Flurbereinigungsverfahren - Weinbergsneuordnung Escherndorf Rückhölzlein/Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 16.11.2020 ö beschließend 6

Vorbericht

Die Escherndorfer Winzerbetriebe möchten sich zukunftsfähig weiterentwickeln. Seit längerem befassen sich die Winzerbetriebe unter dem Dach des Wein- und Tourismusvereins Escherndorf/Köhler u. a. mit einer Flurneuordnung auf einer Teilfläche in der Gemarkung Escherndorf. Ein großer Teil der Weinberge ist bereits flurbereinigt und nun soll noch eine Teilfläche neugeordnet werden. Siehe beil. Plangebiet.
Die Flächeneigner waren bereits in einem Workshop zusammen und ein ganz überwiegender Teil der Betriebe wünscht sich die Flurneuordnung auf der o. a. Restfläche. Dies wurde in einem Antrag an die Stadt Volkach beschrieben.
Hierzu einige Fakten zur aktuellen Lage auf der o. a. Gemarkungsfläche, die eine Flurneuordnung erforderlich machen:
  • Kleinparzellierte Einteilung der Flächen
  • Besitzzersplitterung (Zusammenlegung der Flächen zu größeren Einheiten erforderlich)
  • Unzureichendes Wegenetz
  • Mangelhafte Entwässerung und Gefahr der Überschwemmungen des Ortes
Weitere Potentiale die in einer Weinbergneuordnung gesehen werden:
  • Verbesserung der Infrastruktur zur Bewässerung der Weinberge
  • Erhaltung und Sicherung der Kulturlandschaft

Den Antrag zur Flurneuordnung muss die Stadt Volkach stellen.

Die Stadt Volkach muss im Antrag auch die Bereitschaft zur Übernahme von Eigentum und Baulast der von der Teilnehmergemeinschaft auszubauenden Feld- und Waldwege, der auszuweisenden Grünwege und Entwässerungseinrichtungen sowie der als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu schaffenden Landschaftspflegeflächen anerkennen.
Die Maßnahmen werden auf die Flächeneigner umgelegt und mit einem hohen Fördersatz seitens des Freistaates gefördert. Wie bei den bisherigen Flurbereinigungen ist auch die Stadt als Flächeneigner an der Maßnahme beteiligt.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken befürwortet die Flurneuordnung ebenfalls.
Für die Einleitung des Verfahrens benötigt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken noch einen formellen Antrag der Stadt Volkach für die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens zur Neuordnung der noch nicht bereinigten Weinbergflächen in Escherndorf in der Flurlage „Rückhölzlein“/“Röthlein“.

Für Fragen stehen Vertreter/innen der Escherndorfer Winzer zur Verfügung.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt den erforderlichen Antrag an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken zu stellen. Den im Verfahren notwendig werdenden Handlungen und Verpflichtungen der Stadt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 12:35 Uhr