Anlass für den Erlass der Satzung geben die entsprechend der Vorbereitenden Untersuchungen (Anlage 1) vom 19.04.2024 im Sanierungsgebiet vorliegenden, städtebaulichen Missstände. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebiets ist aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 2) ersichtlich. Der Stadtrat der Stadt Vohenstrauß hat die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauBG beschlossen (Beschluss Nr.: 40/3 vom 30.03.2023).
Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Südlich der Altstadt“ wurde am 12.04.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger wurde im Zeitraum vom 14.03.2024 bis 15.04.2024 gem. § 139 BauGB durchgeführt bzw. sichergestellt. Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen wurde im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 10.07.2023 gem. § 137 BauGB durchgeführt bzw. sichergestellt. Auf die Auskunftspflicht der Betroffenen wurde gem. § 138 BauGB hingewiesen. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung wurden abgewogen und entsprechend den Abwägungsergebnissen in den Vorbereitenden Untersuchungen berücksichtigt.
Weder bei der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger noch bei der Erörterung der Sanierung mit den Betroffenen wurden Einwendungen erhoben.
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 139 BauGB im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen per Anschreiben am 14.03.2024 und einer Rücklauffrist bis zum 15.04.2024 beteiligt:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz,
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
Bayernwerk AG,
Bund Naturschutz,
Kreisheimatpfleger,
LfU Bayern,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Abteilung Bauwesen technisch Kreisbaumeister,
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Kreisbrandrat,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Tourismus,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Abfallwirtschaft,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Naturschutz,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Technischer Umweltschutz,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Bauordnung, Wohnungs- und Planungswesen,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Wasserrecht,
Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanung,
Regierung der Oberpfalz Sachgebiet 34 Städtebauförderung
Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord (6),
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach
Wasserwirtschaftsamt Weiden
Bundeswehr
Polizei Vohenstrauß
Telekom
Bundeswehr
Seitens dieser Behörden, welche Stellung zum Vorhaben bezogen haben, besteht grundlegendes Einvernehmen zur vorgelegten, Vorbereitenden Untersuchung:
Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz,
Bayernwerk Netz,
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Regionaler Planungsverband Oberpfalz,
Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanung,
Telekom,
Wasserwirtschaftsamt.
Hinweise, die zur Kenntnis genommen wurden, gaben davon zur Vorbereitenden Untersuchung diese Behörden ab:
Bayernwerk Netz,
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Regionaler Planungsverband Oberpfalz,
Wasserwirtschaftsamt,
Telekom.
Hinweise, die berücksichtigt werden, gaben davon zur Vorbereitenden Untersuchung diese Behörden ab:
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Regionaler Planungsverband Oberpfalz.
Keine Stellungnahmen gaben die übrigen beteiligten Behörden und öffentlichen Aufgabenträger ab.