bäumen lt. Artenliste Kap. 2.4. Diese Festsetzungen sind auch in den Umweltbericht zu integrieren.
Abstimmung: 20 : 0
Abschließender Beschlussvorschlag
1. Der Bautechniker der Stadt Vohenstrauß, Herr Christoph Weiß, wird beauftragt, die vorstehend beschlossenen Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Da es sich hierbei lediglich um redaktionelle Änderungen handelt, ist eine nochmalige Auslegung der Planentwürfe entbehrlich.
2. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß i.d. Fassung vom 13.10.2017 unter Berücksichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen wird hiermit festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Genehmigung vorzulegen.
3. Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat Vohenstrauß den vom Bautechniker der Stadt Vohenstrauß, Herrn Christoph Weiß, gefertigten Bebauungsplan „Messerpaint“ i.d. Fassung vom 13.10.2017 unter Berück-sichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung als Satzung. Der Entwurf der Satzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Satzung in Kraft zu setzen, sobald die Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt und diese Änderung rechtsverbindlich geworden ist.
Abstimmung: 20 : 0