Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Zwischen den Städten" im Baugebiet "Nähe Retzstraße", Fl.Nr. 195 der Gemarkung Altenstadt als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Stadtrates, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurden das Straßenteilstück „Zwischen den Städten“ im Baugebiet „Nähe Retzstraße“ in Altenstadt von km 0,432 bis km 0,468, auf der Fl.Nr. 195 der Gemarkung Altenstadt gelegen, durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. Das Straßenteilstück ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Das Straßenteilstück im Baugebiet „Nähe Retzstraße“ trägt die Straßenbezeichnung „Zwischen den Städten“ da im Jahre 2009 bereits der Stadtrat festgelegt hat, dass das Straßenstück zwischen der Retzstraße und Fiedlbühlstraße die Bezeichnung „Zwischen den Städten“ erhält.

Beschluss

Das in der Stadt Vohenstrauß im Baugebiet „Nähe Retzstraße“ in Altenstadt gelegene Straßenteilstück „Zwischen den Städten“ (auf der Fl.Nr. 195 der Gemarkung Altenstadt gelegen) von km 0,432 bis km 0,468 wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke (östlich abgehende Stichstraße) beginnt bei der Nord-West-Ecke des Grundstücks „Zwischen den Städten 22“, Fl.Nr. 195/1 der Gemarkung Altenstadt (km 0,432) und endet beim Grundstück „Zwischen den Städten 26“, Fl.Nr. 195/3 der Gemarkung Altenstadt (km 0,468). 

Die Teilstrecke ist im vorliegenden Lageplan gelb-grün-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,432 bis km 0,468 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2022 10:15 Uhr